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BRAK legt Statistik zur Anwaltschaft vor: Frauen trotzen dem Abwärt­s­t­rend

von Hasso Suliak

16.04.2026

Gebäude mit dem Schriftzug "Anwaltskanzlei"

Die Zahl der Einzelzulassungen ging auch 2026 weiter zurück. Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Der Abwärtstrend bei den Einzelzulassungen von Rechtsanwälten setzt sich auch 2026 fort, wie neue Zahlen der BRAK zeigen. Immerhin: Es gibt in Deutschland nun mehr Anwälte als im Vorjahr – und vor allem mehr Frauen im Anwaltsberuf.

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Die Zahl der zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassenen Berufsträgerinnen und -träger bleibt auch im Jahr 2026 hoch. 173.504 Mitglieder verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum 1. Januar 2026 insgesamt in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 Prozent). Das geht aus der neuesten Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik hervor, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Mittwoch vorlegte.

Der leichte Anstieg ist nach BRAK-Angaben im Wesentlichen auf Zuwächse bei den Syndikusrechtsanwälten und bei den nichtanwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zurückzuführen. Rechnet man diese heraus, so ergibt sich für 2026 in allen Zulassungsarten eine Gesamtzahl von 167.547 Anwältinnen und Anwälten. Im Vergleich zum Vorjahr (166.504) bedeutet das einen leichten Anstieg um 0,63 Prozent.

Während es also insgesamt mehr Personen in Deutschland gibt, die den Anwaltsberuf ausüben, ist die Anzahl der Rechtsanwältinnen und -anwälte in Einzelzulassung zum 01. Januar 2026 erneut zurückgegangen. Laut BRAK machen diese jedoch mit knapp 83 Prozent den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus.

Zum Stichtag gab es von ihnen 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 Prozent). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweist, setze sich damit weiter fort, erklärte die BRAK. Die Frauen aber trotzen diesem Trend: Bei ihnen gab es einen leichten Zuwachs. Die Zahl der Anwältinnen in Einzelzulassung stieg von 48.575 auf 48.910 – ein Plus von 0,69 Prozent.

Zulassung als Syndika bei Frauen besonders beliebt

Stetig zu nimmt unterdessen die Zahl der Anwältinnen und Anwälte mit einer Doppelzulassung, insbesondere als Syndikusrechtsanwalt (angestellter Anwalt) und niedergelassener Rechtsanwalt. Hier verzeichnete die BRAK im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 644 Mitgliedern (20.848 insgesamt; Vorjahr: 20.204). 9.641 von ihnen sind Frauen (Vorjahr: 9.356).

Am deutlichsten legten nach der BRAK-Statistik im Vergleich zum Vorjahr jedoch die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte zu: Am 1. Januar 2026 gab es 8.279 Syndizi in Deutschland und damit 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Der Trend zu dieser Zulassungsart halte damit an, ebenso die Beliebtheit bei Frauen, erklärte die Kammer. So lag der weibliche Anteil der Syndizi bei 59,86 Prozent (Vorjahr 60,42 Prozent). Zum Vergleich: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,24 Prozent (Vorjahr: 46,31 Prozent), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 Prozent (Vorjahr: 35,02 Prozent.)

Überhaupt hält der Aufwärtstrend bei den Anwältinnen in Deutschland auch 2026 an: Von den insgesamt 167.547 zur Anwaltschaft zugelassenen Personen waren 63.507 Rechtsanwältinnen, ein Anteil von 37,90 Prozent (Vorjahr: 37,33 Prozent). In allen Zulassungsarten ist der weibliche Mitgliederanteil laut BRAK um 1,59 Prozent gestiegen.

Arbeitsrecht bleibt beliebteste Fachanwaltschaft

Einen leichten Zuwachs gab es zum 1. Januar 2026 auch bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten in Deutschland: Hier gab es zum Stichtag 47.436 Fachanwälte (Vorjahr: 46.148), davon 15.991 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.397) Damit ist laut BRAK der Frauenanteil auch bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt nunmehr bei 25,18 Prozent (Vorjahr: 24,60 Prozent). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,31 Prozent (Vorjahr: 27,72 Prozent) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 25,18 Prozent auch Fachanwältinnen. Im Vorjahr betrug ihr Anteil 24,72 Prozent.

Unterdessen hat die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel mit insgesamt 58.177 Titeln leicht abgenommen (Vorjahr: 58.655). Aber auch hier ist die Anzahl der weiblichen Titelträgerinnen leicht angestiegen. (01.01.2026: 18.754; Vorjahr: 18.608). Der BRAK zufolge verteilen sich die Fachanwaltstitel zum Stichtag wie folgt: 35.167 Rechtsanwälte (davon 12.670 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.714 (davon 2.939 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.555 (davon 382 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Und wie im Vorjahr ist die beliebteste Fachanwaltschaft die für Arbeitsrecht (11.253; Vorjahr: 11.314), gefolgt von Familienrecht (8.314; Vorjahr: 8.528) und Steuerrecht (4.584; Vorjahr: 4.641). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+9,11 Prozent), Migrationsrecht (+5,97 Prozent) und Informationstechnologierecht (+4,68 Prozent). Die höchsten Rückgänge gab es bei den Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht (-14,17 Prozent), Transport- und Speditionsrecht (-5.36 Prozent) und Sozialrecht (-4,20 Prozent).

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Mehr ausländische Anwälte

Fort setzt sich der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwältinnen und -anwälte. Zum 01. Januar 2026 gab es von ihnen bundesweit insgesamt 1.485, im Vergleich zum Vorjahr (1.380) bedeutet das einen Zuwachs um 7,61 Prozent.

Erhöht hat sich schließlich auch die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften: Zum 1. Januar 2026 existierten davon in Deutschland 5.462 mit Kammermitgliedschaft. Im Vorjahr waren es noch 5.126. Den größten Anteil daran haben laut BRAK die 3.544 PartGmbB, gefolgt von den 1.665 GmbH.

Die BRAK besteht aus den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Für alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälte ist die Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 60 BRAO). Seit der BRAO-Reform 2022 sind auch Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwältinnen und -anwälten zulassungspflichtige Mitglieder der regionalen Kammern. Sie benötigen eine eigene Zulassung, eine Berufshaftpflichtversicherung und unterliegen der Berufsaufsicht.

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BRAK legt Statistik zur Anwaltschaft vor: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59738 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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