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Bundesregierung lehnt Verfassungsänderung ab: Recht auf Anwalt kommt nicht ins Grund­ge­setz

von Hasso Suliak

18.11.2025

Frank Schwabe (SPD)

Ein Recht auf anwaltlichen Beistand ins Grundgesetz? Frank Schwabe (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär, hält das für überflüssig. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Im Bundesrat geht es am Freitag um einen Antrag, im Grundgesetz das Recht auf einen unabhängigen Anwalt zu verankern. Doch das Vorhaben ist aussichtslos: Das SPD-geführte BMJV und die Union halten eine Verfassungsänderung für überflüssig.

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Wenn am 21. November Rheinland-Pfalz und Bremen im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorstellen, in dem sie die Aufnahme des Rechts auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand ins Grundgesetz (GG) fordern, ist die Aussichtslosigkeit dieser Initiative vorprogrammiert. Denn sowohl das federführende und SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als auch die Bundestagsfraktion von CDU/CSU lehnen eine Verfassungsänderung ab: "Gut gemeint, aber überflüssig", heißt es unisono.

Zurück geht der Antrag der beiden Bundesländer auf einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Diese hatte sich, wie LTO berichtete, im September auf ihrer Hauptversammlung dafür ausgesprochen, Art. 19 GG durch einen Abs. 5 zu ergänzen. Lauten sollte dieser so: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen."

Nötig sei die Ergänzung, weil Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen weltweit unter Druck stünden – "auch in – vermeintlich – etablierten Demokratien", so die BRAK. Demokratische Wahlen allein stellten jedenfalls keine ausreichende Sicherung mehr gegen staatliche Eingriffe in die etablierte und (noch) als selbstverständlich angesehene Möglichkeit dar, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten unabhängigen anwaltlichen Beistands bedienen zu können. Deshalb sei eine Verankerung des Rechts auf eine unabhängige anwaltliche Unterstützung beim Zugang zum Recht "dringend geboten", so die Kammer.

Rheinland-Pfalz und Bremen greifen BRAK-Vorschlag auf

Die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen griffen diesen Vorschlag auf. In ihrem Entschließungsantrag (BR-Ds. 599/25), der am Freitag im Plenum des Bundesrates erstmals vorgestellt wird, findet sich die Auffassung der BRAK fast wörtlich wieder: Eine GG-Ergänzung sei erforderlich, weil das auch durch unabhängige Rechtsanwälte bestehende rechtsstaatliche Fundament "selbst in Staaten mit langer demokratischer Tradition" zunehmend unter Druck gerate, heißt es. 

Außerdem gelte es, das bei der Rechtsberatung in Deutschland existierende Schutzniveau zu bewahren. "Eine qualifizierte, individuelle und unabhängige Rechtsberatung bleibt auch unter Berücksichtigung der Tätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen und nicht-anwaltlichen Rechtsdienstleistern, die Hilfestellungen durch automatisierte Rechtsberatungen anbieten können, von herausragender Bedeutung für die Rechtssuchenden."

Rechtsprechung des BVerfG soll für GG-Änderung sprechen

Weiter begründen Rheinland-Pfalz und Bremen die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Danach folge aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Absatz 1 des Grundgesetzes gerade kein Recht auf eine anwaltliche Vertretung. Ebenso wenig könne aus dem Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch des Angeklagten abgeleitet werden, dass in Abwesenheit des Verteidigers keine weitere Verhandlung stattfinde. 

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG, so die zwei Bundesländer, könne sich allenfalls im Einzelfall ein entsprechender Anspruch auf anwaltliche Vertretung aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergeben, welches seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip finde. Die bislang nur einfachgesetzlich in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgeschriebene Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie der Kernelemente anwaltlicher Berufsausübung könnten dauerhaft jedenfalls nur im Wege einer GG-Änderung sichergestellt werden, glauben die Länder.

BMJV: "Umfassend verfassungsrechtliches Schutzniveau gegeben"

Das sieht man indes im Hause von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ganz anders. Hubigs parlamentarischer Staatssekretär, der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, erteilte dem Vorschlag vergangene Woche in einer Antwort auf eine Anfrage des Linken-MdB Aaron Valent, die LTO vorliegt, für die Bundesregierung eine deutliche Absage: "Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgeschlagene Regelung wegen des bereits umfassend bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzniveaus nicht erforderlich."

Weiter heißt es in der Antwort: "Mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes und der Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes bietet unsere Verfassung bereits ein hohes Schutzniveau, das durch die Justizgrundrechte flankiert wird." Zudem, so Schwabe, schütze die allgemeine Handlungsfreiheit schon jetzt die freie Entscheidung jedes Einzelnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.

Union spricht von “Symbolitik", AfD von “Augenwischerei"

Im Ergebnis teilt die BMJV-Ansicht auch die größte Fraktion des Bundestags, die CDU/CSU: "Der Vorstoß zweier SPD-geführter Landesregierungen mag gut gemeint sein. Aber er ist zumindest unnötig, denn die wichtige Garantie einer unabhängigen Anwaltschaft und eines Rechts auf anwaltliche Vertretung ergibt sich schon heute aus dem Rechtsstaatsgebot unserer Verfassung", erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Prof. Günter Krings gegenüber LTO.

Im Übrigen, so der CDU-Politiker, trage es auch nicht zum Vertrauen in unseren Rechtsstaat bei, wenn durch die gestartete Debatte nun der falsche Eindruck erweckt werde, als gäbe es hier eine Schutzlücke. "In Zeiten einer radikalen bis extremistischen Sperrminorität gegen Grundgesetzänderung im Bundestag sollte sich eine verantwortungsvolle Politik solche rein symbolpolitischen Forderungen lieber verkneifen", mahnte Krings.

Der rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Tobias Matthias Peterka bezeichnete den Vorstoß als “verfassungsrechtlich überflüssig und politisch irreführend”. Das Rechtsstaatsprinzip verpflichte den Staat längst, wirksamen Zugang zum Recht sicherzustellen, sagte er. “Effektiver Rechtsschutz ist bereits garantiert, und mit Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung bestehen funktionierende Zugangswege. Ein zusätzliches Grundrecht schafft keinen Nutzen - vor allem, weil ausdrücklich keine Finanzierungspflicht entstehen soll. Ein Recht ohne Mittel ist kein Recht, sondern Augenwischerei", so Peterka.

Grüne und Linke für GG-Änderung

Dagegen unterstützen die Bundestagsfraktionen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen die Forderung der BRAK und der beiden Bundesländer: "Wir finden den Vorstoß aus Rheinland-Pfalz und Bremen absolut richtig. Das Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand gehört zu den Basics eines funktionierenden Rechtsstaats und sollte deshalb auch klar im Grundgesetz stehen", erklärte Linken-Rechtsausschussmitglied Valent gegenüber LTO. Schließlich erlebe man derzeit, wie Parteien wie die AfD den Rechtsstaat offen infrage stellten und grundlegende Sicherungen schwächen wollten. "Genau deshalb müssen wir wichtige Schutzrechte nicht nur verteidigen, sondern klar und unmissverständlich festschreiben, damit sie nicht einfach ausgehöhlt werden können", so Valent.

Auch der Grünen-Rechtspoltiker Till Steffen unterstützt die Initiative aus Bremen und Rheinland-Pfalz. “Jede Person hat das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand ihres Vertrauens. Die von den Antragstellenden geäußerten Gefahren im Falle einer Machtübernahme von extremistischen und autoritären Kräften sind real. Dies zeigt sich gerade am Beispiel der USA. Gleich als Erstes setzte Trump Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter Druck. Er erließ Anordnungen, die den Zugang zu Sicherheitsfreigaben für Mitarbeitende einschränkten, Regierungsaufträge kündigten und Anwältinnen und Anwälte, die die Regierung verklagten, sanktionierten.” Aber auch in Deutschland, so der frühere Hamburger Justizsenator im Gespräch mit LTO, seien insbesondere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sowie Anwältinnen und Anwälte in Asylfällen Diffamierungen auch aus der Politik ausgesetzt. Zudem gebe es fortwirkende Versuche der Politik, das Berufsgeheimnis von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einzuschränken. “Für eine Präzisierung des Grundgesetzes gibt es deshalb gute Gründe”, so Steffen.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion betonte gegenüber LTO die Bedeutung der Anwaltschaft. “Sie sorgt dafür, dass die Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können und sichert damit den Zugang zum Recht. Sie sorgt für Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglicht eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns.” Man werde prüfen, “ob diese Funktion im Grundgesetz abgesichert werden muss”, so Wegge. Klar sei jedenfalls, dass das Recht auf anwaltliche Unterstützung nicht eingeschränkt werden dürfe.

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BMJV kündigt Zeichnung von Schutzabkommen an

Unterdessen kündigte die Bundesregierung an, schon bald eine zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung verabschiedete Konvention des Europarates zu unterzeichnen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Stefan von Raumer, hatte diesen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag kürzlich als "Meilenstein zum Schutz der freien und unabhängigen Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten" bezeichnet.

In der Antwort des BMJV-Staatssekretärs an Linken-Politiker Valent sicherte die Bundesregierung nun zu, dass Deutschland die Absicht habe, die Konvention "in Kürze" zu zeichnen. "Diese Konvention ist das erste bindende völkerrechtliche Instrument, das den Schutz der Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum Gegenstand hat", so Schwabe. 

Zumindest über die Zeichnung dieses Abkommens dürfte man sich bei der BRAK dann freuen.

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Bundesregierung lehnt Verfassungsänderung ab: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58656 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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