Justizminister Buschmann will beim Thema Digitalisierung in der Justiz Tempo machen. Gleichzeitig fühlen sich die Länder in der Haushaltsdebatte nicht ausreichend ernst genommen.
Der seit Monaten schwelende Streit um Bundesmittel für die Justizbehörden der Länder hat auch die abschließende Beratung zum Etat des Bundesjustizministeriums (BMJ) für 2023 dominiert. Die Länder fühlten sich - auch in der Debatte um den "Pakt für den Rechtsstaat" - von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) "nicht ausreichend wahrgenommen", kritisierte Franziska Hoppermann (CDU) am Donnerstag im Plenum des Bundestages. Ihr Fraktionskollege Günter Krings (CDU) warf dem Minister Untätigkeit vor. Er sagte, aus "einem Wasserfall von Ankündigung" komme bisher nur "ein Rinnsal der Gesetzgebung".
Die Länder wollen für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro, auch für mehr Personal. Zudem fordern sie für die Digitalisierung jährlich eine Förderung von 350 Millionen bis zum Jahr 2025. Buschmann hat den Ländern für die kommenden vier Jahre 200 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Geld soll allerdings ausschließlich für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden eingesetzt werden. Für 2023 sind davon 50 Millionen Euro vorgesehen.
Buschmann ging auf den Streit in der Debatte am Donnerstag nur indirekt ein. Er sagte, Bürgerinnen und Bürger dürften nicht den Eindruck haben, "dass die Justiz wie im letzten Jahrhundert arbeitet". Er sagte: "Wir machen Tempo bei der Digitalisierung, und das ist wichtig." Der Minister warf zudem die Frage auf, weshalb die liberale Demokratie international in den vergangenen Jahrzehnten an Strahlkraft eingebüßt habe. Er sagte, ein Grund sei, dass im Zuge des Kriegs gegen den islamistischen Terrorismus viel und viel zu tief in die bürgerlichen Freiheitsrechte eingegriffen worden sei.
Der Etat des Bundesjustizministeriums für das kommende Jahr umfasst Ausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Dem stehen Einnahmen von rund 640 Millionen Euro gegenüber, vor allem aus Gebühren für gewerbliche Schutzrechte.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Buschmann zu BMJ-Haushalt: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50280 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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