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Merkel zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern: Bor­chardts Wahl ein "unbe­frie­di­gendes Ergebnis"

01.07.2020

Kanzleramt Berlin

(c) stock.adobe.com - sehbaer_nrw

Zur Stellungnahme aufgefordert, hat sich Kanzlerin Merkel zu der Wahl im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns geäußert. Sie respektiere die Entscheidung ihrer Kollegen und verweist auf das komplexe Verfahren.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Wahl der umstrittenen Linke-Politikerin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern als "unbefriedigendes Ergebnis" bezeichnet. Zugleich äußerte sie Verständnis für das Abstimmungsverhalten ihrer Parteikollegen. "Ich respektiere aber die Entscheidungsabwägung der Kolleginnen und Kollegen im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns. Das ist manchmal Politik, dass man auch zu Resultaten kommt, die nicht umfassend gut sind", sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag. Die 64 Jahre alte Borchardt gehört der systemkritischen und im Bund vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung Antikapitalistische Linke an.

In der Fragestunde des Parlaments hatte der AfD-Abgeordnete und -Landesvorsitzende Leif-Erik Holm die Kanzlerin auf die massive Kritik an der Wahl Borchardts hingewiesen und sie zur Stellungnahme aufgefordert. "Es hat im Landtag ein sehr komplexes Verfahren gegeben, mit vielen Implikationen. Ich weiß wovon ich spreche, und dass Ihnen das nicht gefällt und dass Sie es lieber gehabt hätten, die CDU hätte mit Ihnen zusammengestimmt, kann ich verstehen. Hat sie aber nicht gemacht. Und so ist ein sicherlich unbefriedigendes Ergebnis dabei herausgekommen", beschied sie Holm. Dass ihre Antwort als "nicht umfassend befriedigend" bewertet werde, könne sie verstehen.

Borchardt war von der Linken nominiert und Mitte Mai vom Landtag im zweiten Wahlgang auch mit Stimmen von SPD und CDU zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden. Nicht nur an der Mitgliedschaft der früheren Landtagsabgeordneten in der Antikapitalistischen Linke hatte sich Streit entzündet. Vor allem ihre Einschätzung zum Mauerbau als seinerzeit alternativlos und jüngste Äußerungen zu den Mauertoten lösten bundesweit heftige Kritik aus. Ihr wurde vorgeworfen, das SED-Unrechtssystem zu relativieren. Spitzenpolitiker anderer Parteien, Juristen und Vertreter von Opferverbänden äußerten erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung Borchardts für das Amt am Verfassungsgericht und kritisierten ihre Wahl.

CDU-Landtagsfraktionschef Torsten Renz warf Borchardt vor, mit ihren Einlassungen den Bau der Mauer politisch gerechtfertigt und den Tod Hunderter Menschen relativiert zu haben. "Das ist völlig inakzeptabel." Seine Fraktion habe der Wahl zugestimmt, um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit auch für die anderen Richterkandidaten zu sichern. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU allein verfügen im Schweriner Landtag nicht über eine solche Mehrheit.  

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Merkel zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42070 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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