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Kritik an der Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten am BVerwG: Wenn der ehema­lige Gerichts­prä­si­dent die Akten aus­wertet

Gastbeitrag von John Philipp Thurn

06.05.2023

Ehemaliger Präsident des BVerwG Klaus Rennert

Klaus Rennert war bis 2021 Präsident des BVerwG in Leipzig – zu viel Nähe zu seinem Forschungsgegenstand? Foto: picture alliance / ZB | Jan Woitas 2016

Endlich werden NS-Kontinuitäten an den Bundesgerichten historisch aufgearbeitet. Während etwa BVerfG und BGH wissenschaftliche Forschungsprojekte in Auftrag gegeben haben, schreibt das BVerwG seine Nachkriegsgeschichte weitgehend selbst.

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Welche ehemaligen NS-Juristen waren an den Bundesgerichten tätig und inwiefern prägten sie die Rechtsprechung? Wandelten sich ihre Einstellungen (und weswegen), wie gelang ihnen die Anpassung an Verfassungsstaatlichkeit und Demokratie?

Mit solchen und anderen Fragen zur bundesdeutschen Justiz beschäftigen sich inzwischen mehrere wissenschaftliche Forschungsprojekte, die Verfahrens-, Personal- und Generalakten auswerten. Bereits abgeschlossen ist etwa das Projekt zum Generalbundesanwalt (der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Safferling und der Historiker Prof. Dr. Friedrich Kiessling veröffentlichten die Studie "Staatsschutz im Kalten Krieg" im November 2021), relativ weit fortgeschritten sind Prof. Dr. Michael Kißener und Prof. Dr. Andreas Roth an der Universität Mainz mit ihrer Forschung zum Bundesgerichtshof (BGH). Das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) untersucht derzeit die Akten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für die 1950er- und 1960er Jahre. Auch das Bundessozialgericht (BSG) und zuletzt 2021 das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben Wissenschaftler:innen mit der Untersuchung ihrer Geschichte beauftragt.

Nur am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte man sich 2021 unter dem damaligen Präsidenten Prof. Dr. Klaus Rennert entschieden, die Forschung nicht aus der Hand zu geben. Das BVerwG kooperiert zwar mit der Universität Leipzig und fördert auch die Entstehung einer Dissertation "zu Personalfragen", möchte aber im Projekt ausdrücklich selbst "den Hut aufbehalten". Das sagte Rennert bei einer Tagung am Bundesarchiv in Koblenz Ende April.

Der pensionierte Präsident leitet das Forschungsprojekt

Rennert hielt dort einen Vortrag mit dem Titel "Das Geschichtsprojekt des Bundesverwaltungsgerichts – Konzeption, Organisation, Realisation". "Die Leitung liegt bei mir", so Rennert: Seine Aufgabe sei es, zu koordinieren und darauf zu achten, dass sich die für einen Sammelband vorgesehenen ca. 20 Einzelthemen nicht überschnitten, auch die Schlussredaktion der Publikation liege bei ihm.

Rennert kam 2003 ans BVerwG und war von 2014 bis 2021 dessen Präsident, auf ihn folgte Prof. Dr. Andreas Korbmacher, der zuvor Rennerts Vizepräsident war. Die Pressestelle des BVerwG bestätige auf Anfrage von LTO, dass es sich bei dem Geschichtsprojekt um "ein Projekt des Bundesverwaltungsgerichts" handele. Rennert sowie alle Autorinnen und Autoren seien von Korbmacher als Präsident des Bundesverwaltungsgerichts beauftragt worden. "Die Gesamtleitung und Verantwortung liegt im Hause", so eine Sprecherin.

Das Geschichtsprojekt hatte noch unter Rennerts Präsidentschaft 2021 begonnen, um nach der öffentlichen Debatte um die "Ahnengalerie" am BAG entsprechenden journalistischen Anfragen zuvorzukommen – so schilderte es Rennert in Koblenz. Der Erfurter Zivilrichter Dr. Martin Borowsky hatte 2020 im Zuge eigener Forschungen publik gemacht, dass im BAG Porträts auch an schwer NS-belastete ehemalige Bundesarbeitsrichter:innen erinnerten, ohne kritische Kommentierung.

An der Forschung zum BVerwG sind laut Rennert neben ihm selbst auch "einzelne unserer Richter" beteiligt. Ein Pensionär bearbeite beispielsweise das Thema der Selbstorganisation der Bundesrichterinnen und -richter im Richterverein, bei dem der Autor selbst lange aktiv gewesen sei. Zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, also nach Leipzig abgeordnete Richterinnen, seien zur Hälfte ihrer Arbeitszeit freigestellt für die Forschung. Eine der beiden, Maria Kögel, berichtete in Koblenz von der aufwendigen Archivarbeit und dem koordinierten Vorgehen der Projektbeteiligten.

Rennerts Identifikation mit dem Gericht ist offenbar weiterhin hoch, in seinem Vortrag sprach er fast durchgängig in der ersten Person Plural, wenn es um das BVerwG ging. Diese Nähe Rennerts zu seinem Forschungsobjekt stieß auf der Tagung des Bundesarchivs vor allem bei Fachleuten aus dem Archivwesen und der Wissenschaft auf Kopfschütteln. In Gesprächen am Rande der Veranstaltung war von "Peinlichkeit" und einer geplanten "Hagiographie" die Rede.

Justizjuristen interessieren sich oft für Dogmatik – Historiker setzen andere Schwerpunkte

Rennert begründete das Vorgehen damit, für eine kundige Lektüre der Gerichtsakten müsse richterlicher Sachverstand hinzugezogen werden. Aber warum sollten (ehemalige) Richter ohne besondere fachhistorische Kompetenz und ohne erkennbare Distanz zu ihrem Forschungsobjekt am besten dazu geeignet sein, die Geschichte "ihres" Gerichts zu untersuchen?

So weckte Rennerts Vortrag Zweifel daran, ob die geplante Institutionengeschichte der Gründungszeit des BVerwG den aus geschichtswissenschaftlicher Sicht relevanten Fragestellungen nachgeht. Ist es beispielsweise historisch sinnvoll, den 1953 beginnenden Untersuchungszeitraum schon 1959 enden zu lassen, bloß weil dann mit Einrichtung des vorerst letzten (Revisions-)Senats der institutionelle Aufbau des Gerichts abgeschlossen war? Der Historiker Dr. Frieder Günther vom IfZ bezweifelte das in Koblenz: Für die Betrachtung eines möglichen Wertewandels seien die 1960er Jahre entscheidend. Entsprechend länger sind auch die Zeiträume der parallelen wissenschaftlichen Forschungsprojekte gewesen, etwa zum Generalbundesanwalt (bis 1974) oder zum BSG (bis Mitte der 1970er Jahre). Das BGH-Projekt untersucht einen Zeitraum von 1950 bis 1965.

Was die qualitative Analyse der Rechtsprechungstätigkeit angeht, interessieren sich (ehemalige) Justizjuristen häufig für langfristig bedeutsame rechtsdogmatische Weichenstellungen. Aus historischer Sicht können dagegen gerade zeitgebundene Entscheidungen von Interesse sein, etwa zum Lastenausgleichsrecht oder zur Wiedereinstellung von NS-Beamten nach dem sogenannten 131er-Gesetz. Dass sich die Erforschung von Verfahrensakten wegen der Fülle des Materials konzentrieren muss auf ausgewählte Entscheidungen, wie Kögel erläuterte, ist kaum vermeidbar. Es kommt dann aber gerade darauf an, welche Verfahrensakten die Forschung näher analysiert.

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Wie Akten den Weg ins Archiv finden

Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte findet es dennoch begrüßenswert, wenn Richter:innen sich für die Geschichte ihrer Gerichte interessieren. Sie sollten dann aber "nicht nur Traditionspflege betreiben, sondern die richterliche Rolle und Tätigkeit historisch kontextualisieren und hinterfragen, das heißt auch, sich für eine geschichtsbewusste Erinnerungskultur der Justiz engagieren".

Zentral ist dabei der Umgang mit gerichtlichen Akten. In Koblenz kam mehrfach zur Sprache, dass erst im Zuge der Behördenforschung abgabepflichtige (General-)Aktenbestände ihren Weg, teils "aus staubigen Kellern", in die Archive gefunden hätten. Die Historikerin Dr. Eva Balz, die am IfZ zum BVerfG forscht, machte auf einem Podium zur Perspektive der Archiv-Nutzer:innen deutlich: Forschungsergebnisse werden nur überprüfbar, wenn verwendete Quellen nicht unerschlossen bei Behörden und Gerichten liegen, sondern auch Dritte sie in den zuständigen Archiven nutzen können.

Für die künftige Forschung ist es deshalb erfreulich, dass im Zuge des Projekts am BVerwG offenbar einiges Aktenmaterial erstmals dem zuständigen Bundesarchiv angeboten worden ist, insbesondere was sogenannte Generalakten aus der Leitung der Gerichtsverwaltung angeht. Auch die von Rennert erwähnte interne "rote Sammlung" aller Entscheidungen und sonstigen Verfahrensabschlüsse des Gerichts dürfte zweifellos hilfreich sein.

Gerichte können die historische Aufarbeitung vor allem dadurch unterstützen, dass sie ihre Akten über die zuständigen Archive zugänglich zu machen – insbesondere für die Forschung durch unabhängige Wissenschaftler:innen.

Dr. John Philipp Thurn ist Richter am Sozialgericht Berlin und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte. Er nahm auf der Tagung in Koblenz an einem Podium zur Sicht der Nutzerinnen und Nutzer des Bundesarchivs teil.

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Kritik an der Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten am BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51707 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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