Der Bundesrat hat der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zugestimmt. Die Anwaltschaft zeigt sich erleichtert – doch die Reform bleibt hinter den Erwartungen zurück. Warum die Anpassung dennoch wichtig ist und was sich ändert.
Die Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist beschlossen: Der Bundesrat hat der seit Monaten diskutierten Erhöhung der Anwaltsgebühren zugestimmt. Damit steigen die Wertgebühren um sechs Prozent und die Festgebühren um neun Prozent. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatten sich lange für die Änderung eingesetzt. Zwar bleibt die Reform hinter den Forderungen der zwei Berufsverbände zurück, doch sowohl DAV als auch BRAK werten sie trotzdem als wichtigen Schritt für den Zugang zum Recht.
"Die Zustimmung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und war unverzichtbar," erklärt DAV-Präsidiumsmitglied Dr. h.c. Edith Kindermann. Auch BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling betont die Bedeutung der Anpassung: "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten.".
Was sich sonst noch ändert
Die RVG-Anpassung ist Bestandteil des sogenannten Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025. Die nun beschlossene Erhöhung soll den inflationsbedingten Kostensteigerungen in Kanzleien Rechnung tragen. Neben der linearen Anhebung der Gebühren bringt die Reform auch strukturelle Reformen:
- Die Gegenstandswerte in Kindschaftssachen werden auf 5.000 Euro angehoben
- Die Prozesskostenhilfevergütung wird weiter an die Honorare von Wahlanwältinnen und Wahlanwälten angepasst
- Auch Vergütungssätze für Sachverständige, Dolmetscher und Verfahrensbeistände steigen
DAV und BRAK begrüßen insbesondere die Erhöhung der Anwaltsgebühren, zeigen sich mit Blick auf die Zukunft aber weiter mahnend. Die Anwaltschaft sei weiterhin auf eine regelmäßige Anpassung der Gebühren angewiesen. "Die RVG-Gebühren dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Wir brauchen eine Erhöhung in jeder Legislaturperiode," fordern die Verbände.
xp/LTO-Redaktion
Bundesrat stimmt RVG-Anpassung zu: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56843 (abgerufen am: 22.04.2025 )
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