Zu der scharfen BRAK-Kritik hinsichtlich des 8. EU-Sanktionspaket gegen Russland, das auch die Rechtsberatung von Anwälten betrifft, hatte sich das BMJ zunächst zurückgehalten. Nun hat es sich zu den Maßnahmen geäußert.
Das Bundesjustizminsterium (BMJ) hat sich zu der Kritik im Rahmen des 08. EU-Sanktionspaket gegen Russland geäußert, nach dem die Rechtsberatung für russische Unternehmen seit dem 7. Oktober grundsätzlich verboten ist. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) riefen die Maßnahmen auf scharfe Kritik hervor. Eine Reaktion des Bundesjustizministeriums auf eine LTO-Anfrage blieb aber zunächst aus.
In der nun eingegangenen Antwort betont das BMJ die enorme Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit. Es habe sich außerdem bei den Verhandlungen "für die Nicht-Aufnahme dieses Verbots in das 8. Sanktionspaket eingesetzt." Am Ende hatte es aber keinen Erfolg: "Deutschland konnte sich mit dieser Position auf europäischer Ebene nicht durchsetzen", erklärt der Ministeriumssprecher in seiner Antwort gegenüber LTO.
Der Präsident der BRAK, Dr. Ulrich Wessels, hatte sich in einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und ihn aufgefordert, "für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und uneingeschränkter Berufsausübungsfreiheit der Anwaltschaft einzustehen". Die BRAK hat zu den Sanktionen klare Worte gefunden: "Die in der neuen Verordnung vorgesehenen Einschränkungen bei der rechtlichen Beratung müssen angesichts der massiven rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken zwingend wieder rückgängig gemacht werden", so Wessels. Hintergrund für die Wehklage dürften neben rechtsstaatlichen Bedenken auch die erheblichen wirtschaftlichen Verluste sein, die nun Anwälten mit entsprechenden Beratungstätigkeiten drohen.
Die Meinung der BRAK findet in der Anwaltschaft aber nicht nur Zuspruch, sondern stößt auch auf Kritik. So reagierte unter anderem Rechtsanwalt Prof. Niko Härting auf Twitter: "Auch eine BRAK greift manchmal völlig danaben". In Sachen Rechtsstaat sei von den Anwaltsorganisationen zuletzt wenig zu hören gewesen, so Härting. "Dabei sollten wir Anwälte nicht nur dann den Rechtsstaat verteidigen, wenn es um die eigene Kasse geht."
cp/fz/LTO-Redaktion
Russland-Sanktionen betreffen Anwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49868 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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