Einige Jahre liegt die letzte RVG-Erhöhung bereits zurück. Jetzt will das BMJ eine spürbare Steigerung für Anwälte. Das Bundeskabinett hat diese nun auf den Weg gebracht.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände geben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf, der sich aus der Mitte des Bundestag ergeben soll.
LTO hatte zu dem Vorhaben bereits Anfang Juni vorab berichtet, das Bundesjustizministerium (BMJ) stellte seinen Entwurf dann einige Tage später vor. Konkret sollen die Festgebühren um neun Prozent, die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Als Maßstab hierfür orientiert sich der Entwurf an der allgemeinen Einkommensentwicklung.
Volker Wissing, der nach dem Aus der Ampel und seinem persönlichen Bruch mit der FDP übergangsweise auch Justizminister ist, erklärt dazu: "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Um ihre wichtige Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie angemessen vergütet werden. Die geltenden Gebührensätze stellen dies nicht mehr sicher. Sie müssen an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern - und damit zugleich den Rechtsstaat stärken."
Wissing weiter: "Auch qualifizierte Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher sowie durchsetzungsstarke Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren sind essenziell für eine leistungsfähige Justiz. Und auch sie sind auf eine faire und ausgewogene Vergütung angewiesen. Unser Gesetzentwurf sieht deshalb auch insoweit Anpassungen vor. Es liegt im Interesse unseres Rechtsstaats und der Rechtspflege in Deutschland, dass dieser Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird."
DAV befürwortet Erhöhung*
Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, begrüßt das Vorhaben ausdrücklich: "Es ist gut und richtig, dass das Gesetzgebungsverfahren fortgeführt wird. Eine gesetzliche Gebührenordnung darf nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und ist unerlässlich für einen flächendeckenden und berechenbaren Zugang zur anwaltlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger. Es liegt nun am Bundestag, das Gesetz zügig zu beschließen, damit das Vorhaben nicht der Diskontinuität zum Opfer fällt."
Die letzte Erhöhung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegt bereits einige Jahre zurück und erfolgte zum 1. Januar 2021, nachdem der Bund auf Drängen der Länder noch einige Zugeständnisse gemacht hatte. "Der Kostendruck ist seitdem massiv gestiegen, sei es durch Energiekosten, Sachkosten, aber auch durch den Anstieg der Gehälter bei den Mitarbeitenden", so Kindermann weiter. Und: "Anwaltliche Dienstleistungen müssen für alle Menschen verfügbar und erreichbar sein, auch in der Fläche. Das ist wiederum nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte und deren Mitarbeitende von ihrer Arbeit leben können. Dafür ist es dringend erforderlich, die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen."
jb/LTO-Redaktion
* Anm. d. Red.: DAV-Statement ergänzt am Tag der Veröffentlichung, 14:41 Uhr
Kabinettsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56082 (abgerufen am: 24.01.2025 )
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