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Petition des Kölner Anwaltvereins: Juristen for­dern RVG-Novel­lie­rung

28.02.2020

Anwältin berät Mandanten (Symbolbild)

sebra - stock.adobe.com

Weil die Gebühren nach dem RVG zu niedrig seien, können Anwälte Fälle nicht mehr in dem nötigen Umfang annehmen, findet der Kölner Anwaltverein – und hat eine Online-Petition zur Novellierung des RVG gestartet.

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Der Kölner Anwaltverein (KAV) fordert eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Juristen haben dazu jetzt eine Online-Petition gestartet und zugleich den Bundestag dazu aufgefordert, das RVG zu überarbeiten und die Gebühren anzuheben. "Auch einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zum Recht und zu einer effizienten anwaltlichen Vertretung jederzeit möglich sein. Es darf keine Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz geben", sagte Markus Trude, Vorsitzender des KAV zu den Beweggründen für die Einreichung der Petition.

In Deutschland gibt es für Personen mit geringem Einkommen ein staatlich finanziertes Hilfesystem aus Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Die Vergütung der Anwälte erfolgt in diesen Fällen nach der Gebührentabelle des RVG.  "Durch diese vom Staat finanzierte Hilfe soll garantiert werden, dass keine finanzielle Diskriminierung im Bereich des Rechtsschutzes erfolgt", so Trude in einer Mitteilung des Vereins.

Allerdings seien die Gebühren im Vergleich zu individuellen Honoraren sehr niedrig und stellen die selbstständigen Anwälte laut Trude "mittlerweile vor ernste finanzielle Herausforderungen". Dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat und die Garantie des Zugangs zum Recht, gerade für einkommensschwache Personen dar, so der KAV. Aufgrund der niedrigen Gebühren könnten nicht alle Anwälte diese Fälle in dem Umfang annehmen, in dem es notwendig wäre.

Umfrage zeigt hohen Bedarf an Beratungshilfe

Eine repräsentative Umfrage, die der KAV in Auftrag gegeben hat, zeige einen hohen Bedarf an Beratungshilfe. 34 Prozent der Befragten gaben laut KAV an, dass sie selbst oder eine Person, die sie kennen, schon einmal Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hat. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 500 und 1.000 Euro bejahen sogar 55 Prozent die Frage. 89 Prozent finden es laut Umfrage wichtig, dass es in Deutschland die Möglichkeit gibt, einen Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe beantragen zu können. Bei Umfrageteilnehmern mit niedrigem Einkommen ist die Zustimmung noch größer.

"Damit es auch weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, die im Rahmen von Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe arbeiten und sie mehr Fälle annehmen können, die für den Einzelnen menschlich und moralisch bedeutsam sind, muss ihre angemessene Vergütung sichergestellt werden", sagte Trude. Nur so sei gewährleistet, dass alle die gleichen Chancen bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben.

acr/LTO-Redaktion

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Petition des Kölner Anwaltvereins: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40557 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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