Ein halbes Jahr nach dem großen Eklat bei der Richterwahl feierte das Bundesverfassungsgericht den letztlich doch noch erfolgreichen Richterwechsel. Christian Rath war dabei.
Vor der Karlsruher Feierstunde lag eine gewisse Spannung in der Luft. Wird jemand das Fiasko bei der jüngsten Verfassungsrichterwahl ansprechen? Und ggf. wie? Im Juli 2025 musste ja die Wahl der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf im Bundestag am Morgen der Wahl von der Tagesordnung genommen werden, weil fünfzig bis sechzig Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion die von der Fraktionsspitze zugesagte Wahl der SPD-Kandidatin verweigern wollten.
Der Eklat führte nicht nur zu einer handfesten Koalitionskrise, sondern hat möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschädigt. Eine im Dezember veröffentlichte Umfrage des Allensbach-Instituts ergab, dass nur noch 63 Prozent der Bürger:innen dem BVerfG sehr viel oder ziemlich viel vertrauen. Das Vertrauen ist zwar immer noch deutlich größer als bei Bundestag (36 Prozent) oder Bundesregierung (28 Prozent). Aber für das Verfassungsgericht ist es ein derber Vertrauensverlust um 18 Prozentpunkte gegenüber 2021, als das BVerfG in der Allensbach-Umfrage noch 81 Prozent erreichte.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth äußerte sich in seiner Rede eher kryptisch, man könnte auch sagen diplomatisch. Im Sommer habe es "schrille, laute, missratene Töne" gegeben, auf einige hätte man verzichten sollen, so Harbarth. Was aber meinte er damit konkret? Die Kritik der rebellischen Unions-Abgeordneten an Brosius-Gersdorf? Oder kritisierte er die Kritik an den Unions-Abgeordneten?
Beim Empfang nach dem Festakt äußerten sich einige Verfassungsrichter:innen nachdenklich über den Vertrauensverlust. Vielleicht müsse das Gericht seine Entscheidungen sichtbarer erklären, war ein Ansatz. So könnte es wieder mehr mündliche Verhandlungen geben. Auch die Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch Kammer-Beschlüsse könne öfter und besser begründet werden. Zunächst sind das aber nur Überlegungen von einzelnen Richter:innen.
Es war ein großer Festakt. Immerhin waren drei Richter:innen zu verabschieden, darunter die Vizepräsidentin des Gerichts Doris König. Auch waren drei neue Richter:innen zu begrüßen. Die Präsenz an Ehrengästen war daher besonders hoch, von EuGH-Präsident Koen Lenaerts bis zum katholischen Erzbischof Stephan Burger.
Vizepräsidentin König verließ das BVerfG
Die einst von der SPD vorgeschlagene Doris König war Richterin des Zweiten Senats, ab 2020 auch Vizepräsidentin und Senatsvorsitzende. Zuvor war König Rechtsprofessorin und Präsidentin der privaten Bucerius Law School in Hamburg. Als Berichterstatterin bereitete sie am BVerfG unter anderem die Urteile zur Fixierung psychisch Kranker und zur US-Airbase Ramstein vor.
In ihrer Abschiedsrede betonte König die erhöhte internationale Sichtbarkeit des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht habe auf ihr Betreiben hin die Zahl seiner Übersetzer:innen deutlich erhöht, so dass viele Pressemitteilungen inzwischen auch in englischer Sprache veröffentlicht werden. Auch wichtige Urteile und Beschlüsse werden übersetzt. Interessent:innen können einen Newsletter des Bundesverfassungsgerichts in englischer Sprache abonnieren.
Umgekehrt schaue auch das Gericht regelmäßig "über seinen Tellerrand", so König. Rechtsvergleichung sei nicht mehr nur "nice to have", sondern ein "must".
Richter Maidowski wollte früher gehen
Richter Ulrich Maidowski kam vom Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe. Er schied aus gesundheitlichen Gründen auf eigenen Wunsch schon nach rund elf Jahren vorzeitig aus. Die reguläre Amtszeit dauert 12 Jahre.
Maidowski war unter anderem für das Asylrecht zuständig. wobei er und seine Kammer hauptsächlich mit Blick auf Art. 19 IV Grundgesetz prüfen mussten, ob die deutschen Verwaltungsgerichte ausreichend geprüft hatten. Als Berichterstatter im Zweiten Senat hatte er u.a. die Urteile zum Kindergeld für Drittstaatsangehörige, zu politischen Beamt:innen und zuletzt zur Beamtenbesoldung in Berlin vorbereitet.
In seiner Abschiedsrede betonte Maidowski, dass die Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts "noch bunter" werden könnten. "Da draußen gibt es Potenziale, die uns sehr gut tun könnten". Möglicherweise spielte Maidowski, der unter anderem in Japan und Afghanistan aufgewachsen war, darauf an, dass es in Karlsruhe noch nie muslimische Verfassungsrichter:innen gab.
Auch bei der Auswahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen forderte Maidowski mehr Vielfalt ein. "Nur Vielfalt kann den Einfluss der Mitarbeiter rechtfertigen".
Richter Christ musste länger bleiben
Richter Josef Christ war vor seiner Karlsruher Amtszeit Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. 2017 wurde er als erster Richter im Plenum des Bundestags gewählt. Bis dahin wählte der Bundestag die Verfassungsrichter:innen in einem 12-köpfigen Wahlausschuss (der heute nur noch ein Vorschlagsrecht hat).
Altersbedingt hätte Christ bereits im November 2024 - nach seinem 68. Geburtstag - am BVerfG ausscheiden müssen. Er hatte sich schon von seinen Mitarbeiter:innen bei einem gemeinsamen Abendessen verabschiedet. Doch dann wiesen die Grünen seinen potenziellen Nachfolger, den BVerwG-Richter Robert Seegmüller, zurück und Christ musste weitermachen. Im Sommer verabschiedete sich Christ ein zweites Mal mit einem Abendessen von seinen Mitarbeiter:innen, doch nun platzte die Wahl von Brosius-Gersdorf im Bundestag und damit auch die Wahl von Christs neuem Nachfolger Günter Spinner. Erst im September 2025 klappte bekanntlich die Wahl der drei Verfassungsrichter:innen im Bundestag. Christ verabschiedete sich nun zum dritten Mal mit einem Abendessen von seinen Mitarbeiter:innen. Diese hatten schon gewitzelt: "Pension impossible".
Im ersten Senat hatte Christ als Berichterstatter die Urteile zur Strompreisbremse und zum Legasthenie-Vermerk in Zeugnissen vorbereitet. Im Beschluss "Bundesnotbremse II" hatte er ein "Recht auf schulische Bildung" entwickelt.
Christ hielt die ambitionierteste Abschiedsrede und warnte: "Seit Längerem sinkt an unserem Schulen das allgemeine Leistungsniveau." Immer mehr Kinder seien bei der Einschulung nicht schulfähig. Christ fragte: "Wie soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder gefördert werden, wenn nicht dafür gesorgt ist, dass sie bei der Einschulung ausreichend Deutsch können."
Der scheidende Verfassungsrichter verdeutlichte die Bedeutung der schulischen Bildung anhand seiner eigenen Lebensgeschichte: "Ich bin in einer einfachen Familie mit sechs Kindern aufgewachsen. Da gab es keine Hausaufgabebetreuung durch die Eltern. Nachhilfe oder Privatschulen waren nicht möglich. Aber die staatlichen Schulen boten mir Möglichkeiten, deshalb bin ich heute hier." Auch er habe vom großen Versprechen der deutschen Bildungspolitik "Aufstieg durch Bildung" profitiert.
Christ wies darauf hin, dass Deutschland heute "im Vergleich mit Österreich, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Skandinavien die niedrigsten Bildungsausgaben" habe. Allerdings gehe es nicht um Geld allein, es komme auch auf die Ausgestaltung der Schulsysteme an. Christ betonte, dass er hier nicht rechtlich argumentiere, "eine verfassungsrechtliche Grenze ist nicht unterschritten", sondern aus bildungspolitischer Besorgnis.
Die Neuen sind schon da
Die formellen Entlassungen und Ernennungen der Verfassungsrichter:innen hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits Anfang Oktober vorgenommen. Die neuen Richter:innen sind also bereits zwei Monate im Amt.
Ann-Katrin Kaufhold ist nicht nur neue Verfassungsrichterin. Sie wurde am Tag nach ihrer Wahl zur Richterin auch sogleich im Bundesrat zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Damit ist sie auch neue Vorsitzende des Zweiten Senats. Vor ihrer Wahl war sie Rechtsprofessorin in München und gilt insbesondere als Expertin für Klimaschutz und Finanzmarktaufsicht. Am Bundesverfassungsgericht ist sie zunächst u.a. für Auslieferungsrecht und Strafvollzug zuständig.
Die bisherige BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger wurde im September als Ersatz für Frauke Brosius-Gersdorf gewählt, nachdem jene ihre Kandidatur zurückgezogen hatte. Emmenegger ist am Zweiten Senat u.a. zuständig für Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Richteranklagen.
Der neue Richter im Ersten Senat, Günter Spinner, kommt vom Bundesarbeitsgericht. Er wird sich um eine beeindruckende Liste an Themen kümmen: Religions- und Wissenschaftsfreiheit, Schul- und Hochschulrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Wenn niemand erkrankt, wird es 2026 und 2027 keine Verfassungsrichterwahlen geben. Im Juli 2028 scheidet dann planmäßig Richterin Christine Langenfeld im Zweiten Senat aus und im November 2028 Richterin Yvonne Ott im Ersten Senat. Beide Nachfolger:innen werden im Bundesrat gewählt.
Abschied am BVerfG von König, Maidowski und Christ: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59086 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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