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Zugang zum Recht immer beschwerlicher: "Wir erleben den Zusam­men­bruch des Bera­tungs­hil­fe­sys­tems"

von Hasso Suliak

09.12.2025

Beratungshilfe

Beratungshilfe im Frankfurter Landgericht: Ähnlich in Berlin. Foto: picture alliance / epd-bild | Heike Lyding

Auf einer Konferenz in Hannover diskutiert die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem. Und auch darüber, ob für Bedürftige in Deutschland überhaupt noch ein angemessener Zugang zum Recht gewährleistet ist.

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"Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" – so heißt die Konferenz, zu der das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jedes Jahr in die Universität Hannover einladen, eigentlich. Doch in seiner Keynote gleich zu Beginn der diesjährigen Tagung regte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Sachsen, Dirk Eberhard Kirst, an, die Veranstaltung zumindest für dieses Jahr kurzfristig umzubenennen:  "Anwaltschaft im Blick der Demokratie".

Kirst, seit Anfang der 90er Jahre in der sächsischen Justiz tätig, berichtete sodann von einer besorgniserregenden Entwicklung in Sachen Rechtsberatung – jedenfalls in bestimmten Regionen seines Bundeslandes. Allein im Amtsgerichtsbezirk Aue im Erzgebirge sei in den letzten Jahren die Anzahl von Anwaltskanzleien dramatisch zurückgegangen: 14 seien es noch im Jahr 2000 gewesen, heute nur noch sechs. Dabei erfüllten Anwälte gerade auch in ländlichen Regionen mit mutmaßlich hohem Anteil politikverdrossener Bürger eine für die Demokratie und den Rechtstaat enorm wichtige Aufgabe. Sie erklärten den Menschen im Rahmen ihrer Beratung den Rechtstaat und hielten diesen durch ihre Anwaltstätigkeit in gewisser Weise auch hoch.

Das Kanzleisterben auf dem Land findet Kirst deshalb fatal. "Der demokratische Diskurs stirbt", erklärte er. Ein Grund, warum Kanzleien dicht machen bzw. Anwälte sich dort gar nicht erst niederlassen, hat laut Krist auch mit der Mandantenstruktur zu tun. Beratungsmandate nähmen ab, rund 50 Prozent entfielen auf sogenannte PKH-Mandate. Also Angelegenheiten, bei denen die Rechtsuchenden nur im Wege der Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung überhaupt in der Lage sind, Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren.

Tatenlos hinnehmen dürfe der demokratische Rechtsstaat diese Entwicklung nicht, sagte Kirst. Vielmehr müsse er Anreize schaffen, um Berufsanfängern die Gründung von Kanzleien auch auf dem Land schmackhaft zu machen, zum Beispiel mit Starterboni.

Forschungsprojekt: PKH- und Beratungshilfezahlen im Sinkflug

Wie unterdessen der Zugang zum Recht und der Justiz denen, die sich kein Zeithonorar des Anwalts leisten können, auch tatsächlich ermöglicht werden kann, untersucht seit Ende 2020 der Rechtssoziologe Prof. Dr. Michael Wrase am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB). Er und sein Team analysieren auf empirischer Grundlage die spezifischen rechtlichen, institutionellen, materiellen und sozialen Barrieren beim Zugang zu den Justizbehörden und zur Rechtsdurchsetzung. Veröffentlichen wird Wrase seine Forschungsergebnisse zwar erst im kommenden Jahr. Gleichwohl präsentierte der Rechtswissenschaftler in Hannover erste Zwischenergebnisse, die aufhorchen lassen.

Danach scheint es sowohl bei der PKH als auch bei der Beratungshilfe äußerst beunruhigende Tendenzen zu geben. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren hielten Menschen zunehmend davon ab, zu ihrem Recht zukommen. Ohne anwaltliche Hilfe seien viele nicht in der Lage, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Und versuchten sie es dennoch auf eigene Faust, sei bei der PKH die Erfolgsquote gering. Auch von vereinzelter Schikane weiß Wrase in diesem Zusammenhang zu berichten: So müssten PKH-Antragsteller manchmal nachweisen, dass sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügten. Wie aber soll man aber nachweisen, dass man etwas gar nicht hat?

Bei der Beratungshilfe, einer staatlichen Sozialleistung, die einkommensschwache Bürger eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung ermöglichen soll, ist die Entwicklung offenbar ähnlich besorgniserregend. Grundsätzlich sind Anwälte nach § 49a Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, Beratungshilfe zu übernehmen und können diese nur unter den Voraussetzungen des § 16a Abs. 3 der Berufsordnung im Einzelfall und aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden.

Doch auch hier befänden sich die Antragszahlen im Sinkflug, die Ausgaben des Landes Berlin für die Beratungshilfe tendierten inzwischen "gegen Null", berichtet Wrase. Anwälte beklagten ein "unglaublich aufwendiges Verfahren" und arbeiteten im Zweifel lieber pro bono.

Zustand inzwischen verfassungswidrig?

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung bezweifelt der WZB-Forschungsgruppenleiter auch, ob die Ausgestaltung der Kostenhilfe für sozial Schwache überhaupt noch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gerecht wird. Karlsruhe hatte 2008 aus dem in Art. 20 Abs.1 Grundgesetz (GG) verankerten Sozialstaatsprinzip und aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Forderung nach einer weitergehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes abgeleitet. Der Unbemittelte müsse ebenso wirksamen Zugang zur Rechtsdurchsetzung bekommen wie ein Begüterter. Und dieser Anspruch auf Rechtschutzgleichheit betreffe mitnichten nur den prozessualen, sondern auch den außergerichtlichen Bereich, so das BVerfG (Beschl. v. 14.10.2008, Az. 1 BvR 2310/06).

In der Realität des Jahres 2025 ist man hiervon jedoch meilenweit entfernt. Dies bestätigt auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, Hans Ulrich Otto. Man erlebe derzeit vielmehr einen Zusammenbruch des Beratungshilfesystems, schilderte der Kammerpräsident auf der Tagung.

Ob diese Entwicklung eines Tages von der Politik oder gar vom BVerfG gestoppt wird, ist offen. Laut Rechtswissenschaftler Wrase braucht es jedenfalls alsbald eine "grundlegende Reform des Kostenrechts", die den Zugang zum Recht neu denke. Alternativen zur Beratungshilfe fänden sich etwa in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen mit den Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstellen (ÖRA). Diese bieten ebenfalls kostengünstige Rechtsberatung für Einkommensschwache an. Anders als bei der Beratungshilfe müssen Rechtsuchende aber nicht zuvor zum Amtsgericht, wo dann erst einmal ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden. Kein Wunder also, dass laut Wrase die ÖRA im Vergleich zu Berlin mit seiner "normalen" Beratungshilfe eine deutlich höhere Nachfrage verzeichnet.

Im Rahmen seines Forschungsprojektes überprüfen er und sein Team am WZB schließlich auch, wie effektiv der Rechtszugang von Personen ausgestaltet ist, die von partnerschaftlicher Gewalt betroffenen sind.  Auch auf diese Ergebnisse und die daraus resultierenden konkreten Handlungsempfehlungen darf man im nächsten Jahr gespannt sein.  Zumal davon ausgegangen wird, dass die Befunde am Ende auch auf andere Bundesländer übertragbar sind und nicht nur das Land Berlin betreffen.

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Zugang zum Recht immer beschwerlicher: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58821 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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