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Anwalt testet "Frag den Grüneberg": Hil­f­reich, aber aus­bau­fähig

Rezension von Dr. Carsten Schier

08.01.2025

Frag den Grüneberg

Ein KI-Anwalt ist "Frag den Grüneberg" nicht, aber eine "sinnvolle Ergänzung im Berufsalltag", findet unser Rezensent. Fotocredit: (c) Beck-Verlag / Collage LTO

Für 50 Euro verkauft der Beck-Verlag die KI-Anwendung "Frag den Grüneberg" zum gleichnamigen Kommentar. Wie gut das digitale Werkzeug im Anwaltsalltag unterstützt und ob es sein Geld wert ist, hat Carsten Schier getestet.

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Der "Grüneberg" (vormals: Palandt) ist zweifellos der bekannteste Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die jährlich neuen Auflagen brachten bislang nur inhaltliche Änderungen mit sich. Der Kommentar erschien bis jetzt nur als Printausgabe. In den einschlägigen Datenbanken suchte man ihn vergeblich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der Beck-Verlag nun den Nutzern die Option bietet, das Buch mit der KI-Anwendung "Frag den Grüneberg" zu erwerben.

Diese Ergänzung schlägt mit 50 Euro zu Buche. Kommentar und die Anwendung kosten zusammen 175 Euro. "Frag den Grüneberg" lässt sich nicht ohne den Kommentar in Druckfassung erwerben. Allerdings kann man nachträglich eine "Grüneberg-Karte" mit Zugang zu der KI-Anwendung anschaffen, wenn man die aktuelle Auflage des Buches bereits besitzt. Ein anderes Konzept verfolgt der Beck-Verlag bei seiner Datenbank beck-online. Dort steht ein vergleichbarer Chat-Bot allen Nutzern zur Verfügung, bisher allerdings nur als Testversion.  

Erstmals bietet C. H. Beck mit "Frag den Grüneberg" die Möglichkeit, den BGB-Kommentar im Volltext zu durchsuchen. Der Verlag wirbt damit, dass die Anwendung Fragen beantwortet und Dialoge führen kann. Auch soll "Frag den Grüneberg" E-Mails und Schriftsätze erstellen können. Wird daher künftig nicht mehr der beige Einband des Kommentars die buchenholzfurnierten Aktenböcke der Richter, die Billy-Regale der Referendare oder die USM-Haller-Sideboards der Rechtsanwälte zieren?

Dies vorweg: "Frag den Grüneberg" ist derzeit eher eine Ergänzung anstelle einer Alternative zur Druckfassung. 

Drei wesentliche Funktionen 

Die Applikation wird durch die Codes auf der "Grüneberg-Karte" und im Kommentar freigeschaltet. "Frag den Grünberg" nutzt man im Browser, ähnlich wie die bekannten juristischen Datenbanken. Das Programm unterteilt sich in drei Funktionen: "Suche im Grüneberg", "Frag den Grüneberg" und "Sprich mit dem Grüneberg".

Mit Hilfe der Suchfunktion kann der Leser mit Stichwörtern oder Fundstellen den Kommentar durchforsten. Bei der Funktion "Frag den Grüneberg" stellt der Benutzer eine in sich geschlossene einzelne Frage. Die Applikation generiert eine KI-gestützte Antwort. "Sprich mit dem Grüneberg" basiert auf einem Dialog zwischen Leser und Chat-Bot. Es lassen sich also auch ergänzende Fragen zu den Antworten stellen. Außerdem kann diese Funktion Schreiben aufsetzen oder Schriftsätze formulieren. 

Die Benutzeroberfläche aller drei Funktionen ist intuitiv. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass stets Beispiele angezeigt werden, wie Fragen an die KI zu formulieren sind. 

Recherche im Kommentar wird deutlich einfacher 

Zunächst zur Suchfunktion: Sie ist vor allem hilfreich, um nach Stichworten im Kommentar zu suchen. Ein Blick in das Sachverzeichnis der Printausgabe erübrigt sich dann. Die Suchergebnisse lassen sich durch einzelne Parameter filtern, sodass man rasch zur gewünschten Fundstelle gelangt. Allerdings sollten die Ergebnisse systematischer gelistet sein. Hier ein Beispiel: Sucht man nach dem Stichwort "gestörte Gesamtschuld", ist das erste Ergebnis leider nicht die maßgebliche Kommentierung zu § 426 BGB. Vielmehr erscheinen zuvorderst Fundstellen, die auf diese Kommentierung verweisen. Nur wenn man den exakten Wortlaut der Bearbeitung trifft – hier: "gestörter Gesamtschuldnerausgleich" –, ist das erste Ergebnis ein Treffer. 

Die Fragefunktion erleichtert die Arbeit ungemein. Auf die Frage, welche Rechtsfolge der Verstoß gegen das Verbot des Insichgeschäfts hat, antwortet die KI korrekt und liefert die passende Fundstelle im Kommentar. Gefragt nach dem wesentlichen Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek, geht sie auf die Akzessorietät der Sicherungsrechte ein. Die Voraussetzungen einer unerlaubten Handlung nennt sie souverän und strukturiert. Auch die Änderungen des BGB infolge des reformierten Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kann die KI wiedergeben. Bei Fragen zur Systematik des Gesetzes oder dessen Änderungen wird die KI allerdings dünnlippig. 

Ungenauigkeiten bei den Ergebnissen

Zu beachten: In vielen Fällen ist die Antwort brauchbar, aber der Verweis auf den Kommentar nicht richtig. So zitiert die KI bei einer Frage zur Konkretisierung der Umstandssittenwidrigkeit durch Fallgruppen eine Randziffer zu § 812 BGB. Die dortigen Ausführungen beziehen sich allerdings auf eine Konkretisierung der Nichtleistungskondiktion. Bisweilen nennt die KI als Fundstelle den Normtext, obwohl sich das Ergebnis nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

Zum Teil sind die Antworten fehlerhaft: Auf die Frage, welche Gesamthandsgemeinschaften das BGB kenne, nennt die KI selbstbewusst auch die OHG, KG und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung. Bemerkenswert ist, dass der Chat-Bot von beck-online bei derselben Frage richtigerweise nur Gesamthandsgemeinschaften des BGB auflistet.  

Hilfreich, aber noch zu ungenau für die anwaltliche Arbeit 

"Sprich mit dem Grüneberg" ist insbesondere für Rechtsanwälte eine hilfreiche Funktion. Für einen ersten Entwurf eines Mandantenschreibens oder Schriftsatzes lässt sich die KI zur Rate ziehen. Allerdings ist auch hierbei Vorsicht geboten. Bittet man das Programm, einen Klageentwurf zu erstellen, vergisst es den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils. Die Angabe potenzieller praxisgerechter Beweismittel überzeugt hingegen. 

Die KI-Anwendung ist natürlich nur dann hilfreich, wenn der Kommentar selbst eine Antwort bietet. Andernfalls antwortet das Programm phantasievoll. Als Beispiel: Den "Salatblattfall" assoziiert die KI mit einem "nicht ausräumbaren Verseuchungsverdacht" an einem Lebensmittel.

Zur Recherche von Rechtsprechung ist "Frag den Grüneberg" nur bedingt geeignet. Bittet man um eine Rechtsprechungsübersicht zu einem bestimmten Thema, werden nur diejenigen Entscheidungen genannt, die sich im Kommentar wiederfinden. Dies schränkt die Recherche naturgemäß ein. Praktisch ist wiederum, dass sich die jeweilige Entscheidung durch einen Hyperlink auf beck-online aufrufen und nachlesen lässt. 

Eine sinnvolle Ergänzung 

"Frag den Grüneberg" ist insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zum Kommentar. Die Recherche ist durch die Anwendung deutlich einfacher. Sie erspart dem Leser in vielen Fällen das zeitaufwändige Durchblättern der filigranen Buchseiten. Im beruflichen Alltag lässt sich die Anwendung bereits sinnvoll einsetzen.

Dieser Mehrwert rechtfertigt es, 50 Euro mehr zum Kaufpreis des Kommentars zu investieren. Es ist zu hoffen, dass der Beck-Verlag mit den kommenden Ausgaben die Anwendung weiterentwickelt. Dann dürfte die Praxistauglichkeit weiter steigen. 

Der Autor Dr. Carsten Schier ist Rechtsanwalt in Köln. Der Beitrag gibt die private Ansicht des Autors wieder. 

Auch Prof. Dr. Michael Beurskens hat "Frag den Grüneberg" bereits hier für LTO getestet.

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Zitiervorschlag

Anwalt testet "Frag den Grüneberg": . In: Legal Tribune Online, 08.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56282 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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