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EU blockiert völkerrechtlichen Schutz für Anwälte: Anwalts­ver­bände sch­reiben Brand­brief an Ursula von der Leyen

von Hasso Suliak

25.06.2026

von der Leyen im EU-Parlament

Anwaltsverbände verlangen von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen (CDU) Auskunft darüber, warum die EU ein Regelwerk zum besseren Schutz von Anwälten blockiert. Foto: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

Seit Monaten bremst die EU-Kommission den Ratifizierungsprozess einer Europaratskonvention zum Schutz von Anwälten aus. Jetzt wendet sich ein deutsch-französisches Bündnis von Anwaltsorganisationen direkt an die Kommissionspräsidentin.

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Der Unmut bei den Anwaltsorganisationen ist riesengroß: Obwohl viele Staaten – darunter Deutschland – die Konvention des Europarates zum völkerrechtlichen Schutz der Anwaltschaft längst unterzeichnet haben, bremst die EU-Kommission den finalen Ratifizierungsprozess bei dem Vorhaben.

Das Übereinkommen, das wichtige Vorgaben zum Schutz des Berufsstands vor staatlicher Repression und Drangsalierung enthält, muss von acht Ländern – darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarates – ratifiziert werden. Erst dann kann es überhaupt eine völkerrechtlich verbindliche Wirkung entfalten.

Stand heute haben zwar rund 30 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, ratifiziert aber hat es bislang noch kein einziges Land. Auch die Bundesregierung hat bislang nicht einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.

EU-Kommission will erst selbst ratifizieren – nur wann?

Wie LTO kürzlich berichtete, liegt der Grund dafür bei der EU-Kommission. Ihr war kurz bevor die Konvention final ausgearbeitet worden war, plötzlich aufgefallen, dass das Regelwerk teilweise auch EU-Kompetenzen berührt. Brüssel bestand deshalb darauf, dass die EU-Kommission der Konvention ebenfalls beitreten müsse. Bis das passiert sei, so die Ansage der Kommission, dürften die EU-Mitgliedstaaten ihren eigenen Ratifizierungsprozess selbst noch nicht abschließen.

Darauf, dass Brüssel  endlich loslegt, warten die Staaten und die Anwaltsorganisationen nun seit Monaten. Bei den deutschen Anwaltsorganisationen wächst angesichts dieses Zustandes die Empörung: Es sei "ausgesprochen ärgerlich", dass ausgerechnet die EU-Kommission "blockiert", kritisiert Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gegenüber LTO. Die gegenwärtigen Unwägbarkeiten führen laut Lemke zu der bizarren Situation, dass ausgerechnet Nicht-EU-Mitgliedstaaten möglicherweise die ersten sein könnten, die die Konvention ratifizieren. "Das wäre ausgesprochen beschämend", so Lemke.

Weil man offenbar nicht glaubt, dass die EU-Kommission den Ernst der Lage erkannt hat und in absehbarer Zeit den Ratifizierungsprozess beschleunigen wird, haben sich nun drei französische Anwaltsorganisationen (Conseil National des Barreaux, Barreau de Paris und Conférence des Bâtonniers) sowie die BRAK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) zusammengetan und einen Brandbrief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verfasst.

Kritik an Untätigkeit in Brüssel

In dem Schreiben äußern die Verbände ihr völliges Unverständnis darüber, dass die Kommission "bis heute weder einen genauen Zeitplan noch die nötigen Beschlussvorschläge" vorgelegt habe. "Diese Untätigkeit nährt wachsende Zweifel an der tatsächlichen Bereitschaft der Kommission, einen raschen Abschluss des Prozesses des Beitritts der Europäischen Union zu der Konvention zu ermöglichen." 

Die Situation sei, so die Anwaltsverbände, umso besorgniserregender, als den EU-Mitgliedstaaten die Ratifizierung der Konvention untersagt worden sei, solange die Europäische Union selbst nicht beigetreten ist. "Sollte dies die Haltung der Kommission bleiben, würde sie faktisch dazu beitragen, das Inkrafttreten eines Instruments zu verzögern oder sogar auf unbestimmte Zeit zu verhindern, das dazu bestimmt ist, einen der wesentlichen Akteure des Rechtsstaats besser zu schützen."

Aus rechtlicher Sicht, schreiben die Verbände weiter, sei das Verhalten der Kommission kaum haltbar und im Übrigen zudem paradox – "in einer Zeit, in der die Europäische Union sich regelmäßig zum Grundwert der Rechtsstaatlichkeit, zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und zur fundamentalen Bedeutung einer funktionsfähigen Justiz bekennt". Es sei nicht hinnehmbar, dass ein Rechtstext, der zum Schutz von Rechtsanwälten vor Drohungen, Einschüchterungen und Behinderungen bei der Ausübung ihres Berufs ausgearbeitet wurde, durch die fehlende Mitwirkung der Europäischen Kommission dauerhaft blockiert werde.

Von der Leyen soll sich "zeitnah" erklären

Von den Anwaltsverbänden wird von der Leyen in dem Schreiben nun aufgefordert, sich zeitnah, unter anderem zum weiteren Vorgehen der Kommission, zu erklären. "Wir möchten uns nicht vorstellen, dass die Kommission eine Situation der Unsicherheit aufrechterhält, die dem Inkrafttreten einer Konvention des Europarates wesentlich entgegensteht, die von europäischen Anwaltsorganisationen dringend erwartet wird und im Einklang mit den Rechtsstaatlichkeitszielen der Union steht." 

In einer den Brief begleitenden Pressemitteilung ergänzte DAV-Präsident Stefan von Raumer am Donnerstag: "Nachdem die EU-Kommission bereits mehrfach die zeitnahe Vorlage entsprechender Beschlüsse zur Ratifikation der Union angekündigt hat, ist es längst überfällig, dass die Kommission dieser Ankündigung auch nachkommt und Klarheit über ihre Position schafft."

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Änderungen in der StPO zu erwarten

Das Europarats-Übereinkommen (englisch "Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer") verpflichtet die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Anwälte keinen physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder unzulässigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Es beinhaltet Vorgaben zum Schutz anwaltlicher Berufsorganisationen, Anforderungen an das Zulassungsverfahren, Standards anwaltlicher Berufsrechte (etwa Zugang zum Mandanten, Verschwiegenheitsrecht) oder auch Maßgaben für Disziplinarverfahren gegen Anwälte.

Auch wenn in Deutschland viele dieser Vorgaben im Wesentlichen längst existieren, kann aus der Konvention – einem verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag – künftig eine aktive Schutzpflicht des Staates zugunsten bedrohter Anwälte hergeleitet werden. Im Fall der Fälle ließe sich der Staat also mit Verweis auf die Konvention zum Handeln zwingen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor diesem Hintergrund auch konkreten Anpassungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Strafprozessordnung, und zwar konkret bei Durchsuchungen von Anwaltskanzleien. Hier sieht das Übereinkommen vor, dass Rechtsanwälten bei einer Durchsuchung die Möglichkeit eingeräumt werden muss, einen unabhängigen Rechtsanwalt oder ein Kammermitglied als Durchsuchungszeugen hinzuzuziehen.

Das Schreiben der Anwaltsorganisation an die EU-Kommissionspräsidentin kann hier heruntergeladen werden.

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EU blockiert völkerrechtlichen Schutz für Anwälte: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60284 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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