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"Abbau von Rechtsstaatlichkeit": BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

03.12.2025

Haftzelle

Die Einführung erfolgte Anfang 2024 im Rahmen der sog. "Rückführungsoffensive". Foto: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigt sich besorgt über Pläne der Bundesregierung, die pflichtanwaltliche Vertretung bei Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam abzuschaffen.

Noch zu Zeiten der Ampel-Regierung war mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung eingeführt worden, dass Menschen in Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam verpflichtend einen Rechtsbeistand erhalten. Schon in den Sondierungsgesprächen der schwarz-roten Koalition war die Abschaffung ein Thema, LTO berichtete – dies soll nun konkret werden. Die Abschaffung ist Teil des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung, über den am Freitag in der Bundestagssitzung abschließend beraten und abgestimmt werden soll.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in Bezug auf eine mögliche Abschaffung der "Pflichtverteidigung" von einer "Ideologierückabwicklung" gesprochen – die BRAK kritisiert dies "aufs Schärfste".

Konkret befürchtet BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels einen "Abbau von Rechtsstaatlichkeit". Anders als von Befürwortern der Abschaffung vorgetragen, gehe es nicht um eine Verzögerung einer Rückführung, sondern um anwaltlichen Beistand hinsichtlich der Haft an sich. Die Abschiebehaft sei vom durchlaufenen Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trennen, betont die BRAK. Mit der Haft gehe ein massiver Grundrechtseingriff einher. 

BRAK-Schatzmeisterin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates, Rechtsanwältin Leonora Holling, sagt dazu: "Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar. Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht. Rechtswidrige Inhaftierungen sind alles andere als selten!"

Den "Abbau von Rechtsstaatlichkeit" könne man nicht hinnehmen, unterstreicht BRAK-Präsident Wessels. “Ebenso wenig, wie wir hingenommen haben, von Politikern als Teil der “Anti-Abschiebe-Industrie” bezeichnet zu werden. Wir sichern den Zugang zum Recht. Und es geht beim anwaltlichen Beistand nicht um Verhinderung von Abschiebungen, sondern um Beratung hinsichtlich Inhaftierungen!”

Der auf Abschiebehaft spezialisierte Anwalt Peter Fahlbusch weist seit Jahren darauf hin, dass viele Inhaftierungen bei Abschiebehaft rechswidrig sind. 

jb/LTO-Redaktion

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"Abbau von Rechtsstaatlichkeit": . In: Legal Tribune Online, 03.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58777 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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