Nach Gesetzesänderung: Notare melden erheb­lich mehr Geld­wä­sche-Ver­dachts­fälle

23.08.2021

2020 meldeten Notare in Deutschland rund 1.600 Verdachtsfälle an die Zentrale Einheit zur Geldwäschebekämpfung. Eine entsprechende Änderung im Geldwäschegesetz trage Früchte, so die Bundesnotarkammer.

Nach der alten Rechtslage zur Geldwäsche konnten rechtsberatende Berufe Geldwäschefälle nur unter sehr engen Grenzen melden. Bei einem bloßen Verdacht war eine Meldung für beispielsweise Notare aufgrund der strengen Verschwiegenheitspflicht untersagt, die Notarin oder der Notar hätte sich sogar strafbar gemacht.

Im Jahr 2020 wurde dann aber das Geldwäschegesetztrotz teilweise heftiger Kritik – geändert. Unter anderem trat am 1. Oktober 2020 eine Rechtsverordnung in Kraft, die einen Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festlegt. Danach müssen Notarinnen und Notare sogar unabhängig von eigenen Verdachtsmomenten eine Meldung an die Zentrale Einheit des Zolls zur Geldwäschebekämpfung (FIU) abgeben, wenn beispielsweise beide Parteien eines Vertrages aus Risikostaaten kommen oder verdächtige Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Wie der Jahresbericht der FIU nun zeigt, ist die Zahl solcher Meldungen durch Notare im vergangenen Jahr massiv angestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Im letzten Quartal 2020 erhöhte sie sich auf 1.600, während die Zahl der Meldungen im Jahr 2019 insgesamt gerade einmal im zweistelligen Bereich lag.

Die Notarkammer, die sich für diese Gesetzesänderung einsetzte, begrüßt diese Entwicklungen. Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, erklärt: "Die FIU-Zahlen belegen, dass die Notare ihre Meldepflichten sehr ernst nehmen. Sie leisten damit einen weiteren und überaus wichtigen Beitrag zur Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich."

Die 1.600 Meldungen der Notare machten 60 Prozent aller Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor aus. Danach folgen die Gütehändler mit etwa 430 Meldungen und die Immobilienmakler mit 135 Meldungen.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Gesetzesänderung: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45794 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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