Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 06:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/lg-koeln-26o453-16-rechtsanwaltskammer-verklagt-kanzlei-unterlassung-agb
Fenster schließen
Artikel drucken
26695

LG Köln hält Anwaltskammer für klagebefugt: RAK Köln lässt Kanzlei-AGB ver­bieten

25.01.2018

AGB

© science photo - stock.adobe.com

Die Kölner RAK hat die AGB einer Kanzlei gerichtlich untersagen lassen. Das LG Köln unterstrich mit seinem Urteil, dass Anwaltskammern klagebefugte Verbände sind und auch gegen Kanzleien vorgehen können, die nur ihrem Bezirk angehören.

Anzeige

Rechtsanwaltskammern (RAK) können auch im Wege von Unterlassungsklagen gegen Kanzleien vorgehen, die in ihrem Aufsichtsbereich vorgehen, deren Inhaber aber Mitglied einer anderen Anwaltskammer ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Köln hervor, das einer Kanzlei auf Antrag der RAK Köln die Verwendung einiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) untersagte (Urt. v. 24.01.2018, Az. 26 O 453/16).

"Nach meinem Kenntnisstand ist es bundesweit das erste Mal, dass eine Anwaltskammer so etwas gemacht hat", erklärte Martin W. Huff, Geschäftsführer der Kölner Kammer, am Donnerstag im Gespräch mit LTO. Doch in diesem Fall habe man sich zu dem Vorgehen gezwungen gesehen.

Man habe von vielen Mandanten Beschwerden wegen der Honorarbedingungen der betroffenen Kanzlei erhalten, so Huff. So verwendete die Kanzlei für Mandatsverträge u. a. Klauseln, nach denen der Mandant sie mit der außergerichtlichen wie auch gleich gerichtlichen Interessenwahrnehmung beauftragte oder die die Vergütungsvereinbarung zusätzlich auf sämtliche zukünftige Mandate ausdehnte und unklare "Mindestgebühren" neben dem vereinbarten Stundensatz enthielten, die deutlich über den Grundsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) lagen.

RAK wählte Weg über das UKlaG

Da die RAK Köln aber innerhalb ihrer Aufsichtsfunktion nur gegen Rechtsanwälte, die Mitglieder sind, nicht aber gegen die AGB einer zugehörigen Kanzlei vorgehen kann und der alleinige Inhaber der Kanzlei überdies Mitglied einer anderen Anwaltskammer ist, musste man sich etwas anderes überlegen. So wählte man schließlich den Weg über § 1 Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG). Die Kanzlei hielt der Klage vor dem LG entgegen, die Kölner Kammer sei schon gar nicht klagebefugt, da es sich bei ihr nicht um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher beruflicher Interessen i. S. v. § 3 UKlaG handele.

Zudem sei sie gegenüber Kanzleien, die in ihren Aufsichtsbereich fielen, auf berufsrechtliche Maßnahmen beschränkt. Gestehe man ihr eine abstrakte Kontrolle der Kanzlei-AGB zu, so schwinge sie sich regelwidrig zu einer Art Vorgesetzten der Rechtsanwälte auf.

Das sah die 26. Zivilkammer gleichwohl anders und erkannte die Klage der RAK als zulässig an. Es handele sich durchaus um eine anspruchsberechtigte Stelle i. S. v. § 3 UKlaG, da ihr Funktionsbereich über die Wahrnehmung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinaus reiche, heißt es in dem Urteil, das LTO vorliegt. Er umfasse alle Belange der Anwaltschaft, die ihren Berufsstand beträfen. Dies war in den Augen der Richter hier erfüllt: Eine wegen Verstoßes gegen das Recht auf freie Anwaltswahl unwirksame Geschäftsbedingung berühre zweifellos die Belange aller Kammermitglieder, so das LG.

Kanzlei-AGB unangemessen benachteiligend

Dies gelte auch, wenn Ansprüche gegenüber einer der Kammer zugehörigen Kanzlei geltend gemacht würden, betonte das Gericht und verwies dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.04.1989. Dieser hatte darin festgestellt, dass einer Rechtsanwaltskammer die Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes zustehe und von dieser auch gegenüber Kanzleien Gebrauch gemacht werden könne, die zum Aufsichtskreis der Kammer gehörten.

In der AGB-Kontrolle entpuppten sich die von der RAK monierten Klauseln sodann auch als überaus mandantenunfreundlich. So sah das Gericht in der Beauftragung für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten gleichermaßen eine unangemessene Benachteiligung, ebenso wie in der Erstreckung der Preisabrede auf künftige Mandate. Auch die Honorarberechnung, die im Viertelstundentakt erfolgen sollte, sowie die hohe Mindestvergütung kassierte das LG als unwirksam ein.

"Wir wollten im Interesse der Mandanten Klarheit schaffen", sagt Huff darüber, warum man sich entschlossen habe, die Kanzlei-AGB zu kippen. Das LG Köln jedenfalls hat diesen Weg nun gebilligt.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln hält Anwaltskammer für klagebefugt: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26695 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Anwaltskammer
    • Anwaltskosten
    • Klagebefugnis
    • Rechtsanwälte
    • Unterlassung
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Zwei Frauen im Gespräch. 21.01.2026
Rechtsberatung

Was heißt und wie geht "Awareness"?:

Rechts­be­ra­tung, bei der sich alle wohl­fühlen

Zur Rechtsberatung geht man häufig in Krisensituationen. In vielen Fällen kommen Traumata, Diskriminierungen und Ängste dazu, die die Beratung aufleben lässt. Wie man sensibel damit umgeht, erklären Cristina Gilfrich und Konstantina Raptis.

Artikel lesen
Sächsisches LAG 20.01.2026
Prozesskostenhilfe

LAG Sachsen zur Beiordnung:

Aus­wär­tige Anwälte können PKH-Anspruch auf Rei­se­kosten haben

Die Anwaltsbeiordnung "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beschwert nicht nur den Rechtsanwalt, sondern auch die Partei. Das entschied das LAG Sachsen in der streitigen Frage der Beschwer.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig beim DAV-Jahresauftakt. 13.01.2026
Rechtsstaat

Jahresauftakt 2026 des Deutschen Anwaltvereins:

Sorge um die Justiz, Lob für die Anwalt­schaft

Bundesjustizministerin Hubig hat auf einer Veranstaltung des DAV besorgt auf den Zustand der Rechtsstaatlichkeit geblickt. Der Druck auf den Rechtsstaat nehme auch in Deutschland zu. Wenn auch leiser und mit weniger lautem Getöse als anderswo.

Artikel lesen
Der Eingang zum Haftgelände des Silivri-Gefängnisses 09.01.2026
Türkei

Anwaltsorganisationen erleichtert über "unerwartetes" Urteil:

Ist­an­buler Anwalts­kammer vom Ter­r­or­vor­wurf frei­ge­spro­chen

Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen haben mit Erleichterung auf den Freispruch von elf Mitgliedern des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer reagiert. Ihnen hatte die türkische Staatsanwaltschaft Terrorpropaganda vorgeworfen.

Artikel lesen
Ein Glasfaserkabel vor dem Hintergrund einer Wohnsiedlung 09.01.2026
Telekommunikation

BGH zur Glasfaser:

Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beginnt nicht erst mit Bereit­stel­lung des Anschlusses

Glasfaser ist beliebt, je nach Region dauert es aber noch Jahre, bis sie ausgebaut ist. Die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen beginnt aber schon ab Abschluss zu laufen und nicht erst dann, wenn die Faser verlegt ist, so der BGH.

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

Oppenhoff , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH