Die Amtsgerichte sind für Zivilstreitigkeiten mit einem geringen Streitwert zuständig, die Grenze ist seit Jahren nicht angehoben worden. Baden-Württemberg fordert nun, dass sich das ändert.
Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat sich für eine Anhebung der Streitwertgrenze bei den deutschen Amtsgerichten ausgesprochen. Gentges sagte in Stuttgart, dort gingen die Verfahrenszahlen aufgrund der fortschreitenden Inflation deutlich zurück. "Dem müssen wir entgegenwirken, indem wir den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anheben." Sie sind in der Regel für Streitigkeiten bis 5.000 Euro zuständig. Bei höheren Summen ist normalerweise das Landgericht als erste Instanz zuständig.
Mit Gentes Vorstoß befasst sich nun die Justizministerkonferenz. Zuletzt war die Streitwertgrenze nach Angaben des Justizministeriums im Jahr 1993 angehoben worden. Die Teuerungsrate für die Zeit von Anfang 1993 bis Ende Juli 2022 liege bei über 64 Prozent. Nur um die Inflationsentwicklung von 1993 bis Ende Juli nachzuvollziehen, müsste die Streitwertgrenze auf rund 8.400 Euro angehoben werden. Mit einer möglichen Anhebung will Gentges auch die Bedeutung der Amtsgerichte stärken.
Die Eingangszahlen in Zivilsachen seien seit vielen Jahren rückläufig. Bei den 108 Amtsgerichten im Südwesten fällt dieser Rückgang den Angaben zufolge besonders stark aus. In der Zeit von 1993 bis 2020 seien die Eingänge an erstinstanzlichen Zivilverfahren an den Amtsgerichten um 41 Prozent zurückgegangen. Als Beispiel wurden kleinere Verkehrsunfälle oder Parkplatzunfälle mit Sachschaden genannt: Immer seltener landen diese Fälle vor den Amtsgerichten, weil die Reparaturkosten selbst bei kleinen Schäden schnell die Streitwertgrenze von 5.000 Euro übersteigen, argumentierte das Justizministerium weiter.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Baden-Württemberg will Amtsgerichte stärken: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50302 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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