2/2: Weiter im Dezember
Die zahlreichen beigeladenen Vorstandsmitglieder hatten noch in den Tagen vor dem Termin umfangreiche Schriftsätze eingereicht. Der Senat rund um den Berichterstatter Prof. Dr. Andreas Frieser aus Bonn sah sich deshalb nicht dazu in der Lage, inhaltlich zu verhandeln.
Der Vertreter der Kläger, der renommierte Berufsrechtler Dr. Michael Kleine-Cosack, kann nun bis Ende Oktober noch einmal auf die Schriftsätze erwidern. Im Anschluss haben die beklagte RAK Düsseldorf sowie sämtliche Beigeladenen wiederum Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. November diesen Jahres.
Für Anfang Dezember ist der Schluss der mündlichen Verhandlung vorgesehen, das Gericht will dann schriftlich entscheiden. So wird Präsident Herbert P. Schons seine Sicht der Dinge aller Voraussicht nach gar nicht persönlich vor Gericht darlegen. Der Duisburger Rechtsanwalt ließ sich am vergangenen Donnerstag vertreten und erschien nicht selbst. Und das, obwohl man ihm eine besondere Betroffenheit attestieren kann. Die Kläger Göpfert und Heide fechten die Vorstandswahl nicht nur insgesamt an. Hilfsweise haben sie beantragt, die Wahl jedenfalls insoweit für ungültig zu erklären, als Schons in den Vorstand gewählt wurde.
Die Kündigung von "SOB": Eine lange Geschichte…
Persönlich zugegen war der Präsident jedoch, als nur wenige Tage später, am vergangenen Donnerstag, vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf der Kammertermin im Kündigungsschutzverfahren der langjährigen Hauptgeschäftsführerin der RAK Düsseldorf, Dr. Susanne Offermann-Burckart, stattfand. Hier wurde zwar verhandelt, eine Sachentscheidung erging aber auch in diesem Verfahren noch nicht.
Es ist schon das zweite Kündigungsschutzverfahren. Das erste hat die bekannte Berufsrechtlerin, in Kammerkreisen bekannt als "SOB", in erster und zweiter Instanz gewonnen. Die RAK Düsseldorf hatte sie 2015 fristlos entlassen, weil sie eine Angestellte der Kammer als Schreibhilfe für ihre Nebentätigkeiten genutzt habe. Außerdem sei es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen.
Das hatte schon das Arbeitsgericht nicht überzeugt, auch das LAG hielt die Kündigung für unwirksam. Vom Vorwurf der finanziellen Unregelmäßigkeiten blieb schnell nichts mehr übrig, die Inanspruchnahme von Kammer-Ressourcen hielten beide Instanzgerichte für arbeitsvertraglich legitimiert.
… voller Missverständnisse?
Schon zwei Monate nach ihrer Rückkehr im Oktober 2016 kündigte die Kammer Offermann-Burkart aber erneut. Gegen diese Kündigung wehrt sie sich nun, mittlerweile hat die 57-Jährige ihre Klage auch um die Lohnzahlungsansprüche aus Annahmeverzug erweitert. Nach mehreren Verschiebungen fand der Kammertermin am Donnerstag vergangener Woche statt.
Dabei wurden die Gründe für die erneute Kündigung erstmals öffentlich*, vorher sollen diese selbst intern nur Teilen der zerstrittenen Führungsspitze bekannt gewesen sein. Die Kammer stützt die Kündigung auf einen Vorwurf, hilfsweise einen Verdacht im Zusammenhang mit der für "SOB" zu führenden Personalakte.
Eine solche muss die zuständige Kammer gemäß § 58 BRAO für jeden in ihrem Bezirk tätigen Rechtsanwalt führen und aufbewahren. Die RAK trägt vor, bei ihr sei keine Personalakte von Offermann-Burkart vorhanden. Die habe vielmehr dafür gesorgt, dass im Rahmen ihrer Umzulassung von Köln nach Düsseldorf im Jahr 2007 ihre Personalakte aus Köln unmittelbar an sie persönlich versandt worden sei. Sie habe diese Personalakte fortan selbst verwahrt und damit dem Zugriff der Kammer entzogen. Zudem habe sie verhindert, dass bei Einführung des digitalen Systems ihre Personalakte habe eingescannt werden können. Der Präsident der RAK, Herbert P. Schons, habe davon erst im Oktober 2016 erfahren. Offermann-Burckart bestreitet die Vorwürfe.
Nun soll eine Beweisaufnahme klären, ob sich die Personalakte der Klägerin nicht im Bestand der Beklagten befindet und ob Offermann-Burckart gegenüber Mitarbeitern geäußert habe, dass sie ihre Personalakte bei sich selbst und unter Verschluss aufbewahre. Dazu sollen mehrere Mitarbeiter der Kammer als Zeugen vernommen werden.
Die RAK wird also weitere Gelder investieren, um ihre Hauptgeschäftsführerin loszuwerden. Dabei sind schon die bislang in den Rechtsstreitigkeiten angefallenen Kosten weit überdurchschnittlich - und nach Auffassung vieler Anwälte aus dem Kammerbezirk, die als (Zwangs-)mitglieder mit ihren Beiträgen die Rechtsstreitigkeiten finanzieren, auch nicht erforderlich. Der neue Kammertermin wurde bestimmt auf den 8. Dezember 2017.
* Anm. d. Red: Geringfügige redaktionelle Anpassung, ebenso wie im Teaser, am Tag der Veröffentlichung, 16:46h.
Pia Lorenz, Zerstrittene Führungsriege in Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25065 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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