Ein Dresdener JVA-Beamter, der nach der Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl fotografierte und verbreitete, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem fremdenfeindlichen Motiv aus.
Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist am Mittwoch vom Amtsgericht (AG) Dresden wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Dem Mann wurde vorgeworfen, nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 den Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Flüchtling fotografiert und verbreitet zu haben. Der Mann stand unschuldig am Pranger. Auf dem Dokument befanden sich auch andere sensible Daten, darunter auch Klarnamen von Zeugen.
Der Fall erregte seinerzeit bundesweit Aufsehen. Der JVA-Beamte gestand die Tat und gab an, er habe zur Wahrheitsfindung beitragen wollen. Am Mittwoch nannte er als weiteres Motiv eine "falsche" Berichterstattung der Medien. Zugleich zeigte er sich reumütig. "Ich habe einen Fehler begangen. Ich habe daraus gelernt. Mein ganzes Leben hat sich umgekrempelt. Es wird nie wieder passieren", sagte er vor Gericht. Zuvor war es zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zu einer Verständigung gekommen. Im Gegenzug für ein Geständnis wurde das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe von acht bis zwölf Monaten und 150 Arbeitsstunden beschränkt.
Weitere Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt
Staatsanwältin Susan Herold bescheinigte dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer ein fremdenfeindliches Motiv. Bei einem deutschen Tatverdächtigen hätte er einen Haftbefehl nicht weitergegeben, hieß es. Die Verteidigung stritt eine fremdenfeindliche Gesinnung ihres Mandanten ab. Allerdings zitierte das Gericht auch aus einem Chat des Angeklagten mit Kollegen. Dabei hatte er wenige Tage nach den Ereignissen in Chemnitz von einem "Kanacken-Klatschen" geschrieben. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert. Da die Strafe weniger als zwölf Monate beträgt, kann er aber nun nicht ohne Weiteres aus dem Dienst entlassen werden.
Das illegal verbreitete Dokument tauchte seinerzeit auf verschiedenen Internetseiten auf und wurde unter anderen von der rechtsextremen Organisation "Pro Chemnitz", einem AfD-Kreisverband und Pegida-Chef Lutz Bachmann veröffentlicht.
Der jetzt am Dresdner AG angeklagte Beamte sieht sich genau wie sechs andere Kollegen noch mit anderen Ermittlungen konfrontiert. Denn aus dem Chatprotokoll ergeben sich nach Ansicht der Dresdener Staatsanwaltschaft Hinweise darauf, dass die Betroffenen ausländische Strafgefangene misshandelt haben. Deshalb wird wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Haftbefehl-Leak von Chemnitz: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38477 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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