Druckversion
Sonntag, 25.05.2025, 04:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bgh-notzbrfg620-bewerbung-notar-einzige-bewerber-nicht-derbeste-bundesnotarordnung-oertliche-wartezeit
Fenster schließen
Artikel drucken
44349

BGH zur Nichtbesetzung einer Notarstelle: Der ein­zige ist nicht auto­ma­tisch der beste Bewerber

24.02.2021

Cover einer Bewerbungsmappe mit Kugelschreiber.

eyewave - stock.adobe.com

Weil er nicht die vorgesehene Wartezeit aufweisen konnte, kassierte der einzige Bewerber auf eine Notarstelle eine Absage. Vor dem BGH blieb er nun erfolglos - auch wenn seine Kanzlei nach eigenen Angaben über "beste Aussattung" verfügt.

Anzeige

Auch wenn der Bewerber einer Notarstelle konkurrenzlos ist, muss er die örtliche Wartezeit nach der Bundesnotarordnung (BNotO) eingehalten haben, bevor er eine Stelle bekommen kann. Bei lediglich durchschnittlichen Examensleitungen könne man auch nicht ausnahmsweise ein öffentliches Interesse an der Stellenbesetzung durch diesen Kandidaten annehmen. Auch eine besonders moderne Digitalisierung innerhalb der Sozietät des Bewerbers könne die zu kurze Wartezeit nicht wettmachen, so der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 16.11.2020, NotZ(Brfg) 6/20)

Der klagende Beweber hatte sich auf mehrere in seinem Bundesland ausgeschriebene offene Notarstellen beworben. Seine Bewerbungen hatten jedoch alle keinen Erfolg, weil er in dem gewünschten Amtsbezirk die örtlich festgelegte Wartezeit nicht hinter sich gebracht hatte. Die Anwaltssozietät des Mannes befand sich nämlich erst seit 17 Tagen innerhalb dieses Amtsbezirks. Der klagende Mann wollte jedoch die Stelle haben und klagte darauf, diese mit ihm zu besetzen. Hilfsweise begehrte er die erneute Bescheidung über die Stellenbesetzung. Damit zog er erfolglos bis vor das OLG Köln, das den Antrag nach Auffassung des BGH zu Recht abgelehnt hat.

BGH: Stellenausschreibung kein Indiz für dringenden Bedarf

Zum einen gebe die BNotO dem Bewerber schon keinen Anspruch auf Bestellung, sie lege nur die Voraussetzungen für die Verleihung des Amts fest, befand der BGH. Erfüllt ein Bewerber oder eine Bewerberin die Voraussetzungen, liege die Auswahlentscheidung zudem auch immer noch im Ermessen der Landesjustizverwaltung.

Auch der Anspruch auf erneute Bescheidung ist aus Sicht des BGH nicht gegeben, da der Kläger die Anforderungen der örtlichen Wartezeit (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO) nicht erfülle. Danach müssen Bewerber seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in dem gewünschten Amtsbezirk tätig sein. Auch den herabgesetzten Anforderungen für konkurrenzlose Bewerber aus der Justizverwaltungsvorschrift, nach der in diesem Fall auch zwei Jahre ununterbrochene Tätigkeit im Bezirk ausreichen können, sei nicht genüge getan.

Weiter führten die Karlsruher Richter:innen aus, dass keine Ausnahme vorliege, nach der von diesen Erfordernissen abgewichen werden kann. Ausnahmen seien vielmehr nur in seltenen Fällen anzunehmen - und zwar nur dann, wenn ein ganz außergewöhnlicher Sachverhalt aus Gerechtigkeits- oder Bedarfsgründen es zwingend erfordert, eine Notarstelle zu besetzen. Im konkreten Fall des klagenden Mannes drohe insbesondere auch bei Nichtbesetzung der Stelle keine Unterversorgung von Notaren in dem Amtsbezirk. Allein die Ausschreibung von Stellen sei kein Hinweis auf einen drohenden Mangel.

Nur durchschnittliches Examen, moderne Kanzleiausstattung zählt nicht

Die Karlsruher Richter und Richterinnen gehen in ihrem Beschluss außerdem auf den Aspekt der Bestenauslese ein. Es könne danach im öffentlichen Interesse zwar geboten sein, von der Einhaltung der Wartezeit abzusehen. Der klagende Bewerber erfülle aber auch diese Voraussetzungen nicht: Seine Staatsexamensergebnisse sowie die Ergebnisse seiner notariellen Fachprüfung bewegten sich "allenfalls im  durchschnittlichen Bereich". Der Mangel anderer Bewerber führe angesichts dessen auch nicht dazu, dass der klagende Bewerber automatisch zum fachlich Besten wird. Der BGH verwies auch darauf, dass sich andere Bewerber vermutlich nicht gemeldet hätten, weil diese ebenfalls noch ihre Wartezeit absitzen.

Der Mann hatte als zusätzliches Argument angeführt, dass er die "beste Ausstattung" habe, insbesondere in Sachen Digitalisierung seiner Kanzlei. Laut Karlsruhe kommt es darauf aber bei der Stellenbesetzung für Notare schon gar nicht an.

pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Nichtbesetzung einer Notarstelle: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44349 (abgerufen am: 25.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Beruf
    • Berufsstart
    • Bewerbung
    • BGH
    • Notare
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Handballspieler springt hoch, um zu werfen, während begeisterte Zuschauer das Spiel verfolgen. Intensität und Teamgeist sind spürbar. 24.05.2025
Berufswege

Handballkarriere neben Referendariat und Kanzleijob:

"Manchmal hat der Mann­schaftsbus mich am Land­ge­richt Münster ein­ge­sam­melt"

Michael Kintrup hat viele Jahre Handball in der Zweiten Bundesliga gespielt – parallel zu Referendariat und Anwaltsjob. Im Interview erzählt er, wie er alles unter einen Hut bekommen hat und was er aus der Zeit mitnimmt.

Artikel lesen
iPhone Touch ID 20.05.2025
Ermittlungsverfahren

BGH entscheidet erstmals:

Zwangs­weises Fin­ger­auf­legen zur Smart­phone-Ent­sper­rung recht­mäßig

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Artikel lesen
Dienstfahrrad 20.05.2025
Beruf

Goodie für Arbeitnehmende:

Das Rad für den Job

Obstkorb und flexible Arbeitszeitmodelle waren gestern, mit dem Sommer kommt das Dienstfahrrad-Leasing. Finanziell hat es für alle Beteiligten Vorteile, solange potenzielle Ausfälle vertraglich geregelt sind.

Artikel lesen
Ein Tätowierer bei der Arbeit 14.05.2025
Vermögen

BVerfG hebt BGH-Beschluss im Tattoostudio-Fall auf:

Ver­mö­gens­schaden muss kon­kret bezif­fert werden

Ein Streit um Anteile an einem Tattoostudio eskaliert in einer blutigen Auseinandersetzung. Für eine Verurteilung wegen eines Erpressungsdelikts braucht es aber konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden, stellte das BVerfG nun klar.

Artikel lesen
BGH 06.05.2025
Cannabis-Legalisierung

BGH kassiert aufsehenerregenden Freispruch:

Sch­muggel von 450 Kilo­gramm Mari­huana kann doch bestraft werden

Der BGH hat den Freispruch eines Mannes aufgehoben, der 450 Kilo Marihuana geschmuggelt hatte. Die Ermittler waren ihm über verschlüsselte Encrochat-Nachrichten auf die Schliche gekommen. Zunächst profitierte er von der neuen Cannabis-Rechtslage.

Artikel lesen
"Arbeit macht Frei"-Toraufschrift im KZ Auschwitz 29.04.2025
Volksverhetzung

BGH bestätigt LG Köln:

Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen "Impfen macht frei"-Post rechts­kräftig

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust – das ist strafbar, entschied nun auch der BGH.

Artikel lesen

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Köln

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits- und...

HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V. , Kas­sel

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH