Falsche Angaben zu G20-Ausschreitungen: 600 Euro Missbrauchsgebühr für Anwältin

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Eine Anwältin erklärte gegenüber dem BVerfG, dass ihr Mandant mit Böllern und nicht mit Steinen geworfen habe. In dem Beweisvideo war das Gegenteil zu sehen. Das Gericht verhängte eine Missbrauchsgebühr.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nachträglich eine Missbrauchsgebühr verhängt. Die Anwältin des Beschwerdeführers muss 600 Euro zahlen, weil sie falsche Angaben zu einem Video im Kontext der Ausschreitungen zum G20-Gipfel gemacht hatte. Das gab das Gericht am Donnerstag bekannt (Beschl. v. 27.09.2017, 2 BvR 1691/17).
Es geht um einen vom Amtsgericht (AG) angeordneten Haftbefehl gegen einen Verdächtigen nach den Ausschreitungen am Rande des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs im Juli in der Hansestadt. Gegen den Haftbefehl und die im Beschwerdeverfahren ergangene Entscheidung hat der Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Den Gang nach Karlsruhe hat die Anwältin im Wesentlichen damit begründet, dass - entgegen den Feststellungen des Gerichts - auf dem Videomaterial der Polizei keine Steinwürfe aus einer Menschenmenge zu sehen seien. Bei den Wurfgegenständen handele es sich lediglich um Feuerwerkskörper. Die Verfassungsbeschwerde wurde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen.
Später sei den Karlsruher Richtern das Video bekannt geworden, auf welches sich die Anwältin bezog. Dort sei deutlich zu erkennen, dass aus der Menschenmenge auch mehrere Steine in Richtung der Polizisten geworfen wurden, teilte das BVerfG mit.
BVerfG: Anwältin solle zur sorgfältigen Prüfung angehalten werden
Der Vortrag der Bevollmächtigten erweise sich in einem wesentlichen Aspekt als unrichtig. Deshalb sei die Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 Euro angemessen und erforderlich, "um die Bevollmächtigte des Beschwerdeführers nachdrücklich zur sorgfältigen Prüfung der Richtigkeit ihres Beschwerdevortrags anzuhalten", heißt es in der Begründung.
Die Missbrauchsgebühr, die das BVerfG gemäß § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erheben darf, ist eine "Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des BVerfG", so die Karlsruher Richter in ständiger Rechtsprechung. Das BVerfG müss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann, so die Richter.
In der Vergangenheit hat das BVerfG unter anderem einem Anwalt eine Missbrauchsgebühr auferlegt, weil er beleidigend und unsachlich vorgetragen habe. Erst im September wurde ein weiterer Anwalt zur Kasse gebeten, weil er einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte, obwohl sein Mandat untergetaucht war.
mgö/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa
Das riecht irgendwie nach einer glatten Lüge ihrerseits.
IJSeit wann ist es Aufgabe des Gerichtes Rechtsanwälte zu erziehen. Trotz der herausragenden Stellung des BVerfG hat es dennoch nicht die Funktion eines berufsrechtlichen Kontrollorgans. Diese Kontrollfunktion ist einer anderen Stelle (Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgericht etc.) zugeordnet. Im Kern masst sich das BVerfG so mittels der Missbrauchsgebühr ein Allzuständigkeit an.
OphoIn diesem Fall ist auch noch besonders problematisch, dass dies ohne mündliche Verhandlung o. ä. geschehen ist. Aus dem Beschluss ist noch nicht einmal eine vorherige Anhörung der Kollegin zu ersehen.
"Seit wann ist es Aufgabe des Gerichtes Rechtsanwälte zu erziehen"
Seit Einführung des § 34 Abs. 2 BVerfGG. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder? Die von Ihnen so bezeichnete Anmaßung dient der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des BVerfG. "Angemaß", um in Ihrer Sprechweise bleiben, hat sich dies auch nicht das Gericht. § 34 Abs. 2 BVerfGG hat der Gesetzgeber erlassen (sog. Gewaltenteilung).
Tja, mein Blick ins Gesetz ergibt dieses gerade nicht. Haben Sie vor Ihrem Kommentar sich einmal die Norm angeschaut oder sind sie einfach der Meinung das BVerfG hat immer Recht und Kritik ist Blasphemie?
Da sollte man vielleicht zunächst die Begründung des Bundesverfassungsgerichts lesen. Da steht drin worum es geht: darum, dass mit unsinnigen, offensichtlich unbegründeten Verfahren der Rechtsschutz für andere beeinträchtigt wird. Es geht nicht um Erziehung um der Erziehung willen, um die Durchsetzung anwaltlichen Standesrechts, sondern um die Wirksamkeit der Verfassungsbeschwerdemöglichkeit für die Bürger. Nicht das Standesrecht ist verletzt, sondern die Interessen der Rechtsschutz suchenden Bürger.
Zitat: Weil er beleidigend und sachlich vorgetragen hatte.
OrthographiecheckerInsbesondere sachlich geht gar nicht... ;-)
Bester Nickname ever (Anmerkung des Kängurus)
Endlich macht mal jemand was gegen dieses lügende Winkeladvokatenpack.
@topicDiese Kollegen sind eine Schande für die ganze Zunft. Völlig zu Recht eine (symbolische) Missbrauchsgebühr. Darüber hinaus wünsche ich mir eine Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer, damit Madamme mal erzogen - oder ihr die Zulassung ENTzogen - wird.
Ein Mandant sagte mir einmal: Die Drecksbullen lügen wenn sie den Mund aufmachen.
Das "Beweisvideo" ist erstens illegal, und zweitens hat die sog. Polizei Möglichkeiten, das Material zu fälschen.
Ein Mandant sagte mir mal: Wenn den Drecksbullen langweilig ist, fälschen sie Beweise.
Ein Feuerwehrmann hat schließlich auch mal Lust, ein Feuer zu löschen.
Aber solang die Deppen alle CSU CDU SPD GRÜN wählen, ändert sich nix.
@Stefanie
Da es ihr Mandant ist, gehe ich von einem Beschuldigten aus...somit darf auch er lügen und faseln was das Zeug hält...auch gegenüber seiner Anwätin.
Und der Begriff „Drecksbullen“ zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung.
Beweisvideos fälschen? Was für ein Blödsinn. Dazu hätte ich gerne mal einen objektiven Sachbeweis.
@Stefanie
Also da sollten Sie einmal mit Ihrer Ausdrucksweise ein wenig zurück fahren! "Drecksbullen" - Der Begriff an sich ist schon menschenverachtend! Dann sind Sie wohl anscheinend auch noch Anwältin! Denn sonst hätten Sie nicht - ein Mandant - geschrieben! Lächerlich dabei ist, wie sie auf die Aussagen Ihrer Mandanten eingehen! - Ein Mandant hat mal gehört, wie einer gesagt hat, dass dieser hörte, wie ein dritter meinte, gehört zu haben, dass die "Bullen" Beweise fälschen! ----- Zitat: "Das "Beweisvideo" ist erstens illegal, und zweitens hat die sog. Polizei Möglichkeiten, das Material zu fälschen. Ein Mandant sagte mir mal: Wenn den Drecksbullen langweilig ist, fälschen sie Beweise. ----- Es gibt den Paragraphen der falschen Verdächtigung! Sie sollten also evtl. vorher mal recherchieren, was da so dran ist, an den Behauptungen, dass ein Mandant mal gehört hat, wie einer sagte, dass dieser hörte, wie ein dritter meinte, gehört zu haben, dass die "Bullen" Beweise fälschen! Lächerlich das Ganze! Sie sind meiner Meinung nach ein absoluter - Gutmensch - !
@Stefanie: Wer seinem Mandanten alles glaubt, hat den Beruf verfehlt.
Was für eine Einstellung hier offen wird. Der handelsübliche Polizist hat gar kein Interesse daran, irgendetwas zu fälschen. Als Berufsfeuerwehrmann habe ich genug mit Gruppen in dieser Gesellschaft zu tun, für die mir keine passende Bezeichnung mehr einfällt. Dazu gehören auch die Steinwerfer und die entsprechenden Unterstützer mit einem Weltbild, das so schön praktisch jede eigene Handlung rechtfertigt,
DirkWasser Marsch! Aber bitte halt mit Inhalt und nicht mit leeren Verallgemeinerungen.
Geh doch doch mal nen Porsche Cayenne oder so löschen. Dann bist Du wenigstens beschäftigt.
Ist das zufällig dieselbe Anwältin, die sich in den Zeitungen so echauffiert hat?
Was mich interessier