Aufruf der Rechtsanwaltskammer Berlin: Anwälte sollen der BRAK Druck machen

22.03.2018

Die Berliner RAK ruft dazu auf, sich ihren Forderungen nach einem Open-Source-beA anzuschließen. Nur durch Transparenz könne Vertrauen zurückgewonnen und ein akzeptiertes elektronisches Kommunikationssystem aufgebaut werden.

Nach dem Desaster um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) regt sich in der Anwaltschaft immer mehr Widerstand gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Am Donnerstag rief die Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK) alle Juristen des Landes dazu auf, sich ihrer Forderungen nach der Veröffentlichung des beA-Quelltexts anzuschließen. Nur durch Open-Source-Software könne das Vertrauen in das System wiederhergestellt werden.

Dazu formulierte die Berliner RAK Anforderungen, die ein von allen akzeptiertes beA-System erfüllen müsse. In Abkehr von dem von der BRAK bisher praktizierten Prinzip "security by obscurity" müssten Transparenz und Überprüfbarkeit der verwendeten Software jederzeit gewährleistet werden. Dazu müssten die Quelltexte des beA-Systems (Clients und Server) unter einer gängigen Open Source- oder Freie-Software-Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus müssten unabhängige externe Sachverständige mit Audits des gesamten Programmcodes zur Sicherheit des beA-Systems sowie der absolut vertraulichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation im herkömmlichen Sinn beauftragt werden und die Audit-Berichte sowie aktuelle Fehlerlisten, offene Schnittstellen und historisierte Störungsmeldungen veröffentlicht werden. Zudem fordert die RAK, die beA-Software zu allen aktuellen Betriebssystemen (u.a. GNU/Linux, Windows, MacOS) gleichermaßen kompatibel zu halten, zu dokumentieren und zu unterstützen.

Jede Anwältin und jeder Anwalt solle diese Forderungen gegenüber der BRAK adressieren. Mit dem Einfluss von 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten könne ein sicheres System der elektronischen Kommunikation durchgesetzt werden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Aufruf der Rechtsanwaltskammer Berlin: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27683 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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