Die BRAK hat ihre Kernforderungen für die kommende Legislaturperiode formuliert. Die künftige Bundesregierung möge sich um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, den Ausbau der Digitalisierung und eine faire Anwaltsvergütung kümmern.
Mit der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages im Februar 2025 und dem bevorstehenden Zusammentreten des neuen Bundestages spätestens am 25. März 2025 beginnt eine neue Legislaturperiode, die laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entscheidend für die Zukunft der Anwaltschaft und die Weiterentwicklung des Rechtssystems sein wird. Deshalb hat der Dachverband jetzt seine Kernforderungen formuliert, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu wahren, ihre Resilienz zu stärken und die Digitalisierung des Rechtsverkehrs voranzutreiben.
Ein zentrales Anliegen der BRAK ist die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, die verfassungsrechtlich abgesichert werden müsse, um diese vor politischem Populismus und anderen äußeren Einflüssen zu schützen. Dies sei entscheidend für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Verlässlichkeit anwaltlicher Beratung.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Fremdbesitzverbot: Nur Anwälte dürfen als Einzelpersonen oder in Partnerschaften Kanzleien führen. Nicht-anwaltliche Dritte, wie etwa große Unternehmen, dürfen nicht in Anwaltskanzleien investieren. Diese Regelung diene dem Schutz der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und gewährleiste, dass Mandanten nicht durch wirtschaftliche Interessen von außen beeinflusst werden. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt und soll, so die BRAK, von der Politik möglichst beibehalten werden.
Der Schutz des Mandatsgeheimnisses ist für die BRAK ein weiterer zentraler Aspekt. Dieses Geheimnis schützt alles, was ein Anwalt im Rahmen der Mandatsbeziehung von einem Mandanten erfährt und stellt sicher, dass diese Informationen nicht ohne Zustimmung des Mandanten weitergegeben werden. Die BRAK fordert, dass dieses Geheimnis künftig nicht durch Eingriffe von Datenschutz-, Ermittlungs- oder Finanzbehörden ausgehöhlt wird. Besonders die geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen lehnt die Kammer ab, da sie das Vertrauen der Mandanten in die Verschwiegenheit und Unabhängigkeit ihrer Anwälte gefährde.
Digitalisierung und zukunftsfähige Rechtsstruktur
Im Bereich der Digitalisierung fordert die BRAK den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Der digitale Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden müsse effizienter gestaltet werden, um den Rechtsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen, so die Kammer. Sie fordert zudem, dass die Anwaltschaft stärker in die Weiterentwicklung des besonderen Anwaltspostfachs (beA) eingebunden wird, um die digitale Kommunikation zwischen Anwälten und anderen Rechtsinstitutionen zu erleichtern und sicherer zu gestalten. Das bestehende beA-Verbot für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung stelle dabei ein Hindernis dar, das die BRAK als nicht mehr zeitgemäß ansieht. Sie fordert daher die Aufhebung dieses Verbots, um die digitale Kommunikation weiter zu vereinfachen.
Ein weiteres Thema, das die BRAK anspricht, ist die Anwaltsvergütung. Die Kammer fordert, dass diese regelmäßig an die Marktentwicklungen angepasst wird, um die wirtschaftliche Stabilität der Kanzleien zu gewährleisten und den Anwaltsberuf für Nachwuchsjuristen attraktiv zu halten. Eine einmalige Anpassung pro Legislaturperiode soll ihrer Forderung nach sicherstellen, dass die Anwaltsvergütung die aktuellen Bedingungen des Arbeitsmarktes widerspiegelt.
Die BRAK fordert außerdem eine umfassende Reform der Verfahrensrechte im Rahmen eines Digitalpakts. Dabei sollen Behörden und Gerichte technisch und personell so ausgestattet werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Rechtsstaats gerecht werden, heißt es in dem Forderungsschreiben.
Selbstverwaltung und Beteiligung an Gesetzgebung
Die BRAK spricht sich außerdem gegen die Schaffung einer separaten Kammer für Insolvenzverwalter aus. In Deutschland seien bereits 95 Prozent der Insolvenzverwalter zugelassene Rechtsanwälte, die der Aufsicht ihrer Rechtsanwaltskammer unterliegen. Daher sieht die BRAK keine Notwendigkeit für eine separate Selbstverwaltung für Insolvenzverwalter.
Zudem fordert die BRAK ihre Einbeziehung in den "Pakt für den Rechtsstaat", eine Initiative, die darauf abzielt, die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu stärken. Der Pakt für den Rechtsstaat ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die Maßnahmen zur Verbesserung der Justizausstattung und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden umfasst. Dabei müsse auch die BRAK als Dachverband der Kammern angehört werden.
Weiterhin fordert die BRAK eine frühzeitige Beteiligung der Anwaltschaft an Gesetzgebungsverfahren, um sicherzustellen, dass die Interessen der Anwaltschaft angemessen berücksichtigt werden. "Eine frühzeitige Beteiligung der Anwaltschaft in die Gesetzgebungsverfahren unter angemessener Fristsetzung zur Stellungnahme gewährleistet eine effektive Gesetzgebung, erhöht die Qualität der Gesetzestexte und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung", so die Kammer.
xp/LTO-Redaktion
Selbstverwaltung und Vergütungsanpassung: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56798 (abgerufen am: 22.04.2025 )
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