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Schlussrechnung: NSU-Pro­zess kos­tete 30 Mil­lionen Euro

11.10.2018

Oberlandesgericht München

© Mister No, wikimedia commons, CC-BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der Fall Beate Zschäpe beschäftigte die Gerichte über fünf Jahre lang. Neben der Verfahrensdauer sind auch die Kosten rekordverdächtig: Nach seiner Bilanz kommt der Gerichtspräsident des OLG München auf eine Summe von 30 Millionen Euro.

 

 

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Fünf Jahre und neun Wochen dauerte es, bis der Prozess um Beate Zschäpe vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ein Ende fand. Die beispiellose Verfahrensdauer lässt sich nun auch in Geld beziffern: 30 Millionen Euro hat der Prozess gekostet - Kosten für das Ermittlungsverfahren nicht einberechnet. 

Zu diesem Ergebnis kam Gerichtspräsident Peter Küspert, nachdem er Bilanz zog. Laut ihm setzt sich die Summe vor allem aus den Kosten für Zschäpes Verteidiger und die Anwälte der Nebenkläger zusammen. Dabei dürften die Kosten der Prozessvertretung den Löwenanteil ausmachen, denn die 93 Nebenkläger wurden von insgesamt 59 Rechtsanwälten vertreten.

"Gerechtigkeit hat ihren Preis"

Küspert betonte jedoch, der Fall habe gezeigt, dass die Justiz auch mit solchen Großverfahren und Herausforderungen gut umgehen könne. "Gerichtgkeit hat ihren Preis", so der Gerichtspräsident. Gleichzeitig schlug er aber auch konkrete Ansätze vor, wie die Verfahrensdauer umfangreicher Prozesse in Zukunft verkürzt werden könne.

Zum einen plädierte Küspert dafür, es bei großen Verfahren ins Ermessen des Richters zu stellen, Gruppen von Nebenklägern zu bilden, die dann gemeinsam von einem Anwalt vertreten werden. Zum anderen könne die Regelung, dass trotz offener Befangenheitsanträge bis zum übernächsten Verhandlungstag weitergemacht werden darf, auf die Phase der Plädoyers ausgeweitet werden, so Küspert. Bislang dürften Plädoyers nämlich nicht fortgesetzt werden, wenn ein Befangenheitsantrag gestellt werde. Das habe den NSU-Prozess gerade in der rund einjährigen Plädoyer-Phase nochmals mehrfach verzögert.

In den mehr als fünf Jahren Verfahrensdauer seien mehrere Tausend Anträge gestellt worden, darunter alleine fast 3.000 Beweisanträge und 57 Befangenheitsanträge. Der Stoff umfasse 1.200 Aktenbände mit mehreren Hunderttausend Seiten. "Das ist ja ein absolut singuläres Großverfahren einer noch nie dagewesenen Dimension gewesen", so Küspert.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Schlussrechnung: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31455 (abgerufen am: 17.08.2026 )

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