Das beA startet: Von Null auf 100?

von Pia Lorenz

03.09.2018

3/4: Maximal acht Nachrichten pro Sekunde

Wird das System also am Montag problemlos anlaufen oder gelangt es sofort zum Start an die Grenzen seiner Kapazität? Die BRAK geht, "auch basierend auf dem bisherigen Monitoring", davon nicht aus, zumal sie vorsorglich die Bandbreite der Internetanbindung verstärkt habe. Aber auch sie könne keine "genauen Erkenntnisse zur Auslastung in den ersten Wochen nach dem Start haben, solange das beA nicht wieder in Betrieb ist", so eine Sprecherin. Der französische IT-Dienstleister Atos, der mit dem Aufbau und dem Betrieb des Systems beauftragt ist, habe wiederholt Lasttests für die Vollauslastung "erfolgreich durchgeführt", teilte sie auf Anfrage von LTO mit.

Als Volllast hat die BRAK nach eigenen Angaben die Verarbeitung von acht Nachrichten pro Sekunde definiert. Das beruht auf der Annahme, dass die Anwälte nach Einschätzung der BRAK "weiter in der Regel E-Mails schreiben" würden, so die Sprecherin gegenüber LTO. Sie würden, so die Prämisse der BRAK, das beA in der Hauptsache dafür nutzen, Schriftsätze gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren zu versenden und zu empfangen.

Basis für die Definition der Anforderungen an das beA-System seien zwei Umfragen aus den Jahren 2013/2014 unter über 7.000 Anwälten. Der Schriftverkehr zwischen Gerichten und Anwaltschaft summiere sich auf durchschnittlich 21 Schriftstücke pro Verfahren. "Bei geschätzten 3,2 Millionen gerichtlichen Verfahren jährlich ergibt das die Zahl von 67,2 Millionen Schreiben. Zählt man die außergerichtlichen Verfahren hinzu, sind es sogar mehr als 84 Millionen Nachrichten. Das macht täglich mehr als 230.000 Schriftsätze. Wochentags zu den üblichen Arbeitszeiten wären das knapp acht elektronische Dokumente pro Sekunde", fasste die Sprecherin der BRAK gegenüber LTO zusammen. Zudem habe man eine Progression zugrunde gelegt, die vor allem die Nachrichtengröße betreffe.

Maximal 100 Dateien, maximal 60 Megabyte

Die ist nämlich derzeit limitiert. Die Anzahl elektronischer Dokumente, die zwischen Anwalt und Justiz gewechselt werden kann, ist aktuell in einer Nachricht auf höchstens 100 Dateien, ihr Volumen jeweils auf höchstens 60 Megabyte begrenzt. Für die Korrespondenz innerhalb der Anwaltschaft gilt das nicht. An die Gerichte müssten Anlagen mit einem größeren Volumen als 60 Megabyte aber nach derzeitigem Stand in mehreren Nachrichten verschickt werden, kommentierte die BRAK.

Die Begrenzung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2018. Mit dem Ausbau der Leistungsfähigkeit der IT-Systeme will die Bundesregierung auch die Volumengrenze für die Nachrichten im ERV ausbauen. Wann das geschehen soll, steht aber, wie so vieles im Kontext von mehr Geld und Ressourcen für die Justiz, noch nicht fest.

Zitiervorschlag

Das beA startet: Von Null auf 100? . In: Legal Tribune Online, 03.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30701/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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