Abschlussbericht der Reformkommission: So soll der "Zivil­pro­zess der Zukunft" aus­sehen

03.02.2025

Es gibt neue Handlungsempfehlungen für einen moderneren Zivilprozess. Ein Beispiel: Alle Gerichtsentscheidungen sollen veröffentlicht werden. Diese und weitere Ideen erarbeitete die Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft".

Ein bundesweites Justizportal, eine cloudbasierte Kommunikationsplattform, die Stärkung des Kammerprinzips, die verpflichtende Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und digitale Lösungen für die Beweisaufnahme: Das und mehr schlägt die Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" in ihrem Abschlussbericht zur Modernisierung des Zivilprozesses vor. 

Der Bericht liegt jetzt beim Vorsitz der Justizministerkonferenz und wird bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Digitalgipfels im Frühjahr 2025 zentraler Tagesordnungspunkt sein. Dort prüfen die Justizminister:innen die Empfehlungen und schlagen konkrete Maßnahmen für die Modernisierung des Zivilprozesses vor.

So empfiehlt die Kommission ein bundesweites Justizportal als zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen. Neben Informationen und Auskünften soll das Portal den Rechtssuchenden ermöglichen, digital Justizdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Anträge einzureichen und über dieses Klagen zu erheben.

Digitales Vollstreckungsregister gefordert

Die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess soll über eine bundeseinheitliche und cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen. Sämtliche verfahrensbezogenen elektronischen Dokumente sollen an die Kommunikationsplattform übermittelt, dort bereitgestellt, eingesehen, abgerufen und perspektivisch auch bearbeitet werden können. So soll eine reibungslose und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten gewährleistet werden. 

Außerdem soll das seitenbasierte PDF-Format durch einen maschinenverarbeitbaren digitalen Parteivortrag ersetzt werden. Dazu soll ein digitales Verfahrensdokument erprobt werden, das den Parteien einen geordneten und gegliederten Vortrag ermöglicht.

Die Beweisaufnahme soll effizienter gestaltet werden. Dies soll insbesondere durch digitale Lösungen erfolgen. Das betrifft beispielsweise ein digitales Beweisverzeichnis oder die Verwertung von Zeugenaussagen in Parallelverfahren durch Ton- und Videoaufzeichnungen.

Im Abschlussbericht fordern die Verfasser:innen zudem die Einrichtung eines digitalen Vollstreckungsregisters und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Zuverlässige Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung seien dafür unentbehrlich.

Politik soll auf Bericht aufbauen

"Zwar haben Bund und Länder in den letzten Jahren bereits zahlreiche Vorhaben zur Modernisierung der Justiz auf den Weg gebracht. Insbesondere in Sachen Digitalisierung, Zugänglichkeit der Justiz und Verfahrenseffizienz gibt es aber noch viel zu tun", so Bundesjustizminister Volker Wissing. Die Politik werde in den nächsten Jahren auf den Bericht aufbauen, wenn es darum geht, die Ziviljustiz fit für die Zukunft zu machen.

Die Justizminister:innen hatten die Einsetzung der Reformkommission im November 2023 beschlossen. An der Kommission waren auch Vertreter:innen der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der gerichtlichen Praxis beteiligt.

In der Vergangenheit sind bereits die Videoverhandlungen an den Zivilgerichten ausgebaut worden. Eine große Reform bezüglich der Online-Verfahren im Zivilprozess liegt wegen des Ampel-Aus allerdings derzeit auf Eis.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Abschlussbericht der Reformkommission: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56503 (abgerufen am: 16.02.2025 )

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