Störungen der elektronischen Postfächer bei Gerichten und Verwaltung kommen nicht selten vor. Damit solche Ausfälle nachvollziehbar bleiben, fordert der DAV nun eine Störungshistorie, schließlich gebe es für das Anwaltspostfach auch eine.
Ist einmal das elektronische Anwaltspostfach (beA) gestört, wird das Vorkommnis in einer öffentlichen Störungshistorie verzeichnet. Ausfälle der Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) hingegen werden nicht entsprechend dokumentiert. Das kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) nun scharf und fordert von den Landesjustizminister:innen, auch die Störungen der EGVP öffentlich einsehbar zu dokumentieren.
"Erst im April waren mehrere Bundesländer und die Bundesgerichte von einem EGVP-Ausfall betroffen", ruft Rechtsanwalt Martin Schafhausen in Erinnerung, Vizepräsident des DAV. Anwält:innen war es mehrere Tage nicht möglich, Schriftsätze über ihr beA an die Gerichte zu versenden. Ob die während des Ausfalls versendeten Daten ihre Empfänger erreicht hatten, war im Nachhinein nicht mehr festzustellen. Doch der Fehler lag nicht beim beA, sondern auf Seiten der Justiz.
"Betroffenen Anwältinnen und Anwälten muss es ermöglicht werden, später den Nachweis über das Vorliegen einer solchen Störung zu führen." Es sei leider nicht davon auszugehen, dass die bloße anwaltliche Versicherung oder die eigene Störungshistorie einem Gericht als Nachweis genügen. Ein solcher sei aber notwendig, wenn beispielsweise ein Wiedereinsetzungsgesuch begründet oder eine Glaubhaftmachung nach § 130d ZPO erbracht werden soll.
Der Gefahr etwaiger Missbrauchsmöglichkeiten durch Anwält:innen tritt Schafhausen entschieden entgegen: "Die Argumentation, eine solche Störungshistorie eröffne Räume für Manipulationen durch die Anwaltschaft, ist völlig abwegig." Solches Denken sei Zeugnis komplett unbegründeter Vorbehalte gegen einen ganzen Berufsstand. "Die Anwaltschaft ist eine elementare Stütze unseres Rechtsstaats. Dieses Misstrauen ihr gegenüber entbehrt jeder Grundlage und ist schlicht unangebracht."
Seine Forderung formulierte der DAV deshalb nun in einem Schreiben an die Landesminister:innen der Justiz, die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, die Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz und den E-Justice-Rat.
lmb/LTO-Redaktion
Ausfälle im elektronischen Rechtsverkehr: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51845 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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