Rechtsanwälte sollen künftig besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Deutschland hat dafür eine neue Europarats-Konvention unterzeichnet. Damit die in Kraft treten kann, müssen sich noch weitere Staaten anschließen.
Deutschland setzt ein Signal für den Schutz der Anwaltschaft: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat in Straßburg die Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterzeichnet. Grünes Licht vom Bundeskabinett gab es dafür schon im November 2025.
Die Konvention ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das sich ausdrücklich dem Schutz von Rechtsanwälten widmet. Ziel ist es, die freie und unabhängige Berufsausübung abzusichern – gerade dort, wo Anwälte wegen ihrer Arbeit unter Druck geraten.
In Kraft tritt die Konvention allerdings noch nicht: Dafür braucht es die Ratifikation durch mindestens acht Staaten, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarats.
Zunehmender Druck auf die Anwaltschaft
Die Konvention ist eine Reaktion auf Entwicklungen, die Juristenverbände seit Jahren beobachten. Anwälte werden in vielen Ländern bedroht, eingeschüchtert oder bei ihrer Arbeit behindert, teils durch staatliche Maßnahmen. Die neue Konvention soll hier Mindeststandards setzen und klarstellen, dass Angriffe auf Anwälte letztlich Angriffe auf den Rechtsstaat sind.
Hubig sprach bei der Unterzeichnung von einem "bitter nötigen" Schritt. Recht und Rechtsstaatlichkeit stünden weltweit unter Druck, Anwälte spürten diesen Druck besonders. Sie seien nicht bloß Dienstleister, sondern spielten "eine zentrale Rolle für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit."
Inhaltlich verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, Anwälte vor physischen Angriffen, Drohungen, Einschüchterungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen in ihre Berufsausübung zu schützen. Geschützt werden außerdem grundlegende Prinzipien des Berufsrechts: Dazu gehören die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, der effektive Zugang zu Akten und Beweismitteln sowie die unabhängige Selbstverwaltung der Anwaltschaft.
Auch im Bereich Strafverfolgung gibt es Verschärfungen: Stellen Angriffe oder Bedrohungen gegen Anwälte Straftaten dar, müssen die Staaten wirksame Ermittlungen sicherstellen.
Die Einhaltung der Konvention soll später durch eine Sachverständigengruppe und einen Ausschuss der Vertragsparteien überwacht werden.
DAV und BRAK fordern Tempo bei Ratifizierung
Vor allem die Anwaltschaft selbst hat die Konvention vorangetrieben. Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), war über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt. Er spricht von einem "wirksamen Schild zum Schutz der Anwaltschaft", der gerade in der aktuellen Lage ein wichtiges Zeichen setze. Nun müsse alles dafür getan werden, dass die Konvention rasch von möglichst vielen Staaten ratifiziert werde.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßte die Unterzeichnung. BRAK-Präsident Ulrich Wessels nennt sie "ein klares Bekenntnis zur rechtsstaatlichen Bedeutung der Anwaltschaft". Zugleich verwies die BRAK darauf, dass der Schritt nur der Anfang sein könne. Ihre Schatzmeisterin Leonora Holling, die auch Vorsitzende der BRAK-Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaats ist, begrüßt die Konvention ebenfalls. Sie komme zur rechten Zeit, könne aber nur ein erster Schritt bleiben. "Wir brauchen eine Absicherung der Anwaltschaft auch im Grundgesetz! Einen konkreten Vorschlag zu Art. 19 Abs. 5 Grundgesetz (GG) hat die BRAK bereits unterbreitet", so Holling.
Eine solche GG-Änderung jedoch lehnt das BMJV ab, wie LTO berichtet: "Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgeschlagene Regelung wegen des bereits umfassend bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzniveaus nicht erforderlich," so Hubigs parlamentarischer Staatssekretär, der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, in einem Schreiben an einen Bundestagsabgeordneten der Linken, über das LTO hier berichtete.
xp/LTO-Redaktion
Völkerrechtlicher Schutz für Anwälte: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59149 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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