Bundesjustizministerin Hubig hat auf einer Veranstaltung des DAV besorgt auf den Zustand der Rechtsstaatlichkeit geblickt. Der Druck auf den Rechtsstaat nehme auch in Deutschland zu. Wenn auch leiser und mit weniger lautem Getöse als anderswo.
Für Rechtspolitiker, Vertreter der Anwaltschaft und Justizmedien ist es fast ein gesetzter Termin, wenn jedes Jahr im Januar der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Jahresauftakt in seine Räumlichkeiten in der Berliner Littenstraße lädt. Höhepunkt der Veranstaltung ist dabei die Rede des amtierenden Bundesjustizministers bzw. der amtierenden Bundesjustizministerin. In dieser werden dann üblicherweise aktuelle rechtspolitische Vorhaben, vor allem solche, die die Anwaltschaft betreffen, gestreift. Aber es gibt auch immer wieder Einschätzungen zur allgemeinen Lage des Rechtstaats.
Erstmals als Bundesjustizministerin durfte nun am Dienstag Stefanie Hubig (SPD) ihre Gedanken zum Start in das (rechtspoltische) Jahr 2026 auf der DAV-Veranstaltung zum Besten geben. Hubig nutzte dabei die Gelegenheit für eine Zustandsbeschreibung des Rechtstaats, die sich ein wenig an das trübe Berliner Winterwetter anpasste.
Laut der Ministerin stehen Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit als Ganzes derzeit unter Druck. International wie national. Dabei dürfe nicht Macht und Einfluss oder das Recht des Stärkeren staatliches Handeln bestimmen, sondern das Recht. Es müsse alles dafür getan werde, diese Entwicklung aufzuhalten. Auch in Deutschland, so die Einschätzung Hubigs, werde die Stärke des Rechts zunehmend in Frage gestellt.
Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft wird am 26. Januar gezeichnet
Hier allerdings komme dieser Druck weniger mit lautem Getöse, sondern leiser und geräuschlos daher. Gerichte würden nicht mehr als das beschrieben, was sie seien, sondern als politische Akteure mit eigener Agenda. Große Sorgen macht der Justizministerin dabei offenbar der Zustand des Bundesverfassungsgerichts. Das Vertrauen in das Gericht sei zuletzt spürbar gesunken. "Das sollte uns aufhorchen lassen", warnte Hubig. Schließlich zeige der Blick über die Grenzen, wie schnell eine Entwicklung zulasten der Rechtstaatlichkeit voranschreiten könne. "Da werden Verfahrensregeln verändert, Zuständigkeiten gebündelt, Richterwahlen neu organisiert", so Hubig.
All das geschehe jedoch selten auf einmal. Vielmehr in kleinen Dosen und oft unscheinbar. Und doch mit großer Wirkung. Deshalb sei Wachsamkeit wichtig, aber auch der Aufbau von Strukturen, "die tragen, wenn es unruhig wird". Daran, so die Ministerin, arbeite man. Ausdrücklich verwies Hubig in diesem Zusammenhang darauf, dass sie am 26. Januar für die Bundesregierung in Straßburg die Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft (englisch "Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer") zeichnen werde.
Das Abkommen verpflichtet unter anderem die Vertragsstaaten dazu, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte keinen physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder unzulässigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Es beinhaltet Vorgaben zum Schutz anwaltlicher Berufsorganisationen, Anforderungen an das Zulassungsverfahren, Standards anwaltlicher Berufsrechte (etwa Zugang zum Mandanten, Verschwiegenheitsrecht) oder auch Maßgaben für Disziplinarverfahren gegen Anwälte.
Hubig: Bei Digitalisierung "Anwaltschaft besser als Justiz aufgestellt"
Viel Lob hatte die Bundesjustizministerin auf der DAV-Veranstaltung für die Anwaltschaft parat. Diese sei zum Beispiel in puncto Digitalisierung besser aufgestellt als die Justiz, räumte Hubig ein. "Medienbrüche zwischen Kanzlei und Gericht sollen kein Dauerzustand bleiben".
Einen solchen Medienbruch hatte zuvor DAV-Präsident Stefan von Raumer in seiner Eröffnungsrede eindrucksvoll beschrieben. Auf eine von ihm in Karlsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte das Gericht mit dem Hinweis reagiert, es fehlten die erforderlichen Vollmachten. Tatsächlich waren diese aber ordnungsgemäß über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ans BVerfG übermittelt worden.
hs/LTO-Redaktion
Jahresauftakt 2026 des Deutschen Anwaltvereins: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59055 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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