Druckversion
Dienstag, 14.04.2026, 23:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/2b26725-saechsisches-ovg-aufnahme-referendariat-trotz-mitgliedschaft-rechtsextremer-organisationen
Fenster schließen
Artikel drucken
58576

Sächsisches OVG verpflichtet Freistaat: Bewerber mit rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit darf Jurist werden

von Xenia Piperidou

10.11.2025

Ein Schild „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“ steht vor dem Gebäude auf dem Gelände der Ortenburg

Das OVG in Sachsen stellte klar: Zweifel genügen nicht – strafbares Verhalten ist die Grenze. Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael

Das sächsische OVG hat entschieden, dass ein Bewerber trotz früherer Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen vorläufig zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden muss. Ohne strafbares Verhalten kein Ausschluss.

Anzeige

Ein Bewerber aus Sachsen wollte nach dem ersten Staatsexamen eigentlich nur den üblichen Weg gehen – hinein ins Referendariat. Doch statt Aktenvortrag und Stationsplan beschäftigte ihn zunächst ein Streit über seine politische Vergangenheit: Weil er früher in unter anderem als rechtsextrem eingestufte Organisationen eingebunden war, verweigerte ihm das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden gleich zwei Mal die Aufnahme – wegen mangelnder Verfassungstreue.

Nun entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen: Der Freistaat muss den Bewerber vorläufig in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen (Beschl. v. 06.11.2025, Az. 2 B 267/25). Ausschlaggebend war dabei weniger eine Neubewertung der politischen Vorgeschichte, sondern vor allem die Bindung an eine frühere Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (SächsVerfGH).

Ablehnung wegen "Ungeeignetheit"

Der Bewerber hatte die Erste Juristische Prüfung im April 2024 bestanden und sich im Februar 2025 erstmals für den sächsischen Vorbereitungsdienst beworben. Das OLG Dresden lehnte die Aufnahme mit Bescheid vom 16. April 2025 ab. Begründung: Der Bewerber habe sich über Jahre in Organisationen engagiert, die vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet werden – insbesondere im Verein "Ein Prozent e. V." und in der "Jungen Alternative Sachsen-Anhalt".

Auch ein zweiter Anlauf im Sommer 2025 blieb erfolglos. Zwar erklärte der Bewerber, er habe sich seit mehr als zwei Jahren aus allen politischen Aktivitäten zurückgezogen und seine Vereinsämter längst niedergelegt. Doch das OLG hielt dagegen: Laut Vereinsregister war er erst im April 2025 offiziell als Vorstandsmitglied ausgeschieden. Eine "Wohlverhaltensphase" von wenigen Monaten genüge daher nicht, um Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen.

Rechtsgrundlage für die Ablehnung war § 8 Abs. 4 Nr. 1 lit. b Sächsisches Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG). Danach kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst verweigert werden, wenn Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen. Was genau "ungeeignet" bedeutet, steht im SächsJAG aber nicht – es handelt sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Die Behörde muss in solchen Fällen eine Prognose treffen: Könnte die Aufnahme der Person in den Vorbereitungsdienst wichtige öffentliche Interessen gefährden – etwa das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz? Ja, fand das OLG Dresden.

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Dresden folgte dieser Einschätzung. Nach seiner Ansicht reichten schon begründete Zweifel an der Verfassungstreue aus, um einen Bewerber als ungeeignet einzustufen. Wer sich über Jahre in verfassungsfeindlichen Organisationen engagiert habe, könne nicht ohne Weiteres als loyal gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gelten. 

OVG: Bindung an den Verfassungsgerichtshof

Hiergegen erhob der Jurist Beschwerde zum Sächsischen OVG – mit Erfolg. Allerdings nicht, weil es die Einschätzung des OLG Dresden grundsätzlich für falsch hielte, sondern weil es rechtlich gar keine andere Wahl hatte. So heißt es ausdrücklich in dem 11-seitigen Beschluss.

Der Senat verwies seinerseits auf den Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2022. Darin hatte das Landesverfassungsgericht entschieden, dass § 8 Abs. 3 und 4 SächsJAG verfassungskonform so auszulegen sind, dass nur strafbares Verhalten eine Ablehnung rechtfertigt – also nur dann, wenn ein Bewerber die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.

Konkret bezog sich die Entscheidung von Oktober 2022 auf einen Juraabsolventen, der für die rechtsextreme Kleinstpartei "Der III. Weg" aktiv gewesen war und zuvor bereits in Bayern und Thüringen wegen seiner politischen Aktivitäten abgelehnt worden war. Der Bewerber hatte sich anschließend in Sachsen beworben – mit Erfolg. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschied 2022 in der Hauptsache, dass ihm der Zugang zum Referendariat nicht allein wegen seiner Mitgliedschaften verwehrt werden dürfe. Nur strafbares Verhalten, nicht aber bloße politische Nähe zu verfassungsfeindlichen Organisationen, könne eine Ablehnung rechtfertigen.

Und genau diese Auslegung hat durch § 14 Abs. 2 S. 2 Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz (SächsVerfGHG) auch Gesetzeskraft. Heißt: Fachgerichte sind an diese Entscheidung gebunden, selbst wenn sie sie für fragwürdig halten. Das OVG stellte daher ausdrücklich fest, dass es trotz eigener Zweifel an der Richtigkeit dieser weiten Auslegung nicht abweichen dürfe.

VerfGH: Referendariat darf keine strengeren Hürden haben als die Anwaltszulassung

Zur Begründung verwies der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung von 2022 auf § 7 Nr. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Anforderungen an die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst dürfen nicht höher sein als die Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Nach dieser bundesrechtlichen Vorschrift darf die Zulassung nur verweigert werden, wenn jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Politische Nähe oder frühere Mitgliedschaften genügen nicht.

Da dem Bewerber kein strafbares Verhalten vorzuwerfen war, durfte seine Zulassung nicht allein aufgrund früherer politischer Aktivitäten versagt werden. Der Freistaat müsse ihn daher vorläufig in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen und ihm eine Ausbildungsstelle im Bezirk des OLG Dresden zuweisen, so das OVG.

Referendariat als rechtliches Nadelöhr

Das OVG erinnerte daran, dass der juristische Vorbereitungsdienst nicht nur der Einstieg in den Staatsdienst ist, sondern zugleich die notwendige Qualifikationsstufe für nahezu alle juristischen Berufe – vom Richter bis zum Rechtsanwalt.

Wer nicht in den Referendardienst aufgenommen wird, verliert damit de facto den Zugang zu sämtlichen klassischen juristischen Tätigkeiten. Eine Ablehnung greift daher tief in das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) ein und darf nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Hinzu kommt: Referendare handeln im Rahmen ihrer Ausbildung stets unter Aufsicht. Sie treffen keine eigenen, unabhängigen Entscheidungen wie Richter oder Beamte auf Lebenszeit.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sächsisches OVG verpflichtet Freistaat: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58576 (abgerufen am: 14.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Ausbildung
    • Extremismus
    • Grundgesetz
    • Grundrechte
    • Jurastudium
    • Rechtsextremismus
    • Referendariat
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Sächsisches Oberverwaltungsgericht
    • Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
    • Oberlandesgericht Dresden
Veranstaltung der Identitären Bewegung 2017 in Berlin 14.04.2026
Bundeswehr

VG Berlin sieht Nähe zur Identitären Bewegung:

Anwalt darf der Bun­des­wehr nicht frei­willig dienen

Weil er vor neun Jahren an Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hatte, zieht die Bundeswehr einen Rechtsanwalt nicht zum Dienst heran, für den dieser sich freiwillig gemeldet hatte. Das ist rechtmäßig, so das VG Berlin nun.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schaft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich sitzt mit Schminkutensilien in einem Saal des Landgerichts Halle, Juli 2025 10.04.2026
Strafvollzug

Staatsanwaltschaft Halle äußert sich:

Wie geht es nach der Fest­nahme mit Marla-Svenja Lie­bich weiter?

Nachdem Marla-Svenja Liebich am Donnerstag festgenommen wurde, stellt sich wie vor seiner Flucht die Frage: Wird er seine Haftstrafe im Frauen- oder Männergefängnis verbüßen? Die Staatsanwaltschaft Halle teilt LTO das weitere Prozedere mit.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Peter Magyar 09.04.2026
Wahlen

Zur Parlamentswahl am 12. April:

Ungarn wählt – aber wie?

Am kommenden Sonntag wählen die Ungarn ihr Parlament. Aktuell liegt die Opposition vorne, doch das Wahlsystem und die von Orbáns Fidesz-Regierung eingeführten Gesetze machen einen Sieg des Herausforderers und künftige Veränderungen schwer.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Zi­vil-, Han­dels- und Ver­triebs­kar­tell­recht...

Noerr, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar Mün­chen (m/w/x)

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Gesellschafterstreit in eGbR, OHG & GmbH: Neueste Rechtsprechung, MoPeG & Eilrechtsschutz

14.04.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
M&A Update: Ausblick nach dem ersten Quartal 2026 – Zahlen und Kautelartrends

15.04.2026

Update Vergaberecht - Tariftreue im Ver­ga­be­ver­fah­ren

15.04.2026

Bauträgerrecht von A–Z (dreitägig, 14.04., 26.05., 18.06.2026)

14.04.2026

RVG 2026: Das neueste zu den Verfahrenswerten in Familiensachen

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH