Schon die Ampel-Regierung hatte Änderungen des Schiedsverfahrensrechts geplant, jetzt greift SPD-Justizministerin Stefanie Hubig das Vorhaben wieder auf. Ein Entwurf aus ihrem Hause soll Deutschland vor allem wettbewerbsfähiger machen.
Spätestens seit dem Brexit versucht Deutschland, sich als attraktiven Gerichtsstand für Streitigkeiten großer Wirtschaftsunternehmen zu positionieren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant nun, die Regeln zu Schiedsverfahren insbesondere in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu ändern, um dieses Ziel zu erreichen: Verfahrensführung auch auf Englisch, Videoverhandlungen sowie elektronische Schiedssprüche sollen künftig ausdrücklich zulässig sein.
Ähnliches hatte bereits die vorzeitig gescheiterte Vorgängerregierung geplant, weil die bisher letzte umfassende Reform gut ein Vierteljahrhundert zurückliegt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht Deutschland als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren zwar auch heute schon gut aufgestellt. Dennoch könne Gutes weiter verbessert werden: "Unser Plan: Wir wollen die Digitalisierung der Schiedspraxis erleichtern, neue Wege für Verhandlung und Dokumentenvorlage auf Englisch eröffnen und Formvorgaben flexibilisieren. Besonders wichtig ist mir, dass wir außerdem die Transparenz von Schiedsverfahren erhöhen. Denn Transparenz schafft Akzeptanz."
Die geplante Reform sei Teil einer "Offensive zur Stärkung und Modernisierung des Verfahrensrechts", betont Hubig. “Wir wollen die Regeln für die Streitbeilegung insgesamt modernisieren. Staatliche Gerichte wie Schiedsgerichte brauchen zeitgemäße Regeln – genau die wollen wir schaffen.”
Elektronische Schiedssprüche, keine englische Übersetzung mehr
Verhandlungen sollen ausdrücklich auch per Video möglich sein. Kommt das Verfahren zum Abschluss, sollen Schiedssprüche auch elektronisch erlassen werden können. Davon verspricht sich das BMJV mehr Rechtssicherheit, zudem sollen Verfahren so beschleunigt werden und insgesamt ressourcenschonender sein.
Ein wichtiger Punkt ist die englische Sprache – oft Usus in internationalen Schiedsverfahren. Der Referentenentwurf sieht insoweit vor, dass künftig Dokumente in englischer Sprache vorgelegt werden können, ohne dass sie übersetzt werden müssen. "Damit soll der deutsche Schiedsstandort in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und für die grenzüberschreitende Streitbeilegung attraktiver gemacht werden", so das BMJV. Relevant sind diesbezüglich auch die in jüngerer Vergangenheit eingerichteten Commercial Courts. Vor diesen sowie beim Bundesgerichtshof (BGH) sollen unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren auch auf Englisch geführt werden können.
Dokumentation der Schiedsvereinbarung zwingend
Im Sinne der Transparenz sollen Schiedssprüche künftig unter erleichterten Voraussetzungen veröffentlicht werden können – es sei denn, die Parteien widersprechen der Veröffentlichung ausdrücklich. Zwingend veröffentlicht werden sollen die angesprochenen Entscheidungen von Commercial Courts bzw. des BGH in Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren. Weiterhin erhofft sich das BMJV hierdurch einen erhöhten Einfluss auf die internationale Praxis sowie eine erleichterte Fortentwicklung des Rechts.
Als Angleichung des deutschen Schiedsverfahrensrechts an internationale Entwicklungen und Gepflogenheiten sollen Schiedsvereinbarungen künftig nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in anderer Form geschlossen oder dokumentiert werden können. Abweichend von den Plänen der Ampel-Regierung soll aber zu Beweiszwecken eine Dokumentation der Schiedsvereinbarung erforderlich bleiben. Dies soll sicherstellen, dass auf die Informationen später wieder zugegriffen werden kann.
Bis Ende Februar haben Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und Recht Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.
jb/LTO-Redaktion
Justizstandort Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59158 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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