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Zweite Corona-Umfrage unter Anwälten: Wie Corona die Justiz lähmt

von Pia Lorenz

20.10.2020

Anwalt sitzt mit Maske am Schreibtisch

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Wirtschaftlich scheinen viele Anwälte besser durch die Krise zu kommen als befürchtet. Viele von ihnen beklagen aber massive Verzögerungen in der Justiz, zeigt eine zweite Studie der BRAK. Die sieht den Justizgewährungsanspruch in Gefahr.

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Etwas mehr als sechs Monate nach dem sog. Lockdown wegen der Coronakrise Mitte März hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bei Deutschlands Anwälten wieder nachgefragt, wie es ihnen geht. Sie hat, je nach Rechtsgebiet und Kanzleistruktur, sehr unterschiedliche Antworten bekommen. Und obwohl die Krise die Anwaltschaft insgesamt weniger schwer zu beuteln scheint, als die Anwälte im April kurz nach dem Lockdown bei der ersten Umfrage der BRAK noch befürchteten, sehen die Advokaten ihre Bewältigung heute kritischer.

Neu in der zweiten Umfrage sind die Learnings aus der Coronakrise. 62,2 Prozent der befragten Anwälte gaben an, sich wegen der Pandemie stärker mit der Digitalisierung befasst zu haben. Im Bereich der Beratung haben nur 19,2 Prozent der Befragten in der Krise gar nichts verändert. 16,82 Prozent der Teilnehmenden haben ihre Mandanten zumindest mehr per E-Mail beraten. Die weit überwiegende Mehrheit scheint das Präsenzprinzip jedenfalls teilweise durch moderne Kommunikationsmittel ersetzt zu haben. So gaben 22,8 Prozent der Befragten an, bis zu 25 Prozent mehr telefonische Beratungen (oder Videokonferenzen) durchgeführt zu haben. 17,6 Prozent der Antwortenden haben bis zu 50 Prozent und 13,7 Prozent sogar bis zu 75 Prozent mehr telefonisch oder digital beraten. 9,9 Prozent der Befragten haben in der Krise komplett auf telefonische oder virtuelle Beratung umgestellt. Wie nachhaltig diese Veränderung sein wird, bleibt abzuwarten: 54 Prozent der Befragten wollen Telefon- und Videoberatung in Zukunft dennoch nicht ausbauen.

Gerichtliche Verfahren massiv verzögert

Das Zusammenspiel mit der Justiz hat offenbar eher schlecht funktioniert. In Sachen gerichtliche Verfahrenshandlungen hat sich nach Angaben der Teilnehmenden selbst mitten in der Krise praktisch nichts verändert. Nur rund 6,5 Prozent der Befragten geben an, an digitalen Verfahrenshandlungen mit der Justiz teilgenommen zu haben. 89,4 Prozent der Anwälte haben dagegen während der Pandemie keinerlei virtuelle Verfahrenshandlungen durchgeführt und dies auch nicht beantragt. Weitere 4,2 Prozent haben entsprechende Anträge gestellt, die von den Gerichten aber abgelehnt wurden.

Gleichzeitig antworteten nur 33,5 Prozent der Befragten, dass die Gerichte mehr im schriftlichen Verfahren entschieden hätten. Eine Mehrheit von 66,6 Prozent beantwortet die Frage nach mehr schriftlichen Verfahren mit Nein. Da verwundert es kaum, dass eine überwältigende Mehrheit von knapp 75 Prozent der teilnehmenden Anwälte signifikante Verzögerungen in ihren Verfahren ausmacht: bis zu acht Wochen und noch länger (mehr als acht Wochen: 47,1 Prozent). Nur 11,1 Prozent der Antwortenden beobachteten gar keine Verzögerung.

Nach Angaben der BRAK zeigte die aktuelle Umfrage auch, dass einige Gerichtsbarkeiten offenbar besonders stark betroffen waren. Die Befragten meldeten die drastischsten Verzögerungen (mehr als 8 Wochen) im Strafrecht (58,1 Prozent), im Sozialrecht (56,7 Prozent), im Straßenverkehrsrecht (52,7 Prozent), Mietrecht (52,41 Prozent), Familienrecht (52,9 Prozent) und Erbrecht (51,53 Prozent).

Der Schatzmeister der BRAK und Vorsitzender der neu gegründeten Arbeitsgruppe "Sicherung des Rechtsstaates sieht dadurch den Justizgewährungsanspruch von Bürgern in Gefahr: "Eine mögliche zweite Welle darf nicht erneut zu derartigen Beschränkungen des Zugangs zum Recht führen, wie wir sie bereits erlebt haben. "Rechtsanwalt Michael Thenzeigte Verständnis dafür, dass sich alle hätten an die neue Situation hätten gewöhnen müssen. "Die Gewöhnungsphase ist nun aber vorbei."

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels forderte, dass die Gerichte arbeitsfähig bleiben müssten. "Verfahrensverzögerungen von mehr als acht Wochen sind für Rechtssuchende nicht hinnehmbar – auch nicht in einer Krise." Die BRAK erwarte daher "von der Rechtspolitik auf Bund- und Länderebene, die technische Ausstattung der Gerichte zu verbessern sowie flächendeckende Hygienekonzepte für die Justiz zu erarbeiten. Der Gerichtsbetrieb ist sicherzustellen. Von den Gerichten selbst erwarten wir eine Verbesserung des Verfahrensmanagements – und zwar schon beginnend bei der Terminsvorbereitung. Gerichte und Anwälte müssen mehr miteinander kommunizieren und die vorhandenen telefonischen und digitalen Möglichkeiten ausschöpfen", so Wessels.

Die Teilnehmer: Fast 43 Prozent Einzelkämpfer

Gefragt hat die BRAK die rund 167.000 deutschen Anwälte, 6.850 von ihnen haben teilgenommen und davon knapp 5.600 Teilnehmer den Fragebogen vollständig beantwortet. Das ist weniger als die Hälfte der Teilnehmenden an der Umfrage, welche die BRAK im April kurz nach dem Lockdown durchführte. Die aktuelle Umfrage lief vom 22. September bis zum 6. Oktober, bevor die sog. zweite Welle mit massiv steigenden Infektionszahlen und verschärften Anti-Corona-Maßnahmen der Landesregierungen die Pandemie wieder stärker in das kollektive Bewusstsein rückte.

Die Verteilung der Teilnehmenden nach Rechtsgebieten und Kanzleiorganisationsformen entspricht dennoch in etwa der Verteilung aus der April-Umfrage. "Die Umfrageergebnisse zeichnen aufgrund der Durchmischung der Teilnehmer vom Einzelanwalt bis zum Partner in der Großkanzlei ein repräsentatives Bild der aktuellen Situation der Anwaltschaft", sagte eine Sprecherin der BRAK.

42,9 Prozent aller Teilnehmer der Umfrage sind als Einzelanwalt tätig, 16,1 Prozent Partner in einer Kanzlei mit bis zu fünf Anwälten, 1,91 Prozent Partner in einer Kanzlei mit bis zu 10 Anwälten. Über 27 Prozent der Antwortenden sind vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, 25,3 Prozent im Familienrecht, 22 Prozent im Miet- und WEG-Recht und rund 14 Prozent im Strafrecht.

Kaum Krisengewinnler

Befragt nach ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gaben 35,5 Prozent der befragten Anwälte an, dass sie in etwa gleich viele neue Mandate generiert hätten wie vor der Pandemie. Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der April-Umfrage, als nur 19,2 Prozent ein etwa gleichbleibendes Mandatsaufkommen mitteilten.

Während im April noch zwei Drittel (rund 70,1 Prozent) aller Anwälte erheblich weniger Mandate verzeichneten, haben im September insgesamt "nur" knapp 50 Prozent aller Befragten relevant weniger Mandate generiert. Immerhin rund zehn Prozent der Teilnehmenden gehen allerdings von bis zu 30 Prozent weniger, weitere rund zehn Prozent sogar von bis zu 50 Prozent weniger Neueingängen aus. Und es gibt, wenn auch mit nur noch rund drei statt fast acht Prozent wie im April, weiterhin Anwälte, die seit Pandemiebeginn kein einziges neues Mandat bekommen haben. Von der Krise zu profitieren scheint unter den Teilnehmenden der BRAK-Umfrage kaum jemand, mehr als 10 Prozent mehr neue Mandate als vor der Krise haben nur 6,8 Prozent der Befragten hereinbekommen.

Trotz ihrer mitunter offenbar schwierigen wirtschaftlichen Lage haben weit weniger Anwälte Soforthilfen der Bundesregierung beantragt, als noch im April zu befürchten stand. Jetzt geben mit 76,1 Prozent mehr als drei Viertel der befragten Anwälte an, keine Hilfen beantragt zu haben, nur 21,3 Prozent der Teilnehmenden haben Soforthilfe beantragt und erhalten.

Die meisten Mandatsrückgänge bei Straf- und Verkehrsrechtlern

In Sachen Verteilung bestätigt die zweite Umfrage weitgehend, was die erste annehmen ließ: Bestimmte Rechtsgebiete und bestimmte Kanzleistrukturen sind von der Pandemie stärker betroffen als andere. Unter  Mandatsrückgängen in der Größenordnung von 50 Prozent litten die Rechtsgebiete Strafrecht (über 15 Prozent aller Befragten), Insolvenzrecht (17,3 Prozent) , Schuld- (14,20 Prozent ) und Erbrecht (13,2 Prozent) am meisten.

Während das bei den Insolvenzrechtlern auf die andauernde Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den vergangenen Monaten zurückzuführen sein dürfte, sind die anderen Rechtsgebiete solche, die häufig von wenigen Berufsträgern in kleinen Einheiten bearbeitet werden. Das spiegelt sich auch bei den Soforthilfen. 40 Prozent aller befragten Strafrechtler, 40 Prozent der auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätigen Advokaten sowie 37,2 Prozent der sozialrechtlich ausgerichteten Teilnehmer haben die staatlichen Hilfen beantragt und erhalten.

Im Gegensatz dazu wurden nach den – verhältnismäßig wenigen – Angaben aus Kanzleien mit über 20 Berufsträgern an diese Anwälte gar keine Soforthilfen ausgezahlt. Die Rückgänge bei den Mandatseingängen liegen dort leicht unter dem Durchschnitt aller Anwälte.

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Düstere Prognosen

Insgesamt scheint der Rechtsberatungsmarkt von der Pandemie weniger betroffen zu sein als zunächst befürchtet. Und doch sind die Anwälte nun, sechs Monate danach, weit weniger zuversichtlich, was die Überwindung der Krise angeht.

Im April gingen noch 37 Prozent der Befragten davon aus, die Einbußen nach sechs Monaten hinter sich lassen zu können, heute glauben das nur noch 31 Prozent. Mit 40 Prozent ist der Anteil derjenigen, die damit rechnen, ein ganzes Jahr für die Überwindung der wirtschaftlichen Folgen zu brauchen, gegenüber 23,9 Prozent im April erheblich angestiegen. Und der Anteil der Befragten, der davon ausgeht, dass es sogar zwei Jahre dauern könnte, bis das Tal durchschritten ist, hat sich im September mit 16,9 gegenüber 4 Prozent im April sogar vervierfacht. 12,2 Prozent geben gar an, die Krise überhaupt nicht überwinden zu können.

Die eher düsteren Prognosen könnten nicht nur mit der allgemeinen Erkenntnis zu tun haben, dass die Pandemie kein Sprint, sondern ein Marathonlauf ist. Zudem treten Liquiditätseinbußen bei den Advokaten mit zeitlicher Verzögerung auf, weil ein Rückgang an Mandaten erst später, nämlich bei der dann ausfallenden Rechnungsstellung, zu messbaren Umsatzeinbußen führt. In der aktuellen Umfrageverzeichnen rund 30 Prozent der Anwälte relevant (von zehn bis hin zu 75 Prozent) mehr Außenständeals vor der Krise. Außenstände in dieser Größenordnung finden sich auch in den Antworten der Anwälte aus großen Kanzleien. Ob es bei 30 Prozent unbezahlten Rechnungen in der Anwaltschaft bleiben wird, dürfte auch davon abhängen, wie sich die allgemeine wirtschaftliche Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird.

*Anm. d. Red.:  Alle Prozentangaben auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

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Zweite Corona-Umfrage unter Anwälten: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43155 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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