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Durchsuchung in SPD-Ministerien im Wahlkampf: Und doch ein Jus­tizskandal?

von Annelie Kaufmann und Dr. Markus Sehl

25.02.2022

Ein Kameramann filmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ein Kameramann filmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Bild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Das Vorspiel zur Durchsuchung bei BMJV und BMF im Herbst 2021 weist erstaunliche Lücken und Merkwürdigkeiten auf. Steckte dahinter politisches Kalkül oder eine Pannenserie? In Niedersachsen laufen Untersuchungen an.

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War da nicht was? Kurz vor der Bundestagswahl 2021 packten Osnabrücker Staatsanwälte ihre Aktentaschen, reisten – mit etwas Verzögerung wegen eines Bahnstreiks – nach Berlin und meldeten sich bei zwei ziemlich bekannten Adressen: Beim Bundesjustizministerium (BMJ) in der Mohrenstraße und beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der Wilhelmstraße, beides SPD-Häuser, letzteres damals in der Hand des heutigen Kanzlers Olaf Scholz. Sie hatten Durchsuchungsbeschlüsse dabei und verlangten die Herausgabe von Dokumenten und Datenträgern.

Das ist kein alltäglicher Vorgang und mitten im Wahlkampf jedenfalls ein politisches Ereignis. In den zahlreichen Medienberichten fehlte dann auch nicht der Hinweis, dass der Leiter der Osnabrücker Staatsanwaltschaft CDU-Mitglied ist. Das BMJ, damals noch BMJV, legte Beschwerde ein - und bekam Recht, das Landgericht (LG) Osnabrück erklärte Anfang Februar: Die Durchsuchung war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Gegen den Beschluss sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Aber ist der Vorfall damit abgeschlossen? Die Begründung des Gerichts, die LTO in voller Länge vorliegt, löst mehr Fragen aus, als sie beantwortet. Die Vorgeschichte zur Durchsuchung liest sich an zentralen Stellen wie eine Pannen-Geschichte, die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und dem niedersächsischen Justizministerium von Barbara Havliza (CDU) wirkt merkwürdig lückenhaft. 

Steckte wirklich politisches Kalkül hinter dem Manöver der Staatsanwaltschaft? Wie genau war Havliza informiert? Hätte sie eine absehbar rechtswidrige Durchsuchung unterbinden müssen? Nach der Entscheidung des LG blieb es zunächst erstaunlich ruhig. Doch seit einigen Tagen laufen im niedersächsischen Landtag Untersuchungen zu dem Vorgang an, Havliza musste den Rechtsausschuss unterrichten. In einer Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch vergangener Woche stand sie ausführlich Rede und Antwort, doch auch danach blieben noch Fragen offen, wie Dokumente zeigen, die LTO vorliegen.

Es wird zunehmend deutlich, dass die Durchsuchungen ein Nachspiel haben werden. Immerhin berühren sie ein grundlegendes Problem der deutschen Justiz, nämlich die Frage, wie unabhängig die Staatsanwaltschaft agiert und wer sie kontrolliert oder Konsequenzen zieht, wenn etwas so gründlich schiefgeht wie in diesem Fall.

Jagd nach einem Dokument, das der Staatsanwaltschaft schon längst vorlag?

Das BMJ rückte überhaupt erst über Umwege ins Visier der Staatsanwaltschaft. Eigentlich ermittelte sie gegen die Antigeldwäscheeinheit des Zolls (FIU). Bei ihr waren Geldwäscheverdachtsanzeigen eingegangen, die jedoch nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden. Die Staatsanwaltschaft suchte offenbar vor allem ein ganz bestimmtes Schreiben aus dem BMJ, es stammt vom 15. Mai 2020, vom zuständigen Referatsleiter und trägt den Betreff "Zusammenarbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mit den Strafverfolgungsbehörden." 

Die ermittelnde Staatsanwältin rief Ende Juli 2021 bei dem Referatsleiter im BMJ an und fragte, ob sie das gesuchte Schreiben zur Verfügung gestellt bekommen könne. Das lehnte der Referatsleiter ab, das Schreiben enthalte vertrauliche Informationen, außerdem sei der "Dienstweg" einzuhalten. Anstatt sich allerdings offiziell nochmal schriftlich an das BMJ zu wenden, beantragte die Staatsanwältin die Durchsuchung in Berlin.

Allerdings: Das gesuchte Schreiben lag der Staatsanwaltschaft vor - und zwar schon seit rund einem Jahr, eingescannt auf einer DVD. Bereits bei einer FIU-Durchsuchung im Juli 2020 wurde neben anderen Beweismitteln auch das BMJ-Schreiben sichergestellt. Außerdem gab es dazu einen Vermerk der Kriminalpolizei Osnabrück von Februar 2021, der zusammenfasst, was die Sichtung der bei der FIU sichergestellten Unterlagen ergeben hat. Der Vermerk erwähnt auch das BMJ-Schreiben, das geht aus dem Beschluss des LG hervor. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Osnabrück verweist auf Nachfragen von LTO auf die noch laufenden Ermittlungen zur FIU und gibt derzeit keine weiteren Auskünfte.

Wenn das Schreiben für die Staatsanwaltschaft so wichtig war, dass sie dafür extra beim BMJ um Übersendung antelefonierte, warum wurde nicht erst einmal gesichtet, ob das Schreiben nicht schon durch bisherige Ermittlungen vorlag? Und warum kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine schriftliche Anfrage beim BMJ, das nicht mal im Fokus der Ermittlungen stand, aussichtslos sein würde und fürchtete, sonst Beweismittel zu verlieren? Diese Annahme brauchte es nämlich als Voraussetzung für die Durchsuchung.

Im Bericht an das Ministerium die beantragte Durchsuchung vergessen?

Am 12. August 2021 schickte die Staatsanwaltschaft einen regelmäßigen Bericht zu dem Fall an das Landesjustizministerium. Nur: Darin wird mit keinem Wort erwähnt, dass sechs Tage zuvor die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Bundesministerien in Berlin beantragt hatte und beabsichtigte, wenige Wochen vor der Bundestagswahl diese zu durchsuchen – ein wohl einmaliger Vorgang im Leben eines Staatsanwalts. In dem Schreiben heißt es dazu lediglich knapp: "Es scheinen Folgemaßnahmen notwendig zu sein. Über die weiteren Entwicklungen werde ich nach spätestens drei Monaten berichten."

Hatte die Staatsanwaltschaft die beantragten Durchsuchungen vergessen, ist da etwas intern verloren gegangen - oder wollten sie das Justizministerium bewusst im Unklaren über ihre Pläne lassen? 

Offiziell wurde das Justizministerium erst am Tag der Durchsuchung morgens um 9.02 per Mail über die Durchsuchungen informiert. Havliza bestätigte aber im Rechtsausschuss: Sie sei vier Tage zuvor vom Generalstaatsanwalt am Rande einer Veranstaltung - ein Bischofsjubiläum im Osnabrücker Dom - informiert worden, dass es demnächst zu einer Durchsuchung von Bundesministerien kommen könne. Dabei seien ihr aber weder ein konkretes Datum noch weitere Einzelheiten genannt worden und sie sei davon ausgegangen, dass ihr ein Bericht auf dem Dienstweg zukommen würde.

Ihr Weisungsrecht hätte Havliza sowieso nicht ausüben wollen 

Sie hätte daraufhin natürlich näher nachfragen können. Man war im niedersächsischen Justizministerium an den FIU-Ermittlungen auch durchaus interessiert: Schon im März 2020 bat die Fachabteilung die Staatsanwaltschaft Osnabrück, das Justizministerium über wesentliche Ermittlungsschritte zu informieren. In der Folgezeit sei auch regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen berichtet worden, erklärte Havliza am vergangenen Mittwoch im Rechtsausschuss. Nur offenbar nicht über die beantragten Durchsuchungen, da der Bericht der Staatsanwaltschaft an das Ministerium diese auf rätselhafte Weise unterschlägt.

Warum hat das Ministerium diesen sensiblen Vorgang nicht näher geprüft und gegebenenfalls interveniert? Havliza betonte im Rechtsausschuss, sie hätte ihr Weisungsrecht ohnehin keinesfalls ausgeübt, auch dann nicht, wenn sie frühzeitiger und vollständiger informiert worden wäre. Sie begründet das mit einer Art freiwilliger Selbstbeschränkung: Dem Justizministerium steht zwar ein Weisungsrecht zu, das soll aber nur dann ausgeübt werden, wenn es "unabweisbar" notwendig ist, also wenn die Staatsanwaltschaft sich anschickt, klar rechtswidrig zu handeln. Davon könne in diesem Fall keine Rede sein, es habe ja schließlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegen. Sie sei zwar "not amused", dass das Ministerium nicht früher informiert worden sei, wäre aber jedenfalls nicht eingeschritten. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen frei von politischer Einflussnahme zu führen, so Havliza.

Das klingt gut. Das Weisungsrecht ist in der Justiz und politisch umstritten, in vielen anderen europäischen Staaten ist die Staatsanwaltschaft komplett unabhängig organisiert. Es soll aber eben auch eine demokratische Kontrolle sicherstellen. Denn als Justizministerin ist Havliza dem Parlament gegenüber verantwortlich.

Und so hat sich nun der Landtag eingeschaltet: Nach der Unterrichtung im Rechtsausschuss muss das Justizministerium jetzt weitere Fragen schriftlich beantworten. Sollten die Antworten aus dem Ministerium nicht ausreichen, sei es auch durchaus denkbar, Akteneinsicht zu nehmen, heißt es aus der Grünen-Fraktion, die auch die Unterrichtung im Rechtsausschuss angestrengt hatte. Zum Beispiel um genauer zu schauen, welche Schritte die Staatsanwaltschaft Osnabrück wann mit wem wie vorbereitet, besprochen und umgesetzt hat.*

Dass die aufsehenerregende Durchsuchung Fragen nach sich zieht, hätte dabei eigentlich allen Beteiligten vorher klar sein müssen.

 

*Das etwaige weitere Vorgehen der Grünen-Fraktion hat ein Sprecher der Fraktion nach Veröffentlichung präzisiert, Ergänzung am Tag der Veröffentlichung des Artikels um 18:29.

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Durchsuchung in SPD-Ministerien im Wahlkampf: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47644 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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