Nach LTO-Informationen steht der Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat nach einigem Streit nun doch kurz vor dem Abschluss. Darauf haben sich die Länderspitzen bei einem Treffen in Berlin verständigt – mit konkreten Zahlen und einem neuen Kompromiss.
Bundesweit sollen 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte in der Justiz geschaffen werden. Dafür sollen vom Bund an die Länder 240 Millionen Euro Anschubfinanzierung fließen. Dieser von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigte "Pakt für den Rechtsstaat" war wegen des Widerstands einiger Länder zuletzt ins Stocken geraten, nun gelang ein Durchbruch. Das geht aus einem Dokument hervor, das die Ergebnisse des Treffens der Senats- und Staatskanzleichefs zusammenfasst. Und das LTO vorliegt.
Der justizpolitische Kraftakt war von den Ländern schon vor Monaten zur Chefsache gemacht worden. Über die Millionenbeträge und die damit einhergehenden Verpflichtungen der Länder, Stellen zu schaffen, verhandelten die Länderchefs miteinander.
Das Treffen am vergangenen Donnerstag in Berlin dient der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz, an der Mitte Juni auch der Bundeskanzler teilnehmen wird. Die Länder haben nun gemeinsam einen Vorschlag beschließen können. Und der ist derart konkret und ausformuliert, dass er als Durchbruch gelten muss. Vor allem weil er einen neuen Kompromiss enthält, der als Antwort auf die Bedenken der Skeptiker unter den Ländern zu lesen ist.
Anschub vom Bund, Länder müssen Stellen dauerhaft finanzieren
Millionenbeträge für die eigene Landesjustiz – warum sollte man da überhaupt dankend ablehnen? Die Geldfrage ist für einige Länder nicht ohne, denn so ein Pakt hat zwei Seiten. Die Länder kennen es aus der ersten großen Justizfinanzierungsrunde, der ersten Auflage des Pakts für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019. Die 240 Millionen Euro in zwei Tranchen vom Bund sind eine Anschubfinanzierung. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder in ihrer Justiz insgesamt 2.000 neue Stellen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 schaffen – und das ist der Knackpunkt: Die Länder müssen die Stellen dann über die gesamte Dauer einer Arbeits- und Pensionsspanne weiterfinanzieren. Jede neue Stelle für Geld aus dem Bund kommt also gleichzeitig mit einer langfristigen Verpflichtung einher. Für jeden neuen Nachwuchsjuristen würde der Bund also ein paar Jahre Staatsdienst finanzieren, dann hat das Land bis in die Pension aber noch gut und gerne 50 Jahre Finanzierung vor sich. Der Anreiz aus dem Pakt bleibt überschaubar. Widerstand gegen den Pakt kam deshalb vor allem aus Sachsen und Hessen.
Das Interesse der Länder ist unterschiedlich ausgeprägt. Starke und bei der Justizfinanzierung selbst bereits eifrig engagierte Länder haben an neuen, vom Bund anschubfinanzierten Stellen, gar nicht so großes Interesse. Vor allem, wenn sie aus Eigeninitiative zuletzt vorgesorgt und ohnehin viele eigene neue Justizstellen geschaffen haben. Zu diesen Ländern dürften Bayern und Baden-Württemberg zählen.
Neuer Kompromiss erlaubt, Stellen zu verrechnen
Der Beschluss enthält einen Kompromiss, der versöhnlich formuliert: "Die Länder haben in unterschiedlichem Maße in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen zur personellen Stärkung der Justiz unternommen." Soweit Länder in den Haushaltsjahren 2023-2025 bereits Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen und besetzt haben, dürfen sie jeweils zwei dieser Haushaltsjahre auswählen und die in den ausgewählten Jahren geschaffenen und besetzten Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Erfüllung ihrer Selbstverpflichtung anrechnen.
Wer wie viele Stellen schaffen darf – bzw. je nach Länderperspektive muss – berechnet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Die meisten Stellen muss demnach NRW schaffen (415), Bayern (314), Baden-Württemberg (263), in der Mitte Berlin (104) oder Sachsen (99), weniger die kleinen Budnesländer wie etwa Thüringen (52) und Sachsen-Anhalt (54). Unter den 2.000 Stellen können auch bis zu 10 Prozent für Nicht-Staatsanwälte und Nicht-Richter insbesondere für IT-Personal in der Justiz geschaffen werden.
Finanziert wird das Ganze durch eine Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz. Quasi ein verfassungsrechtlicher Trick, mit dem der Bund ausnahmsweise Länderprojekte finanzieren kann. Auch deshalb funktioniert die zweckgebundene Finanzierung nur wenn alle Länder sich mit dem Bund einig sind. Hier noch einmal die Details.
Rund 1.000 Staatsanwälte fehlen aktuell
Der Druck auf die Justiz ist hoch, es fehlen nach einer LTO-Recherche vor allem rund 1.000 Staatsanwälte. Ob allein immer neue Rechtsstaatspakte und Anschubinvestitionen aus dem Bund auf Dauer die Lösung sind, darf man hinterfragen. So könnten einige Länder versucht sein, in wenigen Jahren durch einen Pakt "aufgestockte" Justizstellen wieder abzubauen, wenn aktuell im Dienst befindliche Richter und Staatsanwälte in Pension gehen und die Länder deren Stellen nicht nachbesetzen.
Für Hubig geht es auch um ein Prestigeprojekt als Bundesministerin, zumal sie eher als eine Ministerin der Justiz angetreten ist als ihr FDP-Vorgänger Marco Buschmann. Hubig hatte die Riesensumme groß angekündigt, die Unterstützung im Vergleich zum Vorläufer-Pakt verdoppelt.
Eigentlich waren die Verhandlungen zum Pakt für den Rechtsstaat im Jahr 2025 gut vorangekommen. Neben Personal geht es bei dem Pakt auch darum, durch eine Reform der Prozessordnungen Verfahren an den Gerichten zu beschleunigen, sowie die Justiz zu digitalisieren. Eigentlich stand der Pakt für Anfang 2026 bereits zur Unterzeichnung auf der Tagesordnung, war dann wegen des Widerstands einiger Länder kurzfristig gestrichen worden. Nun scheint jedenfalls alles angerichtet für die Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni in Berlin.
Durchbruch bei "Rechtsstaatspakt": . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60068 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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