Verfassungsfeinde in Unternehmen: Den Rechts­staat im Betrieb schützen

18.09.2025

Wie sollen Unternehmen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen und antidemokratischen Strömungen in der Belegschaft umgehen? Ob jemand im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft über die Stränge schlägt, macht einen Unterschied.

Dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen, ergibt sich zum Teil aus gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Lieferkettengesetz. Es verpflichtet zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz.

Konfrontiert sind Unternehmen aber auch mit einer allgemeinen Erwartungshaltung von Öffentlichkeit und Belegschaft. So ist etwa die Positionierung gegen verfassungsfeindliche und extremistische Tendenzen oft Teil des eigenen Wertekanons von Unternehmen. All dies schafft Spannungsfelder, wenn Arbeitnehmer extremistische politische Parteien unterstützen oder in anderer Weise verfassungsfeindlich auftreten.

Doch welches Maß an Verfassungstreue dürfen Unternehmen von Ihren Mitarbeitenden verlangen? Und was passiert, wenn diese sich verfassungsfeindlich betätigen? Eine umfassende Pflicht zur Verfassungstreue besteht jedenfalls für die im Beamtenstatus Beschäftigten der öffentlichen Hand. Aber auch von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und solchen in der Privatwirtschaft kann einiges erwartet werden, wie die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür im Anwaltsblatt erläutert.

hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsfeinde in Unternehmen: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58174 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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