Die automatische Email-Benachrichtigung über Nachrichteneingänge im beA funktioniert derzeit nicht zuverlässig. Die BRAK rät Anwälten derzeit, ein bis zweimal täglich ihr Postfach zu überprüfen.
Wieder Ärger mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA): Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Dienstag bekannt gab, funktioniert die automatische Email-Benachrichtigung über Nachrichteneingänge derzeit nicht zuverlässig.
Viele Anwälte haben das beA noch nicht in ihre Awaltssoftware eingebunden. Eine Benachrichtigung über einen Posteingang erfolgt daher häufig per Email. Wer sich auf die Email-Benachrichtigungen verlässt, kann Probleme bekommen: Viele Gerichte benutzen zur Zustellung von Schriftsätzen und Entscheidungen nur noch das beA. Empfangsbekenntnisse müssen aber unverzüglich an das Gericht zurückgesendet werden.
Wann das Problem behoben sein wird, konnte die BRAK auf LTO-Anfrage noch nicht sagen. Die Analyse laufe noch. Allerdings seien nur vereinzelt Rechtsanwälte betroffen, in den meisten Fällen funktioniere die Benachrichtigung fehlerfrei. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt die BRAK das beA-Postfach ein bis zweimal täglich zu überprüfen.
acr/LTO-Redaktion
Probleme mit dem beA: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36931 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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