Ex-Ampel einigt sich doch noch: Anwalts­ge­bühren werden steigen

29.01.2025

Seit mehreren Monaten steht eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Raum, bisher waren die mittlerweile Ex-Ampel-Parteien aber zerstritten. Nun konnten sie sich doch noch einigen: Das RVG wird geändert, die Anwaltsgebühren werden steigen.

Trotz des Ampel-Aus haben sich SPD, FDP und Grüne in letzter Minute auf die Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geeinigt. Damit gibt es eine Mehrheit, um am Freitag im Bundestag eine Erhöhung der Anwaltsgebühren durchzuwinken.

Die RVG-Anpassung ist Bestandteil des sogenannten Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Anhebung der Vergütungssätze für Sachverständige und Dolmetscher, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Mehr Geld bekommen sollen auch Verfahrensbeistände, die in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren als Vertreter der Kindesinteressen bestellt werden.

Nach Angaben der FDP-Fraktion hat vor allem die SPD die RVG-Anpassung bisher vehement blockiert. Nun hätten SPD und Grüne aber doch noch ihre Unterstützung signalisiert, die Mehrheit für die Reform gilt damit als gesichert. Der Bundestag wird dann am Freitag die RVG-Änderung beschließen.

Fest- und Wertgebühren steigen

Die Neuregelung des RVG sieht eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vor. Dabei sollen die anwaltlichen Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Als Maßstab hierfür orientiert sich der Entwurf an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Hinzu kommt, dass auch die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nach oben angepasst werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch Änderungen in den Justizkostengesetzen vor.

Insgesamt soll mit der Erhöhung "ein sachgerechter Ausgleich zwischen der berechtigten Forderung der Anwaltschaft und dem Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger an einer qualitativ hochwertigen, aber gleichzeitig für sie erschwinglichen, anwaltlichen Beratung hergestellt werden", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Daneben sei aus Mandantensicht auch zu bedenken, dass ein angemessenes Vergütungsniveau erst die Voraussetzung dafür schaffe, dass Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen auch in strukturschwachen Regionen anbieten könnten.

eh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ex-Ampel einigt sich doch noch: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56463 (abgerufen am: 16.02.2025 )

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