Erwerb von Fachanwaltstitel: DAV for­dert mehr Zeit für Fall­praxis

22.05.2025

Die Care-Arbeit kommt häufig in den Weg, wenn es um den Erwerb eines Fachanwaltstitels geht. Das findet der DAV und schlägt deshalb eine Verlängerung der Nachweiszeiten für praktische Fallbearbeitungen von drei auf fünf Jahre vor.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) wirbt für eine Verlängerung der Nachweiszeiten für den Fachanwaltstitel. Die Zeit für praktische Fallbearbeitung solle statt drei besser fünf Jahre umfassen. Die derzeitige Regelung berücksichtigt die heutige Berufsrealität und Nachteile durch Sorgeverantwortung nicht genug, findet der Verein.

Er fordert, dass Anwälte und Anwältinnen künftig mehr Zeit bekommen sollten, um praktische Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese sind neben dem Nachweis theoretischer Kenntnisse und diesbezüglicher Prüfungen wesentliche Voraussetzung für den Fachanwaltstitel. 

Neue Arbeitswelt erfordere Anpassung

Veränderungen in der beruflichen Realität von Anwältinnen und Anwälten führten dazu, dass die aktuelle Fristenregelung von drei Jahren veraltet sei, lautet die Diagnose des DAV.

Der Berufsverband hält eine Verlängerung auf fünf Jahre für angemessen. "Das verschafft den Betroffenen mehr Luft und senkt die Zugangshindernisse", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Gasteyer, der dem DAV-Ausschuss Berufsrecht vorsitzt. Durch eine Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) in der Satzungsversammlung kommende Woche könnte die Forderung Realität werden. "Wir haben zum einen gesellschaftlich akzeptierte Unterbrechungen – mittlerweile für alle Geschlechter – wenn Nachwuchs oder Pflege ansteht. Zugleich beobachten wir aber auch einen generellen Rückgang der Fälle bei zugleich steigendem Aufwand pro Mandat", erklärt Gasteyer.

Fachanwältinnen seltener als Fachanwälte

Die jetzige Fristenregelung wird laut Pressemitteilung zum Gegenspieler für diejenigen, die Sorgeverantwortung für Kinder haben oder die Pflege älterer Angehöriger übernehmen. Dies seien immer noch vor allem Frauen, die damit weniger Zeit für "berufliche Extras" hätten. In der Folge erhielten sie seltener den Titel als Fachanwältin und das, obwohl sie häufiger in kleinen und mittlere Kanzleien beschäftigt sind, wo Fachanwaltstitel eigentlich sogar üblicher sind. 

Bisher fordert § 5 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung (FAO) beispielsweise den Nachweis 100 bearbeiteter Fälle im Arbeitsrecht oder 50 im Steuerrecht innerhalb von 3 Jahren. Zwar erlaubt § 5 Abs. 3 FAO eine Verlängerung in Härtefällen. Eine allgemein geltende Verlängerung könne insofern aber die Kammern hinsichtlich Einzelprüfungen entlasten.  

Die Satzungsversammlung ist für den 26. Mai 2025 in Berlin datiert. Sie ist gem. § 59a Abs. 2 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Satzungsgeber für die FAO. 

lm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erwerb von Fachanwaltstitel: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57261 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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