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Mehr Personal und mehr Digitalisierung: Auch die BRAK ist für einen wei­teren Pakt für den Rechts­staat

05.07.2021

Eine Justitia-Figur auf dem Schreibtisch bei einem Anwalt

(c) Bits and Splits/stock.adobe.com

Die BRAK fordert in einem Positionspapier eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Im Fokus sollen die Rechtssuchenden stehen. Dazu soll vor allem auch die Anwaltschaft einbezogen werden.

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Der Pakt für den Rechtsstaat, Anfang 2019 von Bund und Ländern auf den Weg gebracht worden war, läuft Ende 2021 aus. Nachdem bereits auf der Justizministerkonferenz im Juni 2021 von den Ländern geschlossen eine Neuauflage des Pakts gefordert wurde, schließt sich dieser Forderung nun in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) an.

Aus Sicht der BRAK ist ein neuer Pakt für den Rechtsstaat erforderlich, um die Justiz für die Zukunft sicher aufzustellen, sowohl in personeller als auch in technischer Hinsicht. Dazu sei es unerlässlich, die Anwaltschaft einzubeziehen. "Wir sind als Rechtsanwender erstens bestens in der Lage, Verbesserungsbedarf aufzuzeigen, und zweitens sind wir als Organ der Rechtspflege wichtiges Element unseres Rechtssystems", begründet Rechtsanwalt Michael Then, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaats der BRAK und Schatzmeister eben dort. Im Mittelpunkt der zu beschließenden Maßnahmen habe stets der Rechtssuchende zu stehen, betont Then.

Die BRAK fordert die Förderung der Justiz in personeller und technischer Hinsicht. Gerade in der Digitalisierung sieht BRAK-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels eine große Chance. "Die Zukunft ist digital – auch die Zukunft des Rechtsstaates und mithin die der Justiz, Anwaltschaft und der Rechtsberatung allgemein. Dies verlangt, dass technische Ausstattung und digitale Erreichbarkeit bundesweit auf höchstem Niveau gewährleistet sind. Allerdings darf es keine Verkürzung beim Zugang zum Recht geben. Digitalisierung darf nicht zu einer Ersetzung anwaltlicher Beratung und Vertretung in Verfahren bei Gerichten und Behörden führen. Verfahrensgrundsätze müssen gesichert bleiben. Die Digitalisierung, die Entwicklung und Anwendung von KI in der Justiz muss sich an die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit halten. Darüber hinaus sind Verfahrensordnungen an die technischen digitalen Entwicklungen anzupassen", sagt Wessels zum Positionspapier.

Sicherung des Nachwuchses und Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung

Weitere wichtige Punkte bei der Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat sind aus Sicht der BRAK auch die Sicherung des anwaltlichen Nachwuchses, die Vertiefung des Berufsbezugs im Studium sowie die Auskömmlichkeit des Anwaltsberufs. Außerdem soll der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant aufrechterhalten und gestärkt werden. Darüber hinaus soll das Gesetzgebungsverfahren transparent gestaltet und die Anwaltschaft frühzeitig beteiligt werden.

Schließlich macht sich die BRAK in ihrem Positionspapier für die Sicherung einer staatsfernen und unabhängigen Selbstverwaltung stark. "Die anwaltliche Selbstverwaltung ist weder Selbstzweck noch rein funktionale Selbstverwaltung, sondern dient der Sicherung der freien Berufsausübung zur Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips. Selbstverwaltung bedeutet Distanz vom Staat. Diese Staatsferne ist ein unabdingbarer Garant für die Sicherung anwaltlicher Unabhängigkeit", so Wessels.

Auch Then betont: "Unser Rechtsstaat ist so konzipiert, dass die freie Advokatur für sein Funktionieren von entscheidender Bedeutung ist. Denn nur die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes gewährleistet, dass er gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege seine Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen kann."

ast/LTO-Redaktion

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Mehr Personal und mehr Digitalisierung: Auch die BRAK ist für einen weiteren Pakt für den Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 05.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45387/ (abgerufen am: 09.02.2023 )

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