Druckversion
Samstag, 8.08.2026, 21:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/1ks151js1681725-lg-stuttgart-datenleck-staatsanwaltschaft-stuttgart-korruption
Fenster schließen
Artikel drucken
60589

Mögliche Verbindungen zu versuchtem Auftragsmord: Mehr­jäh­rige Haft­strafen in Stutt­garter Jus­tizskandal

04.08.2026

Prozess Justizskandal bei Stuttgarter Staatsanwaltschaft

Mehrere Angeklagte standen vor dem LG Stuttgart, weil sie zwei Beschäftigte der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bestochen haben sollen. Foto: picture alliance/dpa | Martin Oversohl

Das LG Stuttgart hat im Prozess um ein Datenleck in der Justiz Freiheits-, Bewährungs- und Geldstrafen verhängt. Über Jahre sollen interne Ermittlungsdaten verkauft worden sein – mit Verbindungen zu einem versuchten Auftragsmord.

Anzeige

Ein blutiger Konkurrenzkampf von Security-Firmen, ein gescheiterter Auftragsmord und ein Justizskandal – die Vorwürfe in den beiden Prozessen vor den Gerichten in Heilbronn und Stuttgart lesen sich wie das Drehbuch eines Thrillers. Nachdem der eine bereits vor mehr als einem Monat mit hohen Haftstrafen zu Ende gegangen ist, sorgte auch das Finale im zweiten Verfahren mit mehrjährigen Strafen, lautem Protest und Verbindungen zur Justiz für Aufsehen.

Denn auf der Anlagebank des Landgerichts (LG) Stuttgart saßen neben drei Männern aus dem Sicherheitsgewerbe auch zwei ehemalige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, eine Justizangestellte und ein Justizhauptsekretär. Sie hatten im Prozess eingeräumt, zwischen 2022 und 2025 für Geld und etwas Schmuck im vergleichsweise geringen Wert – die Frau hatte laut Anklage Schmuck im Wert von 222 Euro bekommen, der Mann 1.000 Euro sowie ein Darlehen über 2.000 Euro – interne Informationen von der zentralen Arbeitsplattform der baden-württembergischen Staatsanwaltschaften "web.sta" an zwei der Männer abgegeben zu haben.

In diesem System werden Strafverfahren von ihrem Eingang bei der Behörde bis zum Abschluss verwaltet, darunter auch Anträge zu Durchsuchungen, Anklagen oder Verfügungen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die auch den Stuttgarter Fall geführt hat, spricht von einem "kriminellen Datenleck" und einem Bestechungssystem.

Richter: Fälle alles andere als harmlos

"Die Taten sind keine Petitessen oder Kleinigkeiten", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Es sei zwar keine Gewalt ausgeübt worden, niemand sei verletzt worden. "Aber die Fälle sind alles andere als harmlos", sagte der Richter. Es habe sich nicht "um harmlose Recherchen aus Neugier" gehandelt. Vielmehr hätten die Ex-Mitarbeiter der Justiz durch ihre "unermüdlichen Abfragen" ihre Vertrauensstellung missbraucht.

Die Urteile gegen die Männer und die Frau sind nach seinen Angaben auch ein "Beitrag zur Korruptionsbekämpfung", schließlich geht es um Bestechlichkeit, Bestechung und Verletzung von Dienstgeheimnissen gemäß §§ 332, 334, 353b Strafgesetzbuch (StGB). Die Kammer unter seinem Vorsitz verurteilte die drei Hauptangeklagten zu Strafen von vier Jahren bzw. vier Jahren und drei Monaten, die angeklagte Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie habe echte Reue zum Ausdruck gebracht, sagte der Richter. Ein ebenfalls angeklagter Kurier muss eine Geldstrafe zahlen.

Mögliche Verbindungen zu versuchtem Auftragsmord

Die beiden Männer aus der Security-Branche verfolgten die Urteilsbegründung augenscheinlich amüsiert und winkten ins Publikum. Dort entlud sich der Ärger über die aus Sicht einiger Besucher zu hohen Haftstrafen nach Ende der Sitzung in lautstarkem Protest, aber auch in Tränen. Durch Polizisten gesichert wurden zahlreiche Prozessbesucher aus dem Haus geführt. Die Akten werden in diesem Fall auch sicher so schnell nicht geschlossen. Denn die Verteidiger der drei Hauptangeklagten, die unter anderem auf Bewährungs- und Geldstrafen plädiert hatten, nannten die noch nicht rechtskräftigen Strafen "weltfremd" und kündigten bereits an, in Revision zu gehen.

Der Fall könnte zudem nur ein Teil eines womöglich größeren Komplexes sein: Im Mai 2024 wurde ein damals 23 Jahre alter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm (Kreis Ludwigsburg) auf offener Straße angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Ihm musste als Folge der Unterschenkel amputiert werden.

Der Schütze räumte die Schüsse ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Das LG Heilbronn verurteilte den Mann aus den Niederlanden dennoch wegen versuchten Auftragsmordes zu 14 Jahren Haft; sein Komplize soll beim ersten Versuch das Fluchtauto gefahren haben, er erhielt 6 Jahre wegen Beihilfe.

Anzeige

Durchsuchungen bei der Staatsanwaltschaft

Hier wird es brisant: Denn während der Ermittlungen verdichteten sich in der früheren Sonderkommission "Frost" Hinweise auf Männer, die nicht nur den beiden mutmaßlichen Schützen den Mordauftrag erteilt haben könnten. Sie könnten auch mit Informationen aus den Reihen der Justiz versorgt worden sein. Über interne Datenabfragen sollte wohl Einfluss auf Ermittlungsverfahren genommen werden.

Die Folge: Im November vergangenen Jahres wurden Büros der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und andere Arbeitsplätze sowie private Adressen der Verdächtigen durchsucht. Dabei stießen Ermittler auf ein mögliches Datenleck und Hinweise auf Bestechung. Nach ihrer Überzeugung sind die mutmaßlichen Auftraggeber des Anschlags von Tamm dieselben Männer, die auch im Stuttgarter Korruptionsverfahren auf der Anklagebank saßen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Anstiftung zum versuchten Mord laufen noch.

dpa/jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Mögliche Verbindungen zu versuchtem Auftragsmord: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60589 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Justiz
    • Korruption
    • Staatsanwaltschaft
    • Strafprozess
  • Gerichte
    • Landgericht Stuttgart
Außenansicht des Bundesgerichtshofs. 06.08.2026
Kriegsverbrechen

BGH zu Kriegsverbrechen in Syrien:

Lebens­lange Frei­heits­strafe für ehe­ma­ligen Mili­zionär

Wegen der Beteiligung an Vertreibungen, Tötungen und Misshandlungen von Zivilisten in Syrien muss ein ehemaliger schiitischer Milizionär lebenslang in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
Gebäude von Landgericht und Staatsanwaltschaft in Hannover 05.08.2026
Kinderpornografie

Panne bei Staatsanwaltschaft nach Kinderpornografie-Verdacht:

Dienst­herr wusste lange nichts von Ermitt­lungen gegen Richter

Ein Richter soll über eine Million kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben. Der Dienstherr wusste davon lange nichts: Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ein Mitteilungsschreiben gefertigt, es aber versehentlich nicht abgeschickt.

Artikel lesen
Ein Schild vor dem LG Gera, dass Unterstützer der Ex-Richterin Anna K. aufgestellt hatten 03.08.2026
Rechtsbeugung

BGH sieht keine Rechtsbeugung in Corona-Fall:

Frei­spruch für Ex-Probe­rich­terin aus Thüringen

Überraschung aus Karlsruhe: Der BGH hat eine Ex-Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte ihrem Vater während der Corona-Pandemie Zugang zu einer Palliativpatientin in einem Pflegeheim verschafft.

Artikel lesen
Menschen versammeln sich nach dem gescheiterten Militärputsch am 16.07.2016 an der Bosporus-Brücke in Istanbul. 01.08.2026
Türkei

Zehn Jahre nach dem Putschversuch in der Türkei:

Wie der Aus­nah­me­zu­stand die Ver­fas­sungs­ord­nung ver­än­derte

Staatspräsident Erdoğan nutzte den gescheiterten Militärputsch, um die Justiz umzubauen. Politische Gegner werden verfolgt, Grundrechte ausgehöhlt, Urteile nicht befolgt. Was man aus dem Fall der Türkei lernen kann, erläutert Yağmur Özkan.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Ham­burg

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH