Druckversion
Sonntag, 8.06.2025, 00:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bverfg-1bvr223317-verfassungsbeschwerde-erfolglos-bea-passive-nutzungspflicht
Fenster schließen
Artikel drucken
26177

Verfassungsbeschwerde erfolglos, aber technische Probleme: Das Anwalts­post­fach kann kommen - nach einer Neu-Kon­fi­gu­ra­tion

von Martin W. Huff

22.12.2017

beA (Symbol)

© Gajus - stock.adobe.com

Der wohl letzte Versuch, das beA vor Beginn der passiven Nutzungspflicht zu stoppen, ist in Karlsruhe gescheitert. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung. Die BRAK meldet unterdessen, dass die Nutzer ein neues Zertifikat brauchen. 

Anzeige

Es wird ernst: Ab dem 1. Januar 2018 besteht nach der Vorschrift des § 31a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die sogenannte passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA). Danach sind alle rund 166.000 deutschen Rechtsanwälte verpflichtet, die für die Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und über das Postfach zugehende Mitteilungen (von Gerichten oder Kollegen) zur Kenntnis zu nehmen. Nach Ansicht des Gesetzgebers stellt dieser Kommunikationsweg eine sichere Verschlüsselung da, die von den Beteiligten genutzt werden kann.

Rund um das beA hatte es erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, erst spät waren unter erheblichem Zeitdruck hatte die verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die technischen Möglichkeiten geschaffen, damit auch die Syndikusrechtsanwälte ihre Pflicht erfüllen können, das beA zu nutzen. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Klage eines Rechtsanwalts gegen die Umlage der für das beA notwendigen Kosten zurückgewiesen. Der Anwaltssenat hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der gesetzlichen Regelungen und die Umlage der Kosten auf die einzelnen Anwälte erhoben.

Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Weg frei gemacht für den tatsächlichen Start des beA mit seiner passiven Nutzungspflicht. Mit seinem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss vom 20. Dezember 2017 (Az. 1 BvR 2233/17) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des unter der Berichterstatterin Yvonne Ott die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts als unzulässig verworfen. Während eventuelle rechtliche Stolpersteine damit aus dem Weg geräumt sind, meldet die BRAK, dass alle Nutzer ein neues Zertifikat herunterladen müssen. 

Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs ist legitimer Zweck

Der hatte mit der Verfassungsbeschwerde und einem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung versucht, insbesondere die passive Nutzungspflicht zu stoppen. Er  argumentierte, dass damit unzulässig in seine Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz (GG) eingegriffen werde, das beA nicht sicher sei und zudem zu einer übermäßigen Kostenbelastung führe.
In seiner Entscheidung hat sich das Gericht, obwohl nicht nötig, inhaltlich mit dem beA befasst und dargelegt, dass die Verfassungsrichter gegen die gesetzlichen Regelungen rund um das beA keine Bedenken haben.

Bei den gesetzlichen Regelungen insbesondere des § 31 a Abs. 6 BRAO handele es sich nicht um Vorschriften zur Zulassung zur Anwaltschaft, also um Fragen der Berufsfreiheit. Vielmehr seien die Vorschriften allein eine Berufsausübungsregelung. Solche Regelungen sind zulässig, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht der Berufsfreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Warum der Schaffung des beA keine vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls zugrunde liegen sollten, habe der Beschwerdeführer nicht dargelegt, so die Verfassungsrichter. Den elektronischen Rechtsverkehr zu fördern, einen rechtssicheren und schnellen Kommunikationsweg zu den Gerichten und anderen Anwälten sowie Porto- und Druckkosten zu sparen, erklären sie zu einem zulässigen Zweck.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Die Entscheidung des Senats

  • Seite 2:

    Was die Anwälte nun tun müssen - mindestens

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin W. Huff, Verfassungsbeschwerde erfolglos, aber technische Probleme: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26177 (abgerufen am: 14.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Anwaltsberuf
    • beA
    • Internet
    • Online-Services
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Eine Anwältin spricht leidenschaftlich über Mut und die Herausforderungen der Kritik an der Regierung. 12.06.2025
Anwaltsberuf

Die Anwältin, die nach den Trump-Deals kündigte:

"Ich weiß nicht, ob ich noch den Mut hätte, wenn Kritik an der Regie­rung ver­boten ist"

Skadden-Associate Rachel Cohen kündigte im März, nachdem mehrere Kanzleien Deals mit der Trump-Regierung gemacht hatten. Im Interview spricht sie über ihre Beweggründe, warum Trump Großkanzleien angreift und die Folgen für das Justizsystem.

Artikel lesen
Stefan von Raumer beim Deutschen Anwaltstag in Berlin 11.06.2025
DAV

DAV-Präsident zu Deutschlands Position bei Zurückweisungen:

"Das ist der Beginn von Anar­chie"

Andere Staaten halten sich bei Zurückweisungen nicht an das EU-Recht, deshalb muss Deutschland das auch nicht tun – so hatte die Bundesregierung argumentiert. Dies sendet eine fatale Botschaft, findet DAV-Präsident Stefan von Raumer.

Artikel lesen
Ein Redner diskutiert die aktuellen Herausforderungen für die Anwaltschaft und Justiz beim Deutschen Anwaltstag 2025. 07.06.2025
Podcast

LTO-Rechtslage-Sonderfolge zum Deutschen Anwaltstag:

Es beginnt mit dem Angriff auf Anwalt­schaft und Justiz

Welche Folgen hat der Beschluss zu Grenz-Zurückweisungen? Wie soll Justiz und Anwaltschaft auf Angriffe reagieren? US-Großkanzlei-Anwältin erzählt über ihren Ausstieg wegen des Systems Trump. All dies in Folge 34 des Rechtslage-Podcasts. 

Artikel lesen
Stefan von Raumer 05.06.2025
DAV

76. Deutscher Anwaltstag:

Anwalt­ve­rein will Unter­wan­de­rung durch Ext­re­misten ver­hin­dern

Auf dem Anwaltstag in Berlin erfüllen den Deutschen Anwaltsverein nicht nur die rechtspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung mit großer Sorge. Auch die mögliche Unterwanderung der eigenen Zunft durch Extremisten treibt den Verband um.

Artikel lesen
Cecilia Toland 31.05.2025
Berufswege

Anwältin steigt aus Großkanzlei in New York aus:

"Teil­weise habe ich vor Schlaf­mangel hal­lu­zi­niert"

Die deutsche Anwältin und Influencerin Cecilia Toland arbeitete in einer Großkanzlei in New York. Im Interview mit Vanessa Meilin Rolke erzählt sie, wie viel "Suits" in ihrer Arbeit steckte und wieso sie ausgestiegen ist. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt Elemente des Jura-Podcasts, darunter Notizen, ein Smartphone und Fotos, die die Themen Karriere und Familie reflektieren. 28.05.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"Ich bin gerne Rechts­an­wältin, ich bin aber auch gerne Mutter"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Caterina Hanke von ihrer Leidenschaft für den Litigation-Alltag. Außerdem spricht sie über familienfreundliche Arbeitszeit und bestätigt, dass es die Hilfswiderwiderklage wirklich gibt.

Artikel lesen

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Frank­furt (Oder)

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH