"AufRecht – solidarisch in autoritären Zeiten": In Leipzig diskutiert die radikal-demokratische Anwaltschaft Strategien gegen repressive Machstrukturen in Staat und Justiz. Besondere Ehre widerfährt einer italienischen Strafverteidigerin.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) versteht sich als Vereinigung radikaler Demokrat:innen, die auf dem Vorrang der Menschen- und Bürgerrechte gegenüber den Interessen staatlicher und wirtschaftlicher Institutionen bestehen.
Gegründet wurde der RAV in der "Bleiernen Zeit", also Ende der 70er Jahre, als sich Anwält:innnen, die in politischen Strafverfahren verteidigten, öffentlicher Angriffe sowie zahlreicher Straf- und Ehrengerichtsverfahren erwehren mussten. Zu den Gründungsmitgliedern des Vereins zählten u. a. die erst kürzlich verstorbene Berliner Anwaltsikone Klaus Eschen ("Sozialistisches Anwaltskollektiv"), der kriminologische Vordenker Fritz Sack, aber auch die SPD-Politiker Otto Schily und Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder, die sich allerdings im Laufe ihrer Karriere zunehmend von den Werten des RAV verabschiedeten.
Jedenfalls sollte mit dem RAV für und mit der Anwaltschaft eine schlagkräftige Interessenvertretung im republikanischen Sinne aufgebaut werde. Diesem Ziel sieht sich die Organisation auch mehr als 45 Jahre nach ihrer Gründung im Prinzip weiter verpflichtet.
"In Zeiten des Rechtsrucks"
Das Credo auf dem Kongress am vergangenen Wochenende: Auch wenn engagierte Anwält:innen in der deutschen Öffentlichkeit inzwischen weitgehend akzeptiert seien, hätten vor allem die Probleme einer bestimmten Mandantschaft "in Zeiten des Rechtsrucks" zugenommen. "Wir Anwält*innen nehmen die Auswirkungen einer Politik, in der Hass auf gesellschaftliche Randgruppen, auf Migrant*innen, auf Frauen und Trans*Personen geschürt wird, in unserer täglichen Arbeit sehr genau wahr", heißt es auf der Website des RAV.
Weiter habe man auch Menschen im Blick, "die als Antifaschist:innen staatlicher Verfolgung unterliegen bzw. die in 'national befreiten Zonen' in täglicher Angst leben müssen. Verteidigung muss wachsam sein, um sicherzustellen, dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien und Beschuldigtenrechte gewahrt bleiben".
Der Frage, wie das am besten gelingen kann, widmeten sich am Samstag eine Reihe von 24 interaktiven Workshops des RAV-Kongresses, zu dem rund 350 Jurist:innen - einige von ihnen auch angehende – in den Sport-Campus nach Leipzig gereist waren.
Wie zu RAF-Zeiten vom Mandanten getrennt
Im Workshop "Politische Verteidigung" etwa berichtete die Berliner Strafverteidigerin Antonia von der Behrens von den Tücken der Verteidigung in politischen Prozessen im Jahr 2025. Ihre Arbeit erschweren Instrumente, die noch zu RAF-Zeiten eingeführt wurden und die Rechte der Verteidigung beschränken. So ist es im neuen Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim der Verteidigung nicht möglich, in unmittelbarer Nähe zum Mandanten zu sitzen; sie kann nur per Mikrofon durch eine Trennscheibe mit ihm kommunizieren.
Im Rahmen eines Verfahrens, das gegen mutmaßliche PKK-Unterstützer geführt wurde, weigerte sich von der Behrens unter derartigen Bedingungen, weiter zu verhandeln. Das Gericht kam ihr in diesem Fall entgegen und der Prozess konnte fortgesetzt werden.
Überhaupt wird unter den RAV-Verteidiger:innen auch diskutiert, welcher Art des Umgangs mit den Gerichten heute angemessen ist: Sollte man nicht vielleicht auch mal von der eigentlichen Verteidigungslinie abweichen und offensiver grundsätzliche rechtsstaatliche Bedenken ansprechen? "Es fehlt die Bewegung, die diese grundsätzlichen Fragen stellt", stellte Strafverteidiger Adrian Wedel in Leipzig eher ernüchtert fest.
"Mandanten wollen keine politische Verteidigung"
Wedel, der auch viele Klimaaktivisten verteidigte, glaubt, dass sich viele seiner Kolleg:innen mit diversen Unerträglichkeiten eines Strafprozesses schon abgefunden hätten. Wie zum Beispiel, dass ein Prozess gegen Klimaaktivisten, die gerade einmal für einen fünfzehnminütigen Verkehrsstau gesorgt hatten, in einem Saal stattfindet, der für terroristische Strafverfahren konzipiert ist. Wedel vermisst allerdings auch manchmal die Bereitschaft der Mandantschaft, im Prozess grundsätzlichere Missstände anzusprechen. "Viele wollen gar nicht, dass wir politisch verteidigen," beklagt er.
Vor diesem Hintergrund ist nicht verwunderlich, dass von dem rauen Verhandlungsklima bei politischen Prozessen in den 70er- und 80er-Jahren heute nicht mehr viel zu spüren ist. Der Umgang der Prozessbeteiligten sei heute in der Regel sehr höflich, berichtet Strafverteidiger Lukas Theune, zugleich Geschäftsführer des RAV. Manchmal allerdings sei die Freundlichkeit aber nur Fassade: "Eine Berliner Strafrichterin wird von uns 'die lächelnde Guillotine" genannt", so Theune, dessen Mandantin zurzeit auch die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist.
Observationen zur Gefahrenabwehr: "Polizei wie ein Geheimdienst"
Doch nicht nur im Strafverfahren, auch im Gefahrenabwehrrecht liegt für die RAV-Anwält:innen derzeit so einiges im Argen. Seit 2008 seien in den deutschen Polizeigesetzen immer mehr Befugnisse aufgetaucht, die eine heimliche Überwachung außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ermöglichten. Betroffen von solchen heimlichen Maßnahmen wie Observationen oder technischer Überwachung seien sehr häufig Personen, die von der Polizei als "Gefährder" eingestuft werden.
Das Problem dabei: Der Begriff "Gefährder“, so der RAV, sei gesetzlich nicht geregelt und eine entsprechende Einstufung kaum angreifbar, weil sie ebenfalls heimlich erfolge.
Weiter sei eine Kontrolle solcher teilweise langjährigen polizeilichen Überwachungen nicht gegeben, weil aus angeblichen Geheimnisschutzgründen die Betroffenen auch im Nachhinein fast nie über solche Maßnahmen unterrichtet würden, obwohl Benachrichtigungen gesetzlich vorgesehen seien. Die Polizei gebärde sich hier wie ein Geheimdienst, kritisiert der RAV.
Wie das in der Praxis abläuft und welche Erfahrungen dies auch für die Betroffenen hat, darüber berichtete auf dem RAV-Kongress die Berliner Anwältin Dr. Anna Luczak. Sie hatte zur Veranschaulichung auch gleich einen ihrer Mandanten mitgebracht, einen Aktivisten aus dem linksautonomen Umfeld der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain.
Der Mann schilderte, wie er über Jahre und fast täglich von Polizisten observiert wurde, ihn Autos verfolgten oder er beim Grenzübertritt besonderen Kontrollen ausgesetzt gewesen sei. Luczak führt nicht nur in seinem Fall einen Prozess, in dem sie vor allem erreichen will, dass zumindest im Nachhinein die Betroffenen von den Observationen unterrichtet werden. Es gebe Benachrichtigungspflichten, die aber nicht eingehalten würden, beklagt sie.
Im Fall ihres Mandanten aus der Rigaer Straße hatte Luczak vor dem VG Berlin bereits einen Teilerfolg erzielt. Da das Land Berlin jedoch in Berufung ging, hofft sie, dass in Kürze das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das geheime Treiben der Polizei zumindest ein wenig transparenter gestalten wird (Az. OVG 1 B 15/2). Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, sie könnte eine Entscheidung mit erheblicher Folgewirkung sein.
Politische Nebenklage gegen Misogynie im Strafprozess
Durchaus unterschiedlich fällt bekanntlich unter Strafverteidiger:innen die Wahrnehmung der Nebenklage aus, die in einem Strafprozess die Interessen der Opfer einer Straftat vertritt. Nicht selten werden von der Verteidigung die Nebenklage-Anwält:innen als Assistent:innen der Staatsanwaltschaft und damit gewissermaßen als "Feinde" im Gerichtssaal abqualifiziert.
Dass diese Sichtweise indes in vielen Verfahren nicht angebracht ist, vielmehr der Nebenklage eine wichtige politische Dimension zukommt, berichteten in Leipzig die Anwältinnen Magdalena Gebhard, Laura Leogrande (beide aus Berlin) und Laura Klaffus (Rostock).
Die drei lieferten in Leipzig ein engagiertes Plädoyer für eine aktive, opferrechtsorientierte Nebenklage, die die Interessen und Stimmen der Betroffenen wirksam in den Mittelpunkt rückt. Vor allem im Bereich der Sexualdelikte, in denen Frauen Opfer patriarchaler Gewalt würden, sei es wichtig, der strukturellen Misogynie, die in das Strafverfahren Einzug erhalte, etwas entgegenzusetzen.
Eine insoweit verstandene politische Nebenklage, die den Verletzten Gehör verschaffe und ihre Rechte im Strafverfahren stärke, führe auch nicht zu einer Verschiebung der "Waffengleichheit" im Strafverfahren, wie Nebenklage-Kritiker:innen immer behaupteten. Die Rechte der Beschuldigten und die Unschuldsvermutung würden auch von einer "starken" Nebenklage nicht infrage gestellt, betonten die drei Anwältinnen.
Workshops zum Mietrecht und Migration
Unterdessen widmete sich der RAV-Kongress nicht nur Fragen rund um das Strafverfahren. In den Workshops wurden auch gesellschaftlich relevante mietrechtliche Fragen ("Prekäre Mietverhältnisse und die Ausbeutung marginalisierter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt") oder auch arbeitsrechtliche Themen, wie z.B. die zunehmenden "Einschläge", derer sich das Streikrecht erwehren muss, behandelt.
Auch die von der aktuellen Regierung verfolgte Verschärfung in der Migrationspolitik wurde in einigen Workshops eingehend diskutiert. Mit Blick auf die Regeln des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geht es den RAV-Expert:innen darum, mögliche rechtliche Angriffspunkte zu identifizieren und gemeinsam mit anderen europäischen Kolleg:innen zu überlegen, wie diese gemeinsam angegangen werden.
Preis für italienische Anwältin Francesca Cancellaro

Apropos Flucht und Vertreibung: Am ersten Abend des Kongresses war der italienischen Strafverteidigerin Francesca Cancellaro eine besondere Ehre für ihr Engagement für Geflüchtete bzw. deren Hilfsorganisationen zuteilgeworden. Cancellaro bekam den mit 2.000 Euro dotierten Werner-Holtfort-Preis verliehen.
Holtfort war 1979 Gründer und erster Vorsitzender des RAV. Der nach ihm benannte Preis wird seit 1995 für eine juristisch und bürgerrechtlich herausragende Leistung vergeben, mit der – und sei es im Einzelfall – Bürger- und Menschenrechte verteidigt werden.
Die Anwältin aus Bologna kämpft seit Jahren erfolgreich gegen die Kriminalisierung von Seenotrettungsorganisationen, die im Mittelmeer Flüchtlingshilfe betreiben. Zu einem ihrer größten juristischen Erfolge zählt die Einstellung des sogenannten Iuventa-Verfahrens, in dem der Crew des Schiffs "Iuventa" Beihilfe zur illegalen Einwanderung vorgeworfen worden war. Zuletzt verhalf sie auch einer kongolesischen Mutter zu einem juristischen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof. Diese war mit ihrer minderjährigen Tochter vor ihrem gewalttätigen Ex-Partner nach Italien geflüchtet und war deswegen wegen Beihilfe zur illegalen Einreise des eigenen Kindes angeklagt worden. LTO hatte darüber berichtet.
"Francesca ist uns mit ihrem engagierten Kampf Vorbild und Inspiration zugleich. Sie und ihre Erfolge machen Mut", begründete der RAV die Verleihung des Preises an Cancellaro. Die Laudatio am Freitagabend hielten drei Personen aus dem "No Border Movement", das gegen die Kriminalisierung von Solidarität mit Geflüchteten kämpft.
Kongress des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57437 (abgerufen am: 10.05.2026 )
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