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Rentenreform: Geht's den anwalt­li­chen Ver­sor­gungs­werken an den Kragen?

von Hasso Suliak

24.06.2026

Übergabe des Berichts in Berlin an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas

Übergabe des Berichts der Alterssicherungskommission an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Foto: picture alliance / Andreas Gora | Andreas Gora

In ihrem Abschlussbericht lobt die Rentenkommission eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung als "Idealbild der Alterssicherung". Der Verband der Wirtschaftskanzleien warnt vor Eingriffen in berufsständische Versorgungssysteme.

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In Deutschland rücken ein steigendes Rentenalter und eine weitreichende Umgestaltung der Alterssicherung näher. Union und SPD wollen die Empfehlungen der Rentenkommission schnell eins zu eins umsetzen. Dies kündigten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nach Entgegennahme des Abschlussberichts der Kommission im Kanzleramt am Dienstag an.

Die 33 Empfehlungen der 13-köpfigen haben dabei das vordringliche Ziel, die gesetzliche Rente auf Jahrzehnte hinaus sicher und bezahlbar zu machen. Und das, obwohl einer Person ab 67 im Jahr 2040 voraussichtlich "nur noch gut zwei Personen im Erwerbsalter gegenüberstehen", wie es in dem 80-Seiten-Bericht heißt.

Um nunmehr die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu stärken, haben sich die Rentenexperten auch dafür ausgesprochen, den Kreis der gesetzlich Versicherten auszuweiten. Ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung?

Idealbild "Erwerbstätigenversicherung"

In Empfehlung 21 der Rentenkommission jedenfalls heißt es: "Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an." Mit anderen Worten: Über kurz oder lang sollen also auch Freiberufler und damit Anwälte verpflichtend in die GRV einzahlen.

Aber was heißt das konkret für die anwaltlichen Versorgungswerke? Zunächst erst mal nicht viel. Denn die Rentenkommission stellt in ihrer 22. Empfehlung weiter klar, dass Freiberufler derzeit "meist über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert" seien. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Experten, künftig erst einmal nur alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Da Anwälte mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aber automatisch und verpflichtend Mitglied in dem für Ihr Bundesland zuständigen Versorgungswerk werden, dürfte sich für sie nichts ändern, jedenfalls zunächst.

Abschaffung der berufsständischen Versorgungssysteme befürchtet

Sorgen macht man sich beim Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) dennoch. Die Empfehlung der Kommission, eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung als "Idealbild der Alterssicherung" zu etablieren, bereitet dem Verband Bauchschmerzen.

Eine solche Struktur impliziere die Abschaffung oder Entkernung der berufsständischen Versorgungssysteme, die seit Jahrzehnten zuverlässig für die Altersversorgung der ihnen angeschlossenen Berufsgruppen funktionieren, kritisiert der BWD. "Die Versorgungswerke der freien Berufe sind ein Erfolgsmodell. Sie arbeiten stabil und entlasten die gesetzliche Rentenversicherung seit Generationen – auch auf Wunsch der Politik", so BWD-Vorstandssprecher Dr. Philip Kempermann. "Eine Einbeziehung in eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung wäre ein Systembruch mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken und ohne erkennbaren Mehrwert für die Allgemeinheit", sagt der Rechtsanwalt.

Schließlich hätten die berufsständischen Versorgungswerke, ihre Leistungsfähigkeit und Krisenfestigkeit wiederholt unter Beweis gestellt und sollten nicht durch pauschale Vereinheitlichungsansätze gefährdet werden. Bei der anstehenden Rentenreform müssten daher die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der freien Berufe sowie der Bestandsschutz erworbener Anwartschaften berücksichtigt werden. 

Der BDW befürchtet nunmehr, dass es auf Grundlage des Kommissionsberichts, den Versorgungswerken eines Tages an den Kragen gehen könnte, wenn auch nicht sofort. Dafür könnte auch sprechen, dass SPD-Ministerin Bärbel Bas in ihrem den Kommissionsbericht begleitenden Brief an die Abgeordneten der Koalition klargestellt hat, dass eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung für sie ein "Herzensprojekt" sei. Perspektivisch, schreibt Bas, sollten alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzahlen, Anwälte eingeschlossen.

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Rentenreform: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60275 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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