2/2: Was kostet das Kündigungsschutzverfahren von Susanne Offermann-Burckart?
Die Kammermitglieder in Düsseldorf sollen erfahren, wie es um den Rechtsstreit mit der langjährigen Hauptgeschäftsführerin Offermann-Burckart steht, der nach elf Jahren im Dienste der Kammer Düsseldorf gekündigt wurde. Von den Vorwürfen gegen die Berufsrechtlerin, die mit finanziellen Ungereimtheiten begannen und bis zu angeblichen Veröffentlichungen auf Kosten der Kammer reichten, blieben im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur noch der ungeklärte Verbleib von zehn Euro übrig.
So gab das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage der heute 56-Jährigen statt, ein Berufungsverfahren ist anhängig. Zeitgleich läuft ein weiteres Verfahren, da die RAK ihr im Anschluss an das erste Urteil erneut kündigte.
Diese Kündigungen und das Kündigungsschutzverfahren, das es bereits in den Lokalmedien zu zweifelhafter Berühmtheit brachte, lösen nicht nur bei so manchem Vorstandsmitglied Unbehagen aus. Sie kosten auch Geld. Wie viel genau, weiß keines der Kammermitglieder. Im zweiten Verfahren hat die Kammer nach LTO-Informationen jedenfalls den Arbeitsrechtler Dr. Alexander Bissels von CMS Hasche Sigle beauftragt, der die üblichen Stundensätze einer großen Wirtschaftskanzlei abrufen dürfte.
Die Anwälte wollen ihr Geld zurück
Es dürfte nicht dabei bleiben, dass die Mitglieder wissen sollen, wer ihre Kammer was kostet. Spätestens seit Ende 2015 steht aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (v. 9.12.2015, Az. 1= C 6/15) fest, dass Kammern mit Pflichtmitgliedern kein Vermögen bilden dürfen. Einige Industrie- und Handelskammern haben deshalb bereits Gelder an ihre Mitglieder ausgezahlt. Die RAK sträuben sich noch, aber der Druck wird größer.
Nach LTO-Informationen würde im Fall eines Wahlsiegs der Reformer auch in Düsseldorf hohe Priorität genießen, was in Berlin schon jetzt auf der Tagesordnung für die Kammerversammlung am 8. März steht: Das Vermögen der Hauptstadt-RAK soll bis auf eine Liquiditäts- und Ausgleichsrücklage abgeschmolzen werden, die flüssigen Mittel sollen an die Mitglieder zurückgezahlt werden. Beantragt hat das eine Gruppe von Anwälten, zu der unter anderem das aktuelle Vorstandsmitglied André Feske und das ehemalige Vorstandsmitglied Andreas Jede gehören. Schon in 2017 ist ihrer Ansicht nach rund eine Million zurückzuzahlen, der Rest des Vermögens soll nach ihrer Vorstellung mit den Kammerbeiträgen für 2018 verrechnet werden.
Auch die Kammer Düsseldorf, die zu den größeren in Deutschland gehört, hat ein Millionenvermögen gebildet. Geht es nach den Reformern, werden der Beitrag für das besondere elektronische Anwaltspostfach und der übliche Kammerbeitrag zusammen geführt und das Vermögen auf rund 200.000 Euro abgeschmolzen.
Die Berliner Anwälte gehen indes noch weiter: Ihr Präsident soll dazu verpflichtet werden, in der Hauptversammlung der BRAK darauf hinzuwirken, dass alle Haushalte und die Vermögensaufstellung der BRAK veröffentlicht werden. Zudem soll er dem Präsidium der in weiten Teilen aus den Beiträgen der Regionalkammern finanzierten BRAK keine Entlastung erteilen dürfen, bis die Auflösung von deren Kapitalvermögen beschlossen ist. Allein könnte der Berliner Vertreter die Entlastung, die nicht einstimmig erfolgen muss, allerdings nicht verhindern.
Pia Lorenz,
Vor der Kammerversammlung in Düsseldorf:
. In: Legal Tribune Online,
15.02.2017
, https://www.lto.de/persistent/a_id/22106 (abgerufen am:
06.12.2024
)
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