Der Streit um die Finanzierung der Deutschen Richterakademie ist beigelegt, die Finanzierung ist gesichert. Es bleibt dabei: Der Bund trägt auch weiterhin 50 Prozent der Kosten. Das Programm der Einrichtung wird dafür angepasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags sprach sich in seinem Beschluss vom 13. März 2020 für die Beibehaltung des 50-Prozent- Anteils des Bundes an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie aus. Somit bleibt es bei dem, was sich bereits seit fast 50 Jahren bewährt hat: Bund und Länder finanzieren die Akademie jeweils zur Hälfte.
Etwas soll sich aber dennoch ändern: Mehr Bundesbedienstete sollen an den Fortbildungen teilnehmen. Dazu soll das Programm der Richterakademie stärker am Bundesinteresse ausgerichtet werden, insbesondere mit Blick auf eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung.
Nachdem der Bundesrechnungshof kritisiert hatte, dass der Bund die Richterakademie zur Hälfte finanziert, stand der Anteil des Bundes für die zukünftige Finanzierung in Höhe von rund zwei Millionen Euro pro Jahr in Frage. Der Bundesrechnungshof wollte den Anteil des Bundes an der Finanzierung von 50 auf fünf Prozent reduzieren, weil nur 193 von insgesamt 4.950 Tagungsplätzen von Bundesrichtern genutzt worden seien. Das sei bei einer jeweils hälftigen Finanzierung von Bund und Ländern nicht verhältnismäßig. Der Bund finanziere dadurch hauptsächlich die Weiterbildung von Personal der Länder, so die Kritik des Rechnungshofs.
Johannes Fechner, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, sieht in der nun gefundenen Lösung ein "gutes und wichtiges Signal" für alle Richter. Laut Fechner hat der Bund ein großes Interesse an der Richterakademie, zumal dadurch auch gewährleistet sei, dass die Richter die Bundesgesetzte einheitlich anwenden.
vbr/LTO-Redaktion
Deutsche Richterakademie: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41179 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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