BRAK zum Ärger um kurze Frist fürs beA-Update: "Haben Soft­ware­her­s­teller so früh es ging infor­miert"

von Hasso Suliak

02.09.2020

Wieder sorgt das elektronische Anwaltspostfach für Ärger. Diesmal ist ein von der BRAK erst kurzfristig angekündigtes Software-Update für Hersteller von Kanzleisoftware Stein des Anstoßes. Der Dachverband gelobt Besserung.

Auch nach erfolgreicher Übernahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) durch den Dienstleister Wesroc reißen die Diskussionen um das Anwaltspostfach nicht ab. Diesmal verärgert eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) recht kurz gesetzte Frist für eine erforderliche Software-Anpassung die Anbieter von Kanzleisoftware. Gelingt ihnen bis zum 5.September der Austausch eines sogenannten Server-Zertifikates nicht, könnten Anwälte mit der betreffenden Software das beA nicht nutzen.

Vergangene Woche bekamen die Hersteller von Anwaltssoftware von der BRAK die Mitteilung, dass die Software für die Nutzung des beA kurzfristig angepasst und entsprechend geupdated werden müsse. Hintergrund ist das Auslaufen eines Zertifikates, das in der Nacht vom 5. auf den 6. September ausgetauscht wird.

Doch nur ein gültiges Zertifikat ermöglicht letztlich den Zugriff auf die Schnittstellen des beA. Dass die BRAK den Austausch nicht früher ankündigt, erstaunt so manchen Hersteller: "Das Auslaufen eines Zertifikates steht lange fest und ist ein Standardfall im Bereich von IT-Systemen. Man hätte auch frühzeitiger informieren können", wundert sich etwa Jens Kutschke vom Kanzleisoftware-Anbieter j-lawyer.

"Unmut in der Anwaltschaft riesengroß"

Kutschke hat zwar den Zertifikats-Austausch rechtzeitig vorgenommen und seine Kunden entsprechend informiert. Eines umfangreichen Testlaufs bedürfe aber außerdem das von der BRAK zusätzlich geforderte Update sogenannter Programm-Bibliotheken. Dieses, so Kutschke, könne aber auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, der Betrieb des beA sei ohne das Update nicht gefährdet.

Ein Sprecher des Kanzlei-Softwareherstellers RA-Micro bezeichnete gegenüber LTO die von der BRAK gesetzte Frist als "anspruchsvoll". Der Hersteller war nach eigenen Angaben zuerst am 25. August schriftlich kontaktiert worden. Dass konkreter Handlungsbedarf besteht, sei allerdings erst am 27. August aus einer weiteren Mitteilung ersichtlich geworden. Inzwischen sei die Umstellung durch einen von der BRAK empfohlenen Workaround gelungen, könne aber nicht in der tatsächlichen Produktivumgebung getestet werden.

Die seitens der BRAK kurzfristig bemessene Frist hatte noch weitere Kanzleihersteller und Anwälte irritiert. Den Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Franz veranlasste der Vorgang, einen offenen Brief an die BRAK zu richten. In dem Schreiben, das Franz am Montag u.a. über twitter veröffentlichte, schrieb er:

"Der Unmut ist nicht nur unter den Herstellern, sondern auch in der Anwaltschaft riesengroß". Die Kammer forderte er unter anderem auf, den Betrieb und die Entwicklung des beA "nach dem Stand der Technik" zu organisieren. Die BRAK solle außerdem "Vorsorge für einen reibungslosen Betrieb des beA im Falle eines Angriffs oder Versagens eines Teilbetriebes leisten".

BRAK: "Haben Kanzleisoftwarehersteller so früh wie möglich informiert"

Die BRAK reagierte unterdessen gegenüber LTO gelassen auf die neuerlichen Vorwürfe in Sachen beA, gelobte aber zugleich auch Besserung: "Die Frist ist in der Tat etwas knapp bemessen, das werden wir bei künftigen Software-Aktualisierungen nach Möglichkeit großzügiger handhaben", so der für das beA zuständige BRAK-Vize Dr. Christian Lemke. Er wies auch darauf hin, dass die Frist zur Umstellung noch bis Ende der Woche laufe und nach seiner Kenntnis "ohne Probleme" gelinge. "Wir haben die Kanzleisoftwarehersteller zudem so früh informiert, wie es möglich war und bereits für das vergangene Wochenende Unterstützung angeboten", sagte er.

Lemke wies gegenüber LTO auch noch mal auf das notwendige Update der Client-Security für diejenigen Anwälte hin, die das beA übers Web nutzen. Lemke zufolge muss hierzu bis zum 06. September 2020 allerdings keine neue beA-Client-Security installiert werden, das dafür notwendige Update werde automatisch durchgeführt, so Lemke. "Das neue Installationsprogramm ist davon unabhängig bereitgestellt und sollte bis zum 15. Oktober 2020 heruntergeladen werden", sagte er. Die BRAK hatte darüber bereits per Sondernewsletter am 27.August informiert. Ab diesem Donnerstag wird die Kammer eine neue Version der beA-client-Securitiy bereitstellen. Die BRAK hatte zuletzt auch vor falschen Betrüger-Emails gewarnt, die zum Herunterladen eines neuen beA-Installationsprogramms auffordert hatten.

Die neuerlichen Unstimmigkeiten um das beA kommen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn nachdem im Juni der Wechsel vom bisherigen beA-Dienstleister Atos zu Wesroc vollzogen wurde, geht es der Kammer jetzt darum, das beA für die Anwender nutzerfreundlich zu gestalten. "Wir treten jetzt sozusagen in die kreative Phase ein. Dabei gilt es, die Benutzeroberfläche des beA zu optimieren. Für die Nutzer aller Betriebssysteme muss sich die Handhabung des beA verbessern", kündigte BRAK-Vize Lemke gegenüber LTO an. Vor allem Mac-Nutzer hatten in der Vergangenheit immer wieder über Probleme mit dem beA geklagt.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, BRAK zum Ärger um kurze Frist fürs beA-Update: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42684 (abgerufen am: 30.11.2024 )

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