BRAK "verärgert", DAV "bedauert": EU-Kom­mis­sion bremst völ­ker­recht­li­chen Schutz für Anwälte

von Hasso Suliak

02.06.2026

Anwälte sollen durch eine Europarats-Konvention besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Ein Inkrafttreten des von der Bundesregierung bereits vor Monaten unterzeichneten Regelwerks ist jedoch so bald nicht in Sicht.

Am 26. Januar dieses Jahres war bei den deutschen Anwaltsverbänden die Freude groß: Deutschland in Person von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeichnete in Straßburg die Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft

Die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) waren mit einer Delegation extra zum Unterzeichnungsakt nach Frankreich gereist und feierten den Schritt anschließend als "historisch" und als "Meilenstein für das anwaltliche Berufsrecht". Auch Bundesjustizministerin Hubig erklärte, man schreibe mit dem Übereinkommen "ein Stück Rechtsgeschichte". Schließlich sei es das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand habe. Die Konvention enthalte wichtige Vorgaben zum Schutz des Berufsstands vor staatlicher Repression und Drangsalierung. "Ein solches Abkommen ist bitter nötig. Recht und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – und insbesondere Anwältinnen und Anwälte spüren diesen Druck", so die Ministerin.

Mehr als vier Monate nach der feierlichen Unterzeichnung ist bei dem Thema allerdings Ernüchterung eingetreten. Denn das Übereinkommen muss, damit es überhaupt eine völkerrechtlich verbindliche Wirkung entfalten kann, von acht Ländern – darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats – ratifiziert werden. Stand heute haben zwar rund 30 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, ratifiziert aber hat es bislang noch kein einziges Land. Auch die Bundesregierung hat nicht einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.

"Beschämend, wenn Nicht-EU-Mitgliedstaaten zuerst ratifizieren"

Die Ursache für das Zögern liegt allerdings nicht am fehlenden Tempo im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte dort bereits in der Schublade liegen –, sondern ist vielmehr in Brüssel verortet: Wie die BRAK auf Anfrage von LTO bestätigte, bremst aktuell die EU-Kommission die Umsetzung des Abkommens.

Es sei "ausgesprochen ärgerlich", dass ausgerechnet die EU-Kommission "blockiert", kritisiert BRAK-Vize Dr. Christian Lemke. Der Grund: "Wegen aus Sicht der Europäischen Kommission durch die Konvention teilweise berührter EU-Kompetenzen erging die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Ratifizierung der Konvention einstweilen nicht abzuschließen", erläutert Lemke. Zunächst solle ein Beschluss des Rates zum Beitritt der EU abgewartet werden, "der sich aber insbesondere im Falle von Kompetenzstreitigkeiten noch deutlich verzögern könnte".

Die gegenwärtigen Unwägbarkeiten führen laut Lemke nun zu der bizarren Situation, dass ausgerechnet Nicht-EU-Mitgliedstaaten möglicherweise die ersten sein könnten, die die Konvention ratifizieren. "Das wäre ausgesprochen beschämend", so der BRAK-Vize.  "Daher ist nun vor allem die Europäische Kommission gefordert, die ihre Prüfungen nun abschließen und dem Rat schnellstmöglich die entsprechenden Beschlussvorlagen unterbreiten muss."

Auch DAV-Präsident Stefan von Raumer erklärt, die EU-Kommission habe die Mitgliedstaaten darum gebeten, mit dem Abschluss ihrer Ratifikation auf die Ratifikation durch die EU zu warten. Die Kommission begründe dies mit bestehenden EU-Kompetenzen in Teilbereichen der Konvention. "Es ist bedauerlich, dass das erst geschah, nachdem die ersten Staaten die Konvention bereits unterzeichnet hatten, obschon die Kommission an dem lang dauernden Entstehungsprozess stets beteiligt worden war", so von Raumer. Laut dem DAV-Präsidenten hat die Kommission inzwischen aber auf – auch vom DAV mitinitiierte – Erinnerungen in der Sache klargestellt, dass die Staaten schon jetzt nicht nur unterzeichnen, sondern auch das Ratifikationsverfahren vorantreiben können. "Nur eine Hinterlegung der Ratifikationsurkunden dürfe nicht erfolgen", so von Raumer. 

BMJV will Konflikt mit EU nicht kommentieren

Das BMJV möchte die Unstimmigkeiten mit der EU gegenüber LTO nicht kommentieren: Man bereite derzeit eine Ratifizierung des Abkommens vor, heißt es aus dem Ministerium schmallippig. Wann mit dem nächsten Schritt zu rechnen sei, könne man jedoch nicht mitteilen.

Unterdessen ist man bei der BRAK trotz des Ärgers weiter optimistisch und geht jedenfalls nicht von einem Scheitern der Umsetzung aus. Ratifizierungsverfahren zögen sich immer länger hin, sagt BRAK-Mann Lemke. Gegenwärtig gebe es noch keinen Anlass zur Sorge, zumal in vielen Ländern Europas für die Ratifizierung noch Rechtsanpassungen nötig sein dürften. "Dem Vernehmen nach könnten die ersten Ratifikationen des Abkommens noch in diesem Jahr erfolgen, was durchaus noch zügig wäre", glaubt er.

BRAK und DAV drängen auf Ratifizierung

Die Hände in den Schoß legen wollen die Anwaltsverbände jedenfalls nicht. Lobbydruck ist jedoch offenbar weiter erforderlich, damit es bei dem Vorhaben vorangeht. Lemke kündigte an, dass sich die BRAK "selbstverständlich" weiterhin, in Berlin wie in Brüssel, intensiv dafür engagieren werde, "dass die Konvention so schnell wie möglich durch die EU und ihre Mitgliedstaaten ratifiziert wird, ebenso wie auch durch möglichst viele Staaten, die der EU oder dem Europarat nicht angehören." Die Absicherung einer freien und unabhängigen Anwaltschaft einschließlich einer nicht minder freien und unabhängigen Selbstverwaltung – wie sie die Konvention ebenfalls schütze – durch völkerrechtliche Mindeststandards sei zur Gewährung des Zugangs zum Recht für jedermann und zur Absicherung des Rechtsstaats "schlicht zwingend".

Auch von Raumer stellte gegenüber LTO klar, dass der DAV seit Monaten alle seine Kommunikationskanäle auf europäischer Ebene nutze, um sich für eine zügige Ratifikation der Konvention durch die Kommission stark zu machen. "Mit Blick auf die hohe Bedeutung der Konvention für die Wahrung des Zugangs zum Recht der europäischen Bürger mit Hilfe einer Anwaltschaft, die in ihrer unabhängigen Berufsausübung geschützt wird, sollten alle Staaten, die bisher unterzeichnet haben, wie auch die Bundesrepublik Deutschland, jetzt zügig die Ratifikationsverfahren vorantreiben", sagte er. 

Anpassungsbedarf in der StPO

Das Europarats-Übereinkommen (englisch "Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer") verpflichtet die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte keinen physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder unzulässigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Es beinhaltet Vorgaben zum Schutz anwaltlicher Berufsorganisationen, Anforderungen an das Zulassungsverfahren, Standards anwaltlicher Berufsrechte (etwa Zugang zum Mandanten, Verschwiegenheitsrecht) oder auch Maßgaben für Disziplinarverfahren gegen Anwälte.

Auch wenn in Deutschland viele dieser Vorgaben im Wesentlichen längst existieren, kann aus der Konvention – einem verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag – künftig eine aktive Schutzpflicht des Staates zugunsten bedrohter Anwälte hergeleitet werden. Im Fall der Fälle ließe sich der Staat also mit Verweis auf die Konvention zum Handeln zwingen.

Bundesjustizministerin Hubig sieht vor diesem Hintergrund auch konkreten Anpassungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Strafprozessordnung, und zwar konkret bei Durchsuchungen von Anwaltskanzleien. Hier sieht das Übereinkommen vor, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei einer Durchsuchung die Möglichkeit eingeräumt werden muss, eine unabhängige Rechtsanwältin oder einen unabhängigen Rechtsanwalt oder ein Kammermitglied als Durchsuchungszeugen hinzuzuziehen.

Recht auf Anwalt ins Grundgesetz?

Nach Informationen von LTO wird sich mit dem Thema kommende Woche auch die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Hamburg befassen. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) möchte einen Beschluss zur "Stärkung der unabhängigen Beratung und Vertretung durch eine freie Anwaltschaft" erwirken. Der Antrag liegt LTO vor. In ihm wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, sich für eine zügige Ratifizierung des Übereinkommens einzusetzen.

Außerdem geht es in Hamburgs Beschlussvorlage um eine verfassungsrechtliche Absicherung der Anwaltschaft. Auch wenn der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vor institutionalisierten Angriffen bereits im Rechtsstaatsprinzip und in der Berufsfreiheit impliziert ist, hält der DAV eine ausdrückliche Verankerung des Rechts auf einen unabhängigen Anwalt im Grundgesetz für richtig. "Es wäre eine sinnvolle Verstärkung, wenn man bedenkt, dass Angriffe gegen die Anwaltschaft regelmäßig Vorboten weiterer Angriffe auf Rechtsstaat und Demokratie sind." Sowohl das BMJV als auch die Unionsfraktion haben diesem Wunsch jedoch bereits eine Absage erteilt.

Zitiervorschlag

BRAK "verärgert", DAV "bedauert": . In: Legal Tribune Online, 02.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60112 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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