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38919

Erstes höchstrichterliches Urteil zu Legal Tech: BGH bil­ligt Platt­form weni­ger­miete.de

von Pia Lorenz

27.11.2019

Mann im Anzug und Haus-Symbol

© anyaberkut - stock.adobe.com

Das Geschäftsmodell von Lexfox, den Betreiber der Plattform wenigermmiete.de, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Es darf auf Inkassobasis betrieben werden, so der BGH. 

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Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an den Inkassodienstleister Lexfox, der die Plattform wenigermiete.de betreibt, ist wirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (Urt. v. 27.11.2019, Az. VIII ZR 285/18).

Das Portal ermöglicht einen algorithmusgesteuerten Direktvergleich der eigenen Miete mit dem jeweiligen Mietspiegel. Wer demnach zu viel zahlt, tritt die vermutete Forderung gegenüber seinem Vermieter an die Plattformbetreiber ab. Die Lexfox GmbH schreibt dann den Vermieter an und versucht, eine Einigung zu erzielen. Gelingt das nicht, macht das Unternehmen, dann vertreten durch Anwälte, die Ansprüche klageweise geltend. Zahlen muss der Verbraucher nur im Erfolgsfall.

Dieses Geschäftsmodell bewegt sich im Rahmen der erlaubten Inkassotätigkeit und ist kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, der die Abtretung unwirksam machen würde, befanden die Karlsruher Richter.

Es ist das erste Urteil in Sachen Legal Tech in Deutschland. Nun steht fest, dass es zumindest für einfache, standardisierbare Tätigkeiten, wie die Lexfox GmbH sie anbietet, keine Anwaltszulassung braucht.

Mehr zur Entscheidung und ihrer Bedeutung für die Anwaltschaft gibt es später bei LTO.

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Erstes höchstrichterliches Urteil zu Legal Tech: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38919 (abgerufen am: 09.09.2026 )

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