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Ohne Gegenstimme im Landtag: Bayern bekommt sein "Oberstes" zurück

11.07.2018

Flagge Bayerns

© Thaut Images - stock.adobe.com

Edmund Stoiber schaffte es 2006 aus Kostengründen ab, Markus Söder hat es nun wieder zum Leben erweckt: Bayern bekommt sein Oberstes Landesgericht zurück. Dies beschloss der Landtag am Mittwoch ohne Gegenstimme.

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Vom 15. September an wird es in Bayern wieder ein Oberstes Landesgericht geben. Das beschloss der Landtag am Mittwoch ohne Gegenstimmen in München. "Das ist ein großartiger Tag für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU). Das neue Gericht sei bundesweit einzigartig, stehe für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung im ganzen Freistaat und schaffe damit noch mehr Rechtssicherheit. Neben der CSU stimmten auch Freie Wähler, Grüne und SPD dem Gesetz zu, das auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgelegt wurde.

Vizepräsident des Obersten Landesgerichts soll der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl (64), werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Zuerst hatte das BR-Fernsehen darüber berichtet. Das Justizministerium wollte zu Personalfragen zunächst nicht Stellung nehmen.

Das Gericht mit Sitz in München und Außensenaten in Bamberg und Nürnberg soll wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Mit der Errichtung im September gehen die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht auf das neu errichtete Oberste Landesgericht über. Zuständig sein wird das Gericht künftig - anstelle des Bundesgerichtshofs - für Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht, etwa das landesrechtlich geregelte Nachbarschutzrecht.*

Die Aufgabenübertragung im Strafrecht - insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte - soll im Februar 2019 folgen. Eine erstinstanzliche Zuständigkeit des künftigen Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen sei derzeit nicht vorgesehen, teilte das Justizministerium in München mit.* Das Bayerische "Oberste" war 2006 aus Kostengründen abgeschafft worden.

*Update: ergänzende Information um 18.16 Uhr hinzugefügt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Ohne Gegenstimme im Landtag: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29697 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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