Wechsel an der Spitze des Deutschen Anwaltvereins: Stefan von Raumer ist neuer Prä­si­dent

von Hasso Suliak

12.02.2025

Paukenschlag beim Deutschen Anwaltverein: Wenige Tage vor der Bundestagswahl wählte der Vorstand den erfahrenen Verfassungs- und Menschenrechtler von Raumer zum neuen Präsidenten. Vorgängerin Edith Kindermann bleibt dem Verband erhalten.

Über Wochen hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Personalie erfolgreich unter der Decke gehalten. Nun steht fest: Seit diesem Mittwoch hat er einen neuen Präsidenten. Der 59-jährige Berliner Rechtsanwalt und einer von fünf bisherigen Vizepräsidenten des Verbandes Stefan von Raumer löst die Rechtsanwältin und Notarin Dr. Edith Kindermann (62) ab, die das Amt seit 2019 bekleidete.

Der Wechsel an der DAV-Spitze kurz vor der Bundestagswahl und vor dem nächsten Anwaltstag in Berlin im Juni kam dem Vernehmen nach auf Wunsch von Kindermann zustande, die das Amt durchaus noch hätte weitführen können.

Mit von Raumer als neuem Präsidenten könnte es neue Akzente geben, die der DAV in der Öffentlichkeit künftig setzt. Während Kindermann als Familienrechtsexpertin und versierte Berufsrechtlerin zuletzt ihre Schwerpunkte vor allem in der Digitalisierung und der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sah, dürfte von Raumer sich vermutlich eher Fragen rund um Rechtsstaatlichkeit, Verfassung und Menschrechte widmen.

"Aktiven Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit leisten"

Auch wird damit gerechnet, dass der DAV durch die neue Personalie künftig mehr bei rechtspolitisch aufgeladenen Debatten mitmischen könnte, soweit diese einen verfassungs- oder menschenrechtlichen Hintergrund haben. In einem Statement am Mittwoch erklärte von Raumer, er sehe eine Herausforderung darin, "jeder Tendenz entgegenzuwirken, die komplexen Fragen unserer komplexen Gesellschaft nicht mehr sachlich und am Maßstab geltender unverzichtbarer verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben beantworten zu wollen".

Auf seine einstimmige Wahl am Mittwoch durch den 27-köpfigen Vorstand des DAV reagierte von Raumer hocherfreut: "Ich fühle mich geehrt, künftig als Präsident des Deutschen Anwaltvereins die Interessen unseres Berufsstandes vertreten zu dürfen und damit einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa leisten zu können", so der Anwalt.

Im Fokus seiner künftigen Arbeit sieht der parteilose Jurist den effektiven Schutz der Rechte der Bürger durch eine freie und unabhängige Anwaltschaft und Zukunftssicherung einer funktionsfähigen und unabhängigen Justiz.

Resilienz der Landesverfassungsgerichte vorantreiben

Ausbauen will von Raumer deshalb auch die Resilienz der Verfassungsgerichte in Deutschland, wie es zuletzt beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gelang: "Was auf Bundesebene begonnen wurde, sollte auch bei den Landesverfassungsgerichten fortgeführt werden."

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Präsidentschaft: Mehr Effektivität bei der Wahrung der Rechte der Bürger bei Behörden und Gerichten. "Der Zugang zum Recht führt für Bürgerinnen und Bürger über die Anwaltschaft. So ist etwa der Berufsgeheimnisträgerschutz kein Privileg der Anwaltschaft, sondern eine anwaltliche Verpflichtung, die der Wahrung der Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten dient", so von Raumer. Eine starke Anwaltschaft sorge für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Inhaltlich will der neue Präsident auch das bisherige Engagement des DAV für die Wahrung der Menschenrechte fortführen: "Weltweit, aber auch in Deutschland, sehen wir derzeit unverzichtbare rechtsstaatliche Prinzipien unter Druck", so von Raumer.

Brisante Verfahren an BVerfG und EGMR

In einem Portrait auf LTO hatte der Menschenrechtler kürzlich erklärt, dass Verfassungsbeschwerden beim BVerfG und Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Hauptteil seiner anwaltlichen Arbeit darstellen. Aktuell führt von Raumer an beiden Gerichten einige hochkarätige Fälle mit brisanten Rechtsfragen, wie er gegenüber LTO kurz vor seiner Wahl am Mittwoch erläuterte.

In einem Verfahren gehe es etwa um die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Kindesanhörung bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten, in einem anderen um die Frage, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention in bestimmten Fallkonstellationen insbesondere beim Schutz von Privatgeheimnissen einen weitergehenden Schutz entfaltet als das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz.

Von Raumer hatte sich schon in seinem Jurastudium in Freiburg (1985 bis 1992) auf Internationales Recht und Völkerrecht spezialisiert. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt tätig, 1997 erhob er seine erste Individualbeschwerde vor dem EGMR. Seine eigene Kanzlei ("Für Ihre Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde") in Berlin gründete von Raumer 2001.

Der in München geborene Jurist ist durch seine bisherige Rolle als Vizepräsident bestens mit dem DAV vertraut. 2008 war er Gründungsmitglied des Menschenrechtsausschusses im DAV, seit 2019 ist er dessen Vorsitzender. Weiterhin gehört von Raumer dem DAV-Verfassungsrechtsausschuss an, vertritt seit 2022 den DAV im Rat der International Bar Association und im Beirat der European Lawyers Foundation und ist seit Anfang 2024 Vorsitzender der deutschen Delegation beim Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Seit 2021 ist er Vorstandsmitglied und Vizepräsident des DAV.

Ex-Präsidentin Kindermann weiter im DAV aktiv

Von Raumers allgemein sehr geschätzte Vorgängerin Kindermann gibt den Posten als Präsidentin zwar ab, auf Ihre Fachexpertise darf der DAV jedoch weiterhin setzen. Unter anderem ihren Vorsitz im Ausschuss RVG- und Gerichtskosten wird die gebürtige Westfälin beibehalten. Auf die inhaltliche Arbeit freut sie sich, wie sie gegenüber LTO erklärte: "Ein Wechsel in der Führungsposition fördert Lebendigkeit im Verband und gibt mir die Möglichkeit, verstärkt inhaltliche Positionen für die deutsche Anwaltschaft und den DAV vertieft zu bearbeiten."

Der neue DAV-Präsident dürfte hingegen seinen ersten größeren Auftritt auf dem nächsten Deutschen Anwaltstag (DAT) Anfang Juni in Berlin haben. Der DAT steht diesmal unter dem Motto "Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren". Eigentlich genau von Raumers Thema. 

Zitiervorschlag

Wechsel an der Spitze des Deutschen Anwaltvereins: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56578 (abgerufen am: 18.03.2025 )

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